EXW (Ex Works)

Ab Werk benannter Lieferort

Lesedauer: 1 Minute

Bei der Nutzung der Klausel „Ab Werk“ liefert der Verkäufer die Ware an den Käufer,

  • indem er die Ware dem Käufer an einem benannten Ort (z.B. Fabrik oder Lager) zur Verfügung stellt, wobei
  • dieser benannte Ort auch auf dem Gelände des Verkäufers liegen kann.

Für den Vollzug der Lieferung muss der Verkäufer die Ware weder auf ein abholendes Transportmittel verladen noch muss er sie zur Ausfuhr freimachen, falls dies erforderlich sein sollte.

Quelle: Publikation „Incoterms® 2020 by the International Chamber of Commerce (ICC)“, Auszug aus den deutschsprachigen, erläuternden Kommentaren zur Klausel EXW. Den Originaltext mit einer umfassenden Beschreibung der mit der jeweiligen Klausel verbundenen Rechte und Pflichten erhalten Sie bei der ICC Austria . 

Stand: 08.06.2020