Blick auf Sarajevo, Hauptstadt von Bosnien-Herzegowina
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Bosnien und Herzegowina: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 7 Minuten

Export und Import: So geht's 

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns!

Importbestimmungen

Das Zoll- und Außenhandelsregime ist grundsätzlich liberal, d.h. es sind keine explizierten Import- bzw. Exportlizenzen erforderlich. Außenhandelstransaktionen, also Im- und Exporte, können allerdings nur von lokalen Unternehmen, die für Außenhandel entsprechend registriert sein müssen, durchgeführt werden.

Basierend auf dem Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen zwischen Bosnien und Herzegowina und der EU, das mit 1.6.2015 in Kraft trat, bestehen für Waren mit EU Ursprung Zollreduktionen bzw. in manchen Fällen auch Zollfreiheit. Es ist dafür ein Präferenznachweis in Form der Warenverkehrsbescheinigung 1 Euro oder eine Ursprungserklärung als sogenannter „ermächtigten Exporteur“ (samt Bewilligungsnummer) auf der Handelsfaktura beizubringen. Diese EU Ursprungserklärung auf der Faktura kann bis zu einem Wert von 6.000 Euro von jedem EU Exporteur ausgestellt werden. Das komplette Abkommen und die Auflistung der betroffenen Warengruppen finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

Für den zollfreien Import von bestimmten landwirtschaftlichen und Lebensmittelprodukten nach Bosnien und Herzegowina aus der EU bestehen jährliche Quoten (lebende Tiere, Milch und Milchprodukte, Wurst und ähnliche Produkte, Kartoffel, Zigaretten und Wein). Die Quoten werden quartalweise durch ein Ausschreibungsverfahren des Außenhandelsministeriums von Bosnien und Herzegowina verteilt. Der Antrag wird seitens des Importeurs gestellt. Die Ausschreibungen werden auf der Webseite des Außenhandelsministeriums veröffentlicht.

Weiters besteht keine Zollfreiheit für eine Anzahl sensibler Produkte insbesondere aus der Landwirtschaft.

Beim Import von Getränken und Lebensmitteln werden bei der Einfuhr entsprechende Veterinär-, Sanitär-, Phytosanitär- und Qualitätskontrollen durchgeführt. Eine Liste der Produkte, welche beim Import einer Inspektion unterliegen, ist über das AußenwirtschaftsCenter Sarajevo erhältlich.

Zollbestimmungen

Nur die ersten sechs Stellen des EU-Zolltarifs (HS Code) stimmen mit jenem der bosnischen Zolltarifnummer überein. Es gilt ein einheitlicher Außenzolltarif mit Zollsätzen von 0, 5, 10 und 15 %. Die Zolltarife sind auf der Homepage der Verwaltung für indirekte Besteuerung abrufbar. Das AußenwirtschaftsCenter Sarajevo gibt Ihnen bei Angabe der in Frage stehenden Zolltarifnummer ebenfalls gerne Auskunft.

Zollfreilager

Waren, deren endgültige Bestimmung ungewiss ist, hochbelastete Güter oder die Waren, für welche Importkontingente gelten, können vorübergehend unverzollt und unversteuert in Zolllagern gelagert werden.

Zollfreizonen, in welchen die unverzollte Ware beliebig weiterbearbeitet werden können, können eingerichtet werden.

Veredelung

Der Import von Rohstoffen oder Vormaterialien zum Zwecke einer Veredelung in Bosnien-Herzegowina ist grundsätzlich zoll- und steuerfrei („temporäre Einfuhr“). Nach der Antragstellung an die Zollbehörde dauert die Genehmigungserteilung erfahrungsgemäß bis zu 30 Tage. Diese wird in der Regel problemlos erteilt, soweit alle vorgeschriebenen Unterlagen beigebracht werden. Über die genaue Prozedur informiert Sie das AußenwirtschaftsCenter Sarajevo gerne auf Anfrage.

Handelsabkommen

Basis für die Handelsbeziehungen der EU zu Bosnien und Herzegowina ist das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA), das seit 1. Juni 2015 in Kraft ist.

Es bestehen weiters Freihandelsabkommen mit CEFTA, EFTA, Iran und mit der Türkei.

