Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union 

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Im Amtsblatt C 119 vom 29. März 2019 wurden die aktuellen Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Erläuterungen zur KN enthalten auf 422 Seiten zahlreiche Hinweise auf die Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WCO). Sie ersetzen diese jedoch nicht, sondern sind als Ergänzung zu betrachten. Wichtig ist jedoch, dass sie alle Entscheidungen des Ausschusses für den Zollkodex einschließen.

Grundlage der 11-stelligen Warennummer, die in der Zollanmeldung Einfuhr in den freien Verkehr anzugeben ist, ist das Harmonisierte System (HS), das durch die Weltzollorganisation (WZO) verwaltet wird. Durch sie sind die ersten sechs Stellen festgelegt, die weltweit gleich sind. Die 7. und 8. Stelle werden durch die KN der Europäischen Union bestimmt. Die 9. und 10. Stelle bestimmen den TARIC ( Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft) und zeigen kodiert unionsrechtliche Maßnahmen, wie z.B. Antidumpingregelungen, Zollaussetzungen oder Zollkontingente. Die 11. Stelle ist der Umsatzsteuerindikator, der besagt welcher Einfuhrumsatzsteuersatz (10%, 13% oder 20%) zur Anwendung gelangt.

Stand: 01.04.2019

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