Aluminium-Haushaltsfolien, klein
Antidumpingverfahren
Produkt
Aluminium-Haushaltsfolien (Folien und dünne Bänder) mit einer Dicke von 0,007 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,021 mm, ohne Unterlage, nur gewalzt, auch geprägt, in Rollen mit einem Stückgewicht von 10 kg oder weniger
Land
China
KN-Code
ex 7607 11 11, ex 7607 19 10
Verwendung
im Haushaltsbereich, beim Catering, im Lebensmittel- und Floristikbereich
Kläger
Dachverband der europäischen Nichteisen-Metallindustrie (EUROMETAUX)
Chronologie
Einleitung Antidumpingverfahren:
Bekanntmachung 2011/C 371/05 vom 20. Dezember 2011
Vorläufige Antidumpingzölle:
Verordnung (EU) 833/2012 vom 17. September 2012
Endgültige Antidumpingzölle:
Durchführungsverordnung (EU) 217/2013 vom 11. März 2013
Bevorstehendes Außerkrafttreten (14. März 2018):
Bekanntmachung 2017/C 188/13 vom 14. Juni 2017
Einleitung Auslaufüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen:
Bekanntmachung 2018/C 95/08 vom 13. März 2018
Verlängerung Antidumpingmaßnahmen nach Auslaufüberprüfung:
Durchführungsverordnung (EU) 2019/915 vom 4. Juni 2019
Einleitung Umgehungsuntersuchung für Einfuhren aus Thailand:
Durchführungsverordnung (EU) 2020/2161 vom 18. Dezember 2020
Bevorstehendes Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen zum 14. März 2018
Stand: 21.9.2017
Gegen Einfuhren von Folien aus Aluminium in kleinen Rollen der Tarifnummer ex 7607 mit Ursprung in China bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen. Diese laufen fristgemäß zum 14.3.2018 aus, sollte bis 14.12.2017 kein Antrag auf Überprüfung mit dem Ziel der Weitergeltung der Maßnahmen bei der Europäischen Kommission (GD Handel, Referat H 1, CHAR 4/39, B-1049 Brüssel) eingehen (Bekanntmachung 2017/C 188/13 vom 14.6.2017).
Einleitung Auslaufüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen
Stand: 13.3.2018
Für Einfuhren von Folien und dünnen Bändern aus Aluminium in kleinen Rollen der Tarifnummer ex 7607 mit Ursprung in China bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen.
Bei der zu überprüfenden Ware handelt es sich um Folien und dünne Bänder aus Aluminium mit einer Dicke von 0,007 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,021 mm, ohne Unterlage, nur gewalzt, auch geprägt, in Rollen mit einem Stückgewicht von 10 kg oder, die derzeit unter den KN-Codes ex 7607 11 11 und ex 7607 19 eingereiht werden.
Nach Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens ging von acht EU-Herstellern ein Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung der bestehenden Maßnahmen (mit dem Ziel der Weitergeltung dieser) bei der Europäischen Kommission ein.
Die Antragsteller legten Informationen vor, wonach sich die Preise der zu überprüfenden Ware aus China unter anderem negativ auf die Preise des Wirtschaftszweigs der Union auswirken und dadurch seine Gesamtergebnisse und seine finanzielle Lage sehr nachteilig beeinflusst haben. Weiters gehen sie davon aus, dass die Schädigung im Falle eines Außerkrafttretens der Maßnahmen anhalten oder erneut auftreten dürfte, weil
- die ausführenden Hersteller im betroffenen Land über ungenutzte Produktionskapazitäten verfügten,
- der Unionsmarkt in Bezug auf Volumen und Preise attraktiv sei und
- es in anderen Drittländern Handelsschutzmaßnahmen gebe.
Zudem wären die chinesischen Ausfuhrpreise ohne Maßnahmen niedrig genug, um den Wirtschaftszweig der Union zu schädigen.
Die Europäische Kommission gibt daher mit Bekanntmachung 2018/C 95/08 vom 13.3.2018 die Einleitung einer Auslaufüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Die Untersuchung wird von der EU gem. Art 2 Abs 6a der Antidumpinggrundverordnung nach der sogenannten „Neuen Berechnungsmethode“ durchgeführt, wonach infolge von nennenswerten Preis- und Kostenverzerrungen im Lieferland die Dumpingspanne (der Normalwert) rechnerisch unter Heranziehung von unverzerrten Faktoren in einem geeigneten repräsentativen Land ermittelt werden.
Interessierte Firmen, die sich offiziell an der Untersuchung beteiligen möchten, müssen innerhalb von 15 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Kontakt mit der Kommission aufnehmen und innerhalb von 37 Tagen einen ausgefüllten Fragebogen retournieren (GD Handel, Direktion H, Büro: CHAR 04/039, B-1049 Brüssel,
E-Mail: TRADE-R684-ALU-FOIL-DUMPING@ec.europa.eu,
TRADE-R684-ALU-FOIL-INJURY@ec.europa.eu).