Sonstige Einfuhrabgaben

Die Mehrwert (Einfuhrumsatz)steuer beträgt 17 %. Einige Produkte (alkoholische und nicht alkocholische Getränke, Bier, Wein, Kaffee und Kaffeeprodukte, Tabak, Zigaretten sowie Treibstoffe) unterliegen beim Import Sondersteuern. Das Thema MwSt. wirft gelegentlich Fragen auf, die vom AußenwirtschaftsCenter Sarajevo gerne beantwortet werden.

Muster

Die einfachste Weise Kleinwerkzeug oder Ausstellergut nach Bosnien und Herzegowina temporär zu importieren ist mittels Carnet ATA.

Geschäftsreisende können mit sich zollfrei Warenmuster mit unbedeutendem Wert, Kataloge, Preislisten, Bedienungsanleitungen und Broschüren, die als gedruckte Werbematerialien dienen, einführen. Am Grenzübergang muss einen Antrag zur Zollbefreiung gestellt werden. Neben den Antrag ist noch eine Auflistung der Werbegegenstände, sowie eine Erklärung, dass das Werbematerial kostenlos verteilt wird, beizulegen. 

Muster, Kataloge und Werbeartikel (bis zum 1 Kg), die kostenlos an den Kunden versendet werden, sind von der Verzollung befreit, wenn sie keinen kommerziellen Wert haben und nicht für andere Zwecke außer für Werbung benutzt werden. Muster müssen klar und unauslöslich gekennzeichnet sein.

E-Commerce

Der Internethandel bzw. Onlineverkauf ist in Bosnien und Herzegowina weiterhin ein unterentwickelter Markt. Da Bosnien und Herzegowina bekanntlich nicht Mitglied der EU ist, trifft man hier auf komplexere Rahmenbedingungen. Jedes Produkt, welches von einem Unternehmen aus dem Ausland nach Bosnien und Herzegowina verkauft wird, unterliegt einem entsprechenden Zollverfahren mit Entrichtung von Zoll, MWSt. sowie allfälligen sonstigen Abgaben und Gebühren sowie Überprüfung gesetzlicher Auflagen, d.h. Zulassung bei Nahrungsmittel, Medikamenten etc. 

Waren mit einem geringeren Wert, die direkt aus dem Ausland an einen Privatempfänger in Bosnien und Herzegowina gesendet werden und deren Gesamtwert den Betrag von 300,00 KM (ca. EUR 150,-) pro Sendung nicht überschreitet, sind von der Zahlung der Einfuhrabgaben befreit. Eine Befreiung von den Einfuhrabgaben wird nicht für: alkoholische Erzeugnisse, Parfums und Toilettenwasser sowie Tabak und Tabakerzeugnisse gewährt.

Als Grundlage für die Berechnung der Einfuhrabgaben werden neben der Rechnung auch Nebenkosten wie Transport, Versicherung usw. berücksichtigt. Derartige Käufe dürfen von Privatpersonen nur einmal pro Woche getätigt werden. 

Es darf sich weiters nicht um Mengen handeln, die darauf hindeuten, dass diese Waren zum Wiederverkauf in Bosnien und Herzegowina bestimmt sind. Die Möglichkeit der Zahlung mittels Kreditkarte hängt primär von der ausstellenden Bank ab.

Die aktuellsten Schätzungen sagen, dass der Online-Verkaufsmarkt in Bosnien und Herzegowina im Jahr 2019 ca. 191 Millionen Euro wert war und somit nur 1 % des gesamten Einzelhandels ausmachte. Das Wachstum im Internethandel wurde durch die COVID-Pandemie mit etwa 6,2 % pro Jahr (CAGR 2019-2023) und einer Marktgröße von 243 Mio. EUR im Jahr 2023 prognostiziert.

Paketversand

Der Postweg ist relativ zuverlässig.

