Handelsabkommen EU-Westbalkan
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen der EU mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien
Albanien
- Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
- In Kraft seit 1. April 2009
Bosnien und Herzegowina
- Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
- In Kraft seit 1. Juni 2015
- In Kraft seit 1. Juni 2015
Kosovo
- Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
- In Kraft seit 1. April 2016
- In Kraft seit 1. April 2016
Mazedonien
- Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
- In Kraft seit 1. April 2004
Montenegro
- Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
- In Kraft seit 1. Mai 2010
Serbien
- Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
- In Kraft seit 1. September 2013
Hintergrundinformation
Um den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens zu Frieden, Stabilität und wirtschaftlicher Entwicklung zu verhelfen und sie auf die EU-Mitgliedschaft vorzubereiten verhandelte die EU mit diesen Ländern über Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen. Darüber hinaus gewährt die EU einigen dieser Länder im Rahmen von autonomen Handelspräferenzen bis 31. Dezember 2020 Zollfreiheit beim Import ihrer Waren in die EU.
Die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) sind auf die jeweilige Situation des betreffenden Landes zugeschnitten und verfolgen folgende Hauptziele:
die Verpflichtung der Länder der Region, untereinander Übereinkünfte über die regionale Zusammenarbeit abzuschließen,
die Schaffung eines formalen Rahmens für den politischen Dialog,
die graduelle Errichtung einer Freihandelszone,
eine enge Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres und
die Förderung der Konsolidierung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.