Genießbare Zubereitung aus pflanzlichem Fett

Europäische Kommission gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt

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Bei der Ware handelt es sich um eine Ware in Form einer festen homogenen, weißen Masse, bestehend aus raffiniertem, gebleichtem, desodoriertem Palmöl, das teilweise hydriert wurde, mit kleinen Mengen von Sorbitantristearat (E 492), Lecithin (E 322), gemischten Tocopherolen (E 306) und Zitronensäure (E 330).

Sie ist in Säcken zu 20 kg verpackt und wird in der Lebensmittelindustrie verwendet (z. B. als Kakaobutterersatz).

Eine Einreihung in die Position 1516 ist ausgeschlossen, da das Palmöl durch Zusatz von Emulgatoren und Zitronensäure weiterverarbeitet wurde und daher den wesentlichen Charakter eines teilweise hydrierten Palmöls der Position 1516 verloren hat.

Die Einreihung der Ware erfolgt daher als andere genießbare Zubereitung aus einem pflanzlichen Fett in den KN-Code 1517 90 99 (Durchführungsverordnung (EU) 2021/1816, Amtsblatt L 368 vom 18.10.2021). Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Der nunmehr zu Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 16 %.

Stand: 18.10.2021

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