Die Untersuchung ist seitens der Kommission innerhalb von 15 Monaten (Juni 2019) abzuschließen. Während der Dauer der Untersuchung bleiben die bestehenden Maßnahmen weiter in Kraft.
Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung
Stand: 6.6.2019
Für Folien und dünne Bänder aus Aluminium mit einer Dicke von 0,007 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,021 mm, ohne Unterlage, nur gewalzt, auch geprägt, in Rollen mit einem Stückgewicht von 10 kg oder weniger, eingereiht unter den KN-Codes ex 7607 11 11 und ex 7607 19 10 mit Ursprung in China bestehend endgültige Antidumpingmaßnahmen. Im März 2019 wurde auf Antrag von acht EU-Herstellern eine Auslaufüberprüfung der bestehenden Maßnahmen, mit dem Ziel der Weitergeltung dieser, eingeleitet.
Die Antragsteller befürchteten eine erneute Schädigung der Unionsindustrie im Falle des Auslaufens der Maßnahmen, da China einerseits über ungenutzte Produktionskapazitäten verfüge bzw. der Unionsmarkt in Bezug auf Volumen und Preise nicht an Attraktivität für chinesische Hersteller verloren hätte und andererseits auch in anderen Drittländern Handelsschutzmaßnahmen bestehen würden.
Die Europäische Kommission bestätigt die Angaben der Antragsteller und kommt in ihrer Untersuchung zu dem Schluss, dass die Aufrechterhaltung der Antidumpingmaßnahmen dem Wirtschaftszweig der Union zugutekommt und dabei hilft, die nach wie vor prekäre Lage der Unionsindustrie im Rahmen zu halten.
Sie gibt daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2019/915 (Amtsblatt L 146 vom 5.6.2019) die Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen in unveränderter Höhe von 35,6% (unternehmensspezifische Zollsätze von 14,2% bis 15,6% bei Vorlage einer gültigen Handelsrechnung) für weitere fünf Jahre bekannt.
Europäische Kommission leitet Umgehungsuntersuchung für Einfuhren aus Thailand ein und ordnet zollamtliche Erfassung an
Für Aluminiumfolien und dünne Bänder mit einer Dicke von 0,007 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,021 mm, ohne Unterlage, nur gewalzt, auch geprägt, in Rollen mit einem Stückgewicht von 10 kg oder weniger, eingereiht unter den KN-Codes ex 7607 11 11 und ex 7607 19 10 mit Ursprung in China bestehend endgültige Antidumpingmaßnahmen. Im Juni 2019 wurden die Maßnahmen im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung um weitere fünf Jahre verlängert.
Anfang November 2020 brachte ein Antragsteller, der anonym bleiben möchte einen Antrag auf Einleitung einer Umgehungsuntersuchung bei der Europäischen Kommission ein. Bei der zu untersuchenden Ware handelt es sich um dieselbe Ware wie vorher beschrieben, die derzeit unter den KN-Codes ex 7607 11 11 und ex 7607 19 10 eingereiht wird, aber mit Versand aus Thailand, ob als Ursprungserzeugnis Thailands angemeldet oder nicht (TARIC-Codes 7607111111 und 7607191011).
Der Antragsteller legte Informationen vor, wonach sich das Handelsgefüge der Ausfuhren aus China und Thailand nach Einführung der Maßnahmen verändert hat. Diese Veränderung scheint auf den Versand der betroffenen Ware über Thailand in die Union nach der Vornahme von Montagevorgängen in Thailand zurückzugehen. Damit wird die Abhilfewirkung der geltenden Antidumpingmaßnahmen untergraben.
Die Europäische Kommission gibt daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/2161 (Amtsblatt L 412 vom 21.12.2020) die Einleitung einer Umgehungsuntersuchung bekannt. Gleichzeitig ordnet die Kommission die zollamtliche Erfassung der Einfuhren aus Thailand an.
Interessierte Unternehmen haben innerhalb von 15 Tagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung mit der Kommission Kontakt aufzunehmen und innerhalb von 37 Tagen ihren Standpunkt schriftlich darzulegen sowie, falls sie eine Befreiung von der zollamtlichen Erfassung der Einfuhren oder von den Maßnahmen beantragen, ihre Antworten auf den Fragebogen und etwaige sonstige Informationen zu übermitteln, wenn ihre Angaben bei der Untersuchung berücksichtigt werden sollen.
Kontaktdaten:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G
Büro CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
TRON.tdi: https://webgate.ec.europa.eu/tron/tdi
E-Mail: TRADE-AC-ALUFOIL@ec.europa.eu
Die zollamtliche Erfassung der Einfuhren endet spätestens nach neun Monaten mit Abschluss der Untersuchung, das heißt der Entscheidung über eine möglich Ausweitung des Antidumpingmaßnahmen.