Infolge der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2020/157 über die Entsendung von Fahrern im Straßenverkehrssektor hat Belgien seine Limosa-Vorschriften angepasst.
Der belgische Gesetzgeber hat die Meldepflicht für die Kabotage im Straßenverkehr auf belgischem Gebiet abgeschafft. Eine Limosa-Meldung ist daher in diesem Fall nicht mehr erforderlich.
Stand: 23.09.2022