Grafitelektrodensysteme
Antidumpingverfahren, Antisubventionsverfahren
Produkt
Grafitelektroden von der für Elektroöfen verwendeten Art, mit einer Rohdichte von 1,65 g/cm3 oder mehr und einem elektrischen Widerstand von 6,0 µΩm oder weniger und/oder für solche Elektroden verwendete Nippel
Land
Indien, China
KN-Code
ex 8545 11 00, ex 8545 90 90
Verwendung
hauptsächlich in Elektrolichtbogenöfen zum Schmelzen von Stahl eingesetzt
Kläger
Europäischer Verband der Kohle- und Grafithersteller (European Carbon and Graphite Association) - ECGA
Chronologie Antidumpingverfahren Indien
Einleitung:
Bekanntmachung 2003/C 197/02 vom 21. August 2003
Einführung vorläufiger Antidumpingzölle:
Verordnung (EG) 1009/2004 vom 19. Mai 2004
Einführung endgültiger Antidumpingzölle (0%!!):
Verordnung (EG) 1629/2004 vom 13. September 2004
Änderung Antidumpingzölle:
Verordnung (EG) 1354/2008 vom 18. Dezember 2008
Beibehaltung Antidumpingzölle nach Auslaufüberprüfung:
Durchführungsverordnung (EU) 2017422 vom 9. März 2017
Einleitung Interimsüberprüfung der Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen:
Bekanntmachung 2020/C 67/03 vom 2. März 2020
Einstellung Interimsüberprüfung der Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen:
Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1605 vom 30. Oktober 2020
Chronologie Antisubventionsverfahren Indien
Einleitung:
Bekanntmachung 2003/C 197/03 vom 21. August 2003
Einführung vorläufiger Antisubventionszölle:
Verordnung (EG) 1008/2004 vom 19. Mai 2004
Einführung endgültiger Antidumpingzölle:
Verordnung (EG) 1628/2004 vom 13. September 2004
Änderung Antisubventionszölle:
Verordnung (EG) 1354/2008 vom 18. Dezember 2008
Beibehaltung Antisubventionszölle nach Auslaufüberprüfung:
Durchführungsverordnung (EU) 2017/421 vom 9. März 2017
Einleitung Interimsüberprüfung der Antidumping- und AntisubventionsmaßnahmenNeuer Verweis:
Bekanntmachung 2020/C 67/03 vom 2. März 2020
Einstellung Interimsüberprüfung der Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen:
Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1605 vom 30. Oktober 2020
Beibehaltung Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung
Gegen Einfuhren von Grafitelektrodensystemen der Tarifnummer ex 8545 mit Ursprung in Indien bestehen endgültige Antidumping- bzw. Antisubventionsmaßnahmen. Mitte Dezember 2015 wurde auf Antrag dreier Unionshersteller (SGL Carbon GmbH, Tokai Erftcarbon GmbH und GrafTech Switzerland SA) eine Auslaufüberprüfung der bestehenden Maßnahmen – mit dem Ziel der Weitergeltung dieser – eingeleitet.
Die Untersuchung der Europäischen Kommission hat ergeben, dass Grafitelektrodensysteme weiterhin zu erheblich gedumpten Preisen und in beträchtlichen Mengen auf den Unionsmarkt gelangen. Darüber hinaus verfügen beide indischen Hersteller über Kapazitätsreserven, die dazu genutzt werden können, die Ausfuhren in die Union zu erhöhen. Außerdem ist der weltweite Verbrauch rückläufig, wodurch die Ausfuhrmöglichkeiten auf andere Drittlandsmärkte (Russland hat ebenfalls Antidumpingmaßnahmen eingeführt) sinken, was die Attraktivität des Unionsmarktes weiter erhöht. Auch gibt es nach wie vor beträchtliche Subventionen für indische Hersteller.
Aus den genannten Gründen kommt die Kommission zu dem Schluss, die Antidumping-(Durchführungsverordnung (EU) 2017/422) und Antisubventionsmaßnahmen (Durchführungsverordnung (EU) 2017/421) um weitere fünf Jahre in unveränderter Höhe zu verlängern. Der Antidumpingzoll beträgt 8,5%, der Antisubventionszoll 7,2%.
Europäische Kommission leitet Interimsüberprüfung der Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen für ein
Für Einfuhren von Grafitelektrodensystemen (GE) (KN-Codes ex 8545 11 00, ex 8545 90 90) bestehen seit vielen Jahren Antisubventionsmaßnahmen, die zuletzt im März 2017 im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung verlängert wurden.
Der indische Hersteller HEG Limited stellte bei der Europäischen Kommission einen Antrag auf Einleitung einer Interimsüberprüfung, beschränkt auf die Untersuchung der Schädigung.
HEG gibt an, dass sich die Umstände in Bezug auf den Schädigungssachverhalt, auf deren Grundlage die geltenden Maßnahmen eingeführt wurden, dauerhaft geändert hätten.
Der Antragsteller führte an, dass ein weltweiter Mangel an Graphitelektroden bestünde, aufgrund dessen ein massiver Anstieg der globalen Preise für Grafitelektroden sowie der Rentabilität ihrer Hersteller, auch in der EU, zu verzeichnen sei. Insbesondere seien die aktuellen Preise in der Union um circa 400 % höher als die Preise Ende 2015 (d. h. Ende des Untersuchungszeitraums der letzten Auslaufüberprüfung). Der Antragsteller legte eine Marktstudie vor, in der festgestellt wurde, dass sich die Preise in den nächsten Jahren voraussichtlich auf diesem hohen Niveau stabilisieren würden. Weiters führt HEG Ltd. an, dass aufgrund dieses Preisanstiegs die Unionshersteller sehr gute Gewinnspannen hätten und sich nicht mehr in einer prekären Lage befänden. Daher sei die Aufrechterhaltung der Maßnahmen in ihrer jetzigen Höhe zum Ausgleich des zuvor festgestellten schädigenden Dumpings und der Subventionen nicht mehr erforderlich.
