Aktueller Stand der EU-Sanktionen gegen Burundi

Überblick über die restriktiven Maßnahmen der EU

Lesedauer: 1 Minute

Die EU hat gegen die im Anhang der Verordnung (EU) 2015/1755 angeführten Personen/Organisationen/Einrichtungen Finanzsanktionen erlassen, die folgendes umfassen:

  • Einreise-/Durchreiseverbot in/durch die EU
  • Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder Eigentum dieser Personen/Organisationen/Einrichtungen stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren
  • ein Verbot, diesen Personen/Organisationen/Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen oder zugute kommen zu lassen.

Rechtsquellen


Sonstige Informationen

Antragstellung

BMAW, Abteilung V/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmaw.gv.at


Hinweis

Neben den oben dargestellten besonderen embargorechtlichen Bestimmungen bleiben die personenbezogenen Embargos (Menschenrechtsverstöße, Terrorismus, Verbreitung/Einsatz von Chemiewaffen, Cyber-Angriffe gegen die EU und ihre Mitgliedsstaaten) sowie die allgemeinen Ausfuhrkontrollregelungen zusätzlich anwendbar (z.B. EU-Dual Use-Verordnung).

Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

Stand: 01.02.2024

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