In Bosnien und Herzegowina gibt es drei Postbetreiber: BH Posta Sarajevo, Poste Srpske Banja Luka und Hrvatska Posta Mostar. Alle drei wickeln Sendungen bis zu einem Höchstgewicht von 31,5 kg ab. Für die internationale Postsendungen, deren Versand einer Zollkontrolle unterliegt, gelten die Zollgesetze und -bestimmungen des Weltpostvereins. Internationale Postsendungen, deren Inhalt der Zollkontrolle unterliegt, müssen zusammen mit den erforderlichen Formularen (CP 72) offen abgegeben werden. Für die Zollabfertigung verrechnet die Post Verzollungsgebühren, die von der Verzollungsart, Zusatzleistungen, gewünschten Zahlungsform und der Paketbeschaffenheit sowie den Postbetreiber abhängen. Auf dem Paket im Binnenverkehr muss ein Wert angegeben werden. Der maximale Wert eines Pakets kann bis zu 10.000 KM (BH Posta und Poste Srpske) bzw. 50.000 KM (Hrvatska Posta Mostar) betragen. Im internationalen Verkehr kann ein Paket sowohl mit, als auch ohne Wert markiert werden.

Kurierdienste: DHL, EMS, TNT, FED EX, UPS, EXPRESS ONE (Tochterunternehmen der österreichischen Post AG)

Folgende Gegenstände sind von der Zahlung der Einfuhrabgaben befreit:

Ware von geringem Wert, welche direkt aus dem Ausland an einen Empfänger in Bosnien und Herzegowina gesendet wird und deren Gesamtwert 300,00 KM pro Sendung nicht überschreitet.

Zollfreiheit wird nicht gewährt für: Alkoholprodukte, Parfüme, Toilettenwässer, Tabak und Tabakerzeugnisse.

Ware nichtkommerzieller Art, welche in der Sendung enthalten ist (gelegentliche Sendungen) und kostenlos von einer natürlichen Person aus einem anderen Land an eine natürliche Person in Bosnien und Herzegowina versandt wird, ist bis zu einem Wert von 90,00 KM pro Sendung zoll- und steuerfrei.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Für jedes Produkt ist ein Etikett verpflichtend. Abhängig von der Verpackung können Etikette entweder aufgeklebt oder gedruckt werden. Diese müssen in einer der drei offiziellen Amtssprachen (Bosnisch, Kroatisch, Serbisch) abgefasst sein.

Folgende Angaben sind zwingend anzuführen:

  • Produktname; Name, unter welchem das Produkt verkauft wird
  • Name und volle Adresse des Herstellers (Verpflichtend: Ort, Straße und Hausnummer, Optional: Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail)
  • Name und Sitz des Importeurs
  • Herkunftsland

Bei Lebensmittel müssen noch weitere Daten (Zusammensetzung, Allergenstoffe, Haltbarkeitsdatum, nutritive Angaben usw.) angegeben werden.

Begleitpapiere

Der Antrag auf die Zollabfertigung wird vom Spediteur (Zollagent) des Importeurs gestellt werden.

Ein Ursprungsnachweis ist, wie bereits ausgeführt, notwendig, wenn aufgrund des Stabilisierungs- und Assoziationsabkommens zwischen Bosnien und Herzegowina und der EU eine Zollermäßigung in Anspruch genommen werden soll. Es ist dafür ein Präferenznachweis in Form der Warenverkehrsbescheinigung 1 Euro oder eine Ursprungserklärung als sogenannter „ermächtigten Exporteur“ (samt Bewilligungsnummer) auf der Handelsfaktura beizubringen. Diese EU Ursprungserklärung auf der Faktura kann bis zu einem Wert von 6.000 Euro von jedem EU Exporteur ausgestellt werden.

Der Zolldeklaration sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Handelsrechnung 3-fach
  • Ursprungszeugnis 1 Euro , 2-fach bzw. Lieferantenbestätigung auf der Rechnung.

Beim Import von Getränken und Lebensmitteln werden bei der Einfuhr entsprechende Veterinär-, Sanitär-, Phytosanitär- und Qualitätskontrollen getätigt.

Restriktionen

Einige Waren (Medikamenten, Waffen, Lebensmittel etc.) unterliegen beim Import in Bosnien und Herzegowina Restriktionen bzw. Zulassungsverfahren. Gerne gibt Ihnen das AußenwirtschaftsCenter Sarajevo Auskunft über das notwendige Zulassungsverfahren für den Import dieser Produkte.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Sarajevo hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Stand: 07.03.2023