Entschädigung für Verdienstentgang bei Absonderung

Wie Unternehmen bei Quarantäne-Fällen Ansprüche richtig beantragen

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Wenn Personen von der Bezirkshauptmannschaft unter Quarantäne gestellt werden, weil sie mit dem COVID-19-Virus infiziert oder ansteckungsverdächtig sind, bestehen Entschädigungsansprüche wegen des dadurch entstandenen Verdienstentganges. Voraussetzung dafür ist, dass die Behörde einen sog, Absonderungsbescheid erlassen hat. Die Entschädigung kann innerhalb von drei Monaten ab der Aufhebung der Quarantäne bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragt werden.  

Aus Unternehmersicht sind zwei mögliche Szenarien zu unterscheiden: 


1. Ein Mitarbeiter wurde abgesondert 

Wird ein Mitarbeiter abgesondert, hat der Unternehmer diesem den Lohn entsprechend dem Entgeltfortzahlungsgesetz auch während der Absonderung auszuzahlen. Mit der Auszahlung erwirbt der Arbeitgeber einen Anspruch auf Vergütung des während der Absonderung ausbezahlten Lohnes. Dieser Vergütungsanspruch umfasst auch den Dienstgeberanteil in der gesetzlichen Sozialversicherung. Antragsformulare stellen in der Regel die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden zur Verfügung.

2. Der Unternehmer wurde selbst abgesondert 

Für die Berechnung des Verdienstentganges eines unter Quarantäne gestellten selbständig Erwerbstätigen ist das auf der Website des Gesundheitsministeriums veröffentlichte PDF-Berechnungsformular zu verwenden. 

Gesellschafter einer Personengesellschaft (OG oder KG) gelten als selbständig erwerbstätig, wenn sie nach GSVG pflichtversichert sind.  

Das ausgefüllte Dokument ist dem Antrag beizufügen, entweder ausgedruckt (bei Antragstellung in Papierform) oder elektronisch (bei Antragstellung per E-Mail).  

Die Richtigkeit der anhand des Tools vorgenommenen Berechnung ist durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen. Es empfiehlt sich, das Formular von diesem auch ausfüllen zu lassen.


Wichtig: 
Die im Zusammenhang mit der Antragstellung angefallenen Kosten des Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters können im Tool bis zum Höchstbetrag von 1.000 Euro geltend gemacht werden. 


Das PDF-Dokument enthält Anweisungen und Informationen (Ausfüllhinweise) wie die einzelnen Abschnitte zur Berechnung des Verdienstentgangs zu befüllen sind. Es sind ausschließlich die interaktiven Felder zu befüllen.

Kleinunternehmer können einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 86,- für jeden Tag der Erwerbsbehinderung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft durch Verwendung des Antragsformulars auf Vergütung des Verdienstentganges für Kleinunternehmer beantragen. Eine Überprüfung durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter ist dabei nicht nötig. Dem Antrag sind der Absonderungsbescheid sowie Unterlagen beizulegen, mit denen die Eigenschaft als Kleinunternehmer bestätigt werden kann. 

Erläuterungen zu den einzelnen Abschnitten des Berechnungsformulars

Der erste Abschnitt „Stammdaten“ werden die persönlichen Daten des Antragsstellers abgefragt. Unter Position 8 ist der zur Bestätigung der Richtigkeit konsultierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter anzugeben. Hier genügt allerdings die Firmenbezeichnung. Weiters ist unter Position 12 anzugeben, ob für den relevanten Zeitraum Kurzarbeit beantragt wurde.

Im zweiten Abschnitt „Anwendungsbereich iSd EpG-VO“ werden die möglichen Varianten (1 bis 7) für die Berechnung des Verdienstentganges dargestellt. Wählen Sie die für Sie passende Variante aus.  Es müssen die Umstände und Tatsachen, die zur Auswahl einer der Varianten geführt haben begründet werden.


Hinweis: 
Im Falle der bescheidmäßigen Absonderung ist in der Regel die Variante 1 einschlägig (Erwerbsbehinderung von bis zu 30 Kalendertagen). Wenn eine Berechnung anhand des Vergleiches mit dem Einkommen des Vorjahres nicht möglich ist (z.B. weil Sie Ihr Unternehmen erst im Jahr der Absonderung gegründet haben), ist in der Regel die Variante 6 einzutragen.

Danach ist der entsprechende „Anwendungsbereich“ zu befüllen. Folgende „Anwendungsbereiche“ stehen zur Verfügung:

  • Anwendungsbereich Variante 1-3: Ermittlung des Fortschreibungsquotienten nach Tagen
  • Anwendungsbereich Variante 4: Ermittlung des Fortschreibungsquotienten infolge außergewöhnlicher Ereignisse
  • Anwendungsbereich Variante 5: Ermittlung des Fortschreibungsquotienten nach dem Verbraucherpreisindex – nur anzuwenden für Zieleinkommen unter 10.000 Euro
  • Anwendungsbereich Variante 6: Ermittlung des Ersatzzieleinkommens ohne Vorjahresperiode
  • Anwendungsbereich Variante 7: Ermittlung des Ersatzeinkommens bei Neugründung

Im dritten Abschnitt „Entschädigungsanspruch“ wirft das Tool aufgrund Ihrer Angaben in den vorigen Blättern zunächst den vorläufigen Verdienstentgang aus. In der Folge sind Angaben zu allenfalls bereits erhaltenen oder zumindest beantragten Leistungen zu machen, die nach dem Epidemiegesetz auf den Entschädigungsanspruch anzurechnen sind (z.B. Härtefallfonds, Betriebsunterbrechungsversicherung). Unter Position 14 können mit der Antragstellung verbundene Kosten Ihres Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters bis zum Höchstbetrag von 1.000 Euro geltend gemacht werden.


Wichtig: 
Wenn Sie die Vergütung bereits beantragt haben, ohne das Excel-Tool des Gesundheitsministeriums zu verwenden, warten Sie bitte ab, bis Sie von der Bezirkshauptmannschaft ein Schreiben mit dem Betreff „Verbesserungsauftrag“ erhalten und folgen Sie dann den darin enthaltenen Anweisungen. Es würde im Ergebnis zu Verfahrensverzögerungen führen, wenn Sie das ausgefüllte Excel-Sheet unaufgefordert Ihrem Antrag nachreichen.


Stand: 19.08.2022