China: AliExpress – Lieferprobleme nach Österreich
Novellierte Verpackungsverordnung führt zu teilweisem Lieferstopp des chinesischen Online-Marktplatzes
Seit 1.1.2023 ist die Novelle zur Verpackungsverordnung in Österreich in Kraft. Versandhändler, die keinen Sitz und keine Niederlassung in Österreich haben und die Verpackungen oder Waren oder Güter in Verpackungen in Österreich an einen privaten Endverbraucher im Rahmen des Fernabsatzes übergeben, müssen für ab dem 1. Januar 2023 in Verkehr gesetzte Verpackungen einen Bevollmächtigten in Österreich bestellen. Dieser Bevollmächtigte ist für die Erfüllung der Verpflichtungen des ausländischen Versandhändlers für Verpackungen in Österreich verantwortlich, er muss als Kontaktperson für die behördliche Kommunikation zur Verfügung stehen und die verpflichtenden Verpackungsmengenmeldungen tätigen. Die Bevollmächtigung muss notariell beglaubigt werden. Als Bevollmächtigte können nach §16 der österreichischen Verpackungsverordnung natürliche oder juristische Personen mit Sitz in Österreich dienen, welche eine österreichische Zustelladresse besitzen.
AliExpress hat bestätigt, dass der Grund für den (teilweisen) Lieferstopp nach Österreich die novellierte Verpackungsverordnung ist. Händler, welche die EPR-Richtlinien für das entsprechende Land nicht erfüllen, dürfen über die Plattform keine Produkte in dieses liefern. Auf der AliExpress Unterseite dieser Anbieter ist dann Österreich nicht mehr als Zielland wählbar.
Der Unterschied zu den großen westlichen Verkaufsplattformen wie Amazon, Zalando oder E-Bay ist, dass diese als ein Unternehmen auftreten, während AliExpress nur den Marktplatz für 2 Millionen Händler stellt. Daher müssen sich die chinesischen Lieferanten individuell darum kümmern, die entsprechenden Voraussetzungen zu erfüllen, um wieder nach Österreich versenden zu dürfen.
Die derzeitige Richtlinie würde von jedem dieser Händler einen Bevollmächtigten erfordern. Aufgrund der verhältnismäßig hohen Markteintrittskosten in Relation zum Umsatz in Österreich wird sich dies für einen Großteil der kleineren Anbieter auf AliExpress nicht rentieren.
Bedingt durch die EU-Verpackungsrichtlinie hat jede Nation eigene Vorgaben und Gesetze erlassen. In vielen größeren Länder gelten daher ähnliche EPR-Richtlinien (Deutschland, Frankreich, Spanien, etc.), wobei jedoch z.B. in Deutschland kein Bevollmächtigter erforderlich ist. Da es europaweit keine einheitliche Regelung gibt, dürften besonders die Bewohner kleinerer Staaten unter dem „Fleckerlteppich“ unterschiedlichster Verpackungsverordnungen leiden, da sich kleinere Anbieter von diesen Märkten, aufgrund komplexerer Vorschriften und einhergehenden Kosten, zurückziehen werden.
Das erweiterte EPR-System welches in Österreich seit Jahresbeginn in Kraft ist umfasst 4 Kategorien, darunter Verpackungen (einschließlich Logistikverpackungen, die alle zu transportierenden Waren abdecken), elektronische Geräte (WEEE), Batterien und Einwegkunststoffe. Alle internationalen Händler (nicht nur chinesische Anbieter) müssen für all diese Kategorien, die sie nach Österreich liefern, die Vorgaben erfüllen.
Es gibt auch bereits einige Agenten, die diesen Service der Bevollmächtigung anbieten, jedoch sind die Kosten im Vergleich zu anderen Ländern relativ hoch (siehe Link). Einzelne größere chinesische Stores auf AliExpress haben sich bereits um eine Bevollmächtigung gekümmert und dürfen wieder nach Österreich liefern. Für viele kleinere chinesische Anbieter wird sich hier eine Kosten-Nutzen-Frage stellen.
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