Die Europäische Kommission gibt daher mit Bekanntmachung 2020/C 67/03 vom 2. März 2020 die Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung der Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen bekannt.
Informationen sowie sachdienliche Nachweise interessierter Unternehmen, die bei der Untersuchung mitarbeiten wollen, müssen binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Europäischen Kommission eingehen.
Kontaktdaten der Kommission:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion H Büro: CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel BELGIQUE/BELGIË
E-Mail-Adresse: TRADE-R718-GES-INTERIM@ec.europa.eu
Die Untersuchung ist seitens der Kommission innerhalb von 12 Monaten, spätestens jedoch nach 15 Monaten abzuschließen. Während der Dauer der Untersuchung bleiben die geltenden Antidumping- bzw. Antisubventionsmaßnahmen weiter in Kraft.
Europäische Kommission stellt teilweise Interimsüberprüfung ein, keine Änderung der endgültigen Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen
Für Einfuhren von Grafitelektrodensystemen (GE) (KN-Codes ex 8545 11 00, ex 8545 90 90) aus Indien bestehen seit vielen Jahren Antisubventions- und Antidumpingmaßnahmen, die zuletzt im März 2017 im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung verlängert wurden.
Anfang März 2020 wurde auf Antrag eines der beiden indischen in die EU exportierenden Hersteller, HEG Limited, eine tweilweise Interimsüberprüfung der Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen eingeleitet, mit dem Ziel die Schutzmaßnahmen zu beenden oder jedenfalls die Antidumping- und Antisubventionszölle zu senken. HEG Limited behauptet, dass ein weltweiter Mangel an Grafitelektroden bestünde, der zu einem massiven Preisanstieg geführt habe. Die Unionshersteller würden deshalb nun sehr gute Gewinnspannen erwirtschaften, eine Schädigung der Hersteller in der EU würde in Folge der Importe der indischen Hersteller nicht mehr erfolgen. Die Aufrechterhaltung der Maßnahmen zum Ausgleich des zuvor festgestellten - nun aber nicht mehr vorhandenen - schädigenden Dumpings und der Subventionen sei nicht länger erforderlich.
Die Europäische Kommission teilt mit, der Auffassung des Antragsstellers HEG Limited nicht folgen zu können, da keine relevanten dauerhaften Veränderungen auf dem Weltmarkt für Grafitelektroden festgestellt werden konnten. Die Kommission gibt daher mit Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1605 (Amtsblatt L 363 vom 3. November 2020) die Einstellung der auf den Aspekt der Schädigung beschränkten teilweisen Interimsüberprüfung der Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen bekannt. Die Maßnahmen gelten daher unverändert weiter.
Europäische Kommission leitet Antidumpingverfahren ein
Für Einfuhren von Grafitelektrodensystemen, KN-Codes ex 8545 11 00, ex 8545 90 90 mit Ursprung in Indien bestehen bereits seit vielen Jahren endgültige Antidumpingmaßnahmen. Schon im Jahr 2010 wurde ein Antidumpingverfahren für Einfuhren aus China eingeleitet. Der Antrag wurde jedoch zurückgenommen und das Verfahren eingestellt.
Nun liegt der Europäischen Kommission wieder ein Antrag auf Einleitung eines Antidumpingverfahrens für Einfuhren aus China vor. Der Antrag wurde Anfang Jänner von Graphite Cova GmbH, der Showa Denko Carbon Holding GmbH und der Tokai Erftcarbon GmbH gestellt. Der Antrag wurde mit gestiegenen Einfuhren aus China begründet. Aus den Informationen der Antragsteller geht hervor, dass die Menge und die Preise der eingeführten untersuchten Ware unter anderem die Verkaufsmengen und die vom Wirtschaftszweig der Union in Rechnung gestellten Preise negativ beeinflusst hätten, was wiederum die Gesamtergebnisse und die finanzielle Situation des Wirtschaftszweigs der Union stark beeinträchtigt habe. Darüber hinaus verfüge China über Kapazitätreserven.
Gegenstand dieser Untersuchung sind Grafitelektroden von der für Elektroöfen verwendeten Art, mit einer Rohdichte von 1,5 g/cm3 oder mehr und einem elektrischen Widerstand von 7,0 μΩm oder weniger und für solche Elektroden verwendete Nippel, unabhängig davon, ob sie zusammen oder getrennt eingeführt werden.
Die Europäische Kommission gibt mit Bekanntmachung 2021/C 57/03 vom 17. Februar 2021 die Einleitung eines Antidumpingverfahrens von Grafitelektrodensystemen mit Ursprung in China bekannt.
Die Möglichkeiten zur Teilnahmen an dem Verfahren entnehmen Sie bitte dem erwähnten Amtsblatt. Interessierte Unternehmen müssen Kontakt mit der Europäischen Kommission aufnehmen:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G
Büro: CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
E- Mail:
TRADE-AD680-GES-DUMPING@ec.europa.eu
TRADE-AD680-GES-INJURY@ec.europa.eu
Der Zeitplan für die Untersuchung sieht vor, dass das Verfahren binnen 13 Monaten, spätestens jedoch binnen 14 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen wird. Allfällige vorläufige Maßnahmen können spätestens 7 Monate, allerspätestens jedoch 8 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eingeführt werden.