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Zollaussetzungen und Zollkontingente per 1.1.2023

Verordnungen des Rates vom 19.12.2022

Mit Verordnung (EU) 2022/2583 des Rates vom 19. Dezember 2022 hat die Europäische Gemeinschaft alle per 1. Jänner 2023 geltenden autonomen Zollaussetzungen für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren veröffentlicht. Sie beinhaltet im Anhang die neuen oder verlängerten Zollbegünstigungen (zollfrei bzw. in wenigen Fällen auch zollreduziert) für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren.

Achtung!

Angesicht der Verschlechterung der Beziehungen zwischen der EU und Belarus sowie Russland, gelten die Zollaussetzungen gemäß Artikel 1 der Verordnung (EU) 2022/2583 nicht für

  • Waren mit Ursprung in Belarus, ausgenommen Waren, die unter den TARIC-Code 2926 90 70 24 fallen und
  • Waren mit Ursprung in Russland, ausgenommen Waren, die unter die TARIC-Codes 7608 20 89 30 und 8401 30 00 20 fallen

Die Begründung für diese Maßnahme findet sich in den Erwägungsgründen (6) bis (13).

Mit Verordnung (EU) 2022/2563 des Rates vom 19. Dezember 2022 hat die Europäische Gemeinschaft alle per 1. Jänner 2023 geltenden autonomen Zollkontingente für die Einfuhr von Waren in die Gemeinschaft veröffentlicht. Sie beinhaltet im Anhang die neuen oder verlängerten Zollkontingente für die Einfuhr von Waren in die Gemeinschaft.


Basisinformationen zu Zollaussetzungen und Zollkontingente finden Sie sowohl auf der Homepage der WKÖ als auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen sowie auf der Homepage der Europäischen Kommission.

Informationen über derzeit in Kraft befindliche Zollaussetzungen sowie über Zollaussetzungen in Vorbereitung können über die Homepage der Europäischen Kommission anhand des relevanten Zollkapitels abgefragt werden.