Coronavirus: Situation in Frankreich und Monaco
Aktuelle Lage und laufende Updates
Stand: 4.1.2023
- Aktuell & Wichtig
- Einreise und Reisebestimmungen (insb. Mitarbeiterentsendung)
- Regelungen für den Güterverkehr
- Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
- Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft
- Informationen zu Monaco
- Weitere Informationen und Notfallnummern in Frankreich und Monaco
Aktuell & Wichtig
Ende der COVID-bedingten Einreiseregelungen in Frankreich mit 1. August 2022
Mit Montag, 1. August 2022, sind die COVID-bedingten Einreisebedingungen für Frankreich außer Kraft getreten. Das heißt, die Einreise nach Frankreich ist nun wieder für alle Personen ohne gesonderten Nachweis möglich (keine Notwendigkeit der Vorlage von Impfpass, Genesungsnachweis, negativer Test, eidesstattliche Erklärung über Symptomfreiheit, o.ä.). Diese Regelung gilt für Einreisende aus allen Ländern.
Es bleibt jedoch eine rechtliche Möglichkeit bestehen, im Fall des Auftretens einer neuen Variante vorübergehend wieder Einreisebeschränkungen einzuführen. Die bereits vor COVID gültigen Einreiseregelungen und etwaigen Visa-Pflichten bleiben von dieser Änderung unberührt.
Mit der neuen Regelung fällt auch die Notwendigkeit eines pass sanitaire (entspricht dem Grünen Pass) weg, um Gesundheitseinrichtungen, Alten- und Pflegeheime zu betreten.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann im Gesundheitsbereich von der jeweiligen Gesundheitseinrichtung individuell vorgeschrieben werden. In allen anderen Bereichen besteht keine Maskenpflicht mehr. Es wird aber das Tragen einer Maske z.B. im öffentlichen Verkehr, nach wie vor – und in den letzten Wochen wieder vermehrt - empfohlen.
Ende der COVID-bedingten Einreiseregelungen in Monaco mit 12. August 2022
Das Fürstentum Monaco hat die Einreiseregelungen mit 12. August 2022 ebenfalls aufgehoben. Das heißt, dass die Einreise nach Frankreich nun wieder für alle Personen ohne gesonderten Nachweis (Impfpass, Genesungsnachweis, negativer Test, eidesstattliche Erklärung über Symptomfreiheit) möglich ist.
Ausnahmen für Reisen aus China nach Frankreich
Aufgrund steigender COVID-19 Zahlen wurde in Frankreich beschlossen, dass alle Reisenden ab 11 Jahren, die aus China nach Frankreich kommen - sei es per Direktflug oder mit Zwischenlandung – bei der Abreise einen Nachweis über einen negativen PCR- oder Antigen- Test erbringen müssen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Außerdem ist eine eidesstattliche Erklärung vorzulegen, die bestätigt, dass der Reisende keine Symptome von Covid-19 hat bzw. keine Kontaktperson ist. Es werden auch bei der Ankunft stichprobenartig PCR-Tests durchgeführt und bei einem positiven Ergebnis Anweisungen für die Isolierung auf nationalem Territorium gegeben. Es besteht eine Maskenpflicht für Flüge von China nach Frankreich. Die Maßnahmen gelten ab 5.1.2023 bis voraussichtlich 31.1.2023.
Einreise und Reisebestimmungen (insbes. Mitarbeiterentsendung)
Regelungen für Mitarbeiterentsendung
Mit Montag, 1. August 2022, sind die COVID-bedingten Einreisebedingungen für Frankreich außer Kraft getreten. Das heißt, dass die Einreise nach Frankreich nun wieder für alle Personen ohne gesonderten Nachweis (Impfpass, Genesungsnachweis, negativer Test, eidesstattliche Erklärung über Symptomfreiheit) möglich ist. Diese Regelung gilt für Einreisende aus allen Ländern.
Es bleibt jedoch eine rechtliche Möglichkeit bestehen, im Fall des Auftretens einer neuen Variante vorübergehend wieder Einreisebeschränkungen einzuführen. Die bereits vor COVID gültigen Einreiseregelungen und etwaigen Visa-Pflichten bleiben von dieser Änderung unberührt.
Achtung! Bei Entsendungen gelten weiterhin die Bestimmungen zur Meldung der vorübergehend entsandten Beschäftigten (SIPSI-Meldung) inkl. der erforderlichen Unterlagen zur Einhaltung der zwingend vorgeschriebenen, arbeitsrechtlichen Bestimmungen für angestellte entsandte Beschäftigte sowie der Ernennung einer Behördenvertretung. Das von den Behörden in diesem Zusammenhang verlangte Gesundheits-/Arbeitsfähigkeitszeugnis hat nichts mit den früheren Covid-Regelungen zu tun.
Bezüglich der Rückreise nach Österreich beachten Sie bitte die aktuell gültigen Einreisebestimmungen in Österreich. Detailinformationen zur Einreise nach Österreich finden Sie auf dem Portal des österreichischen Gesundheitsministeriums.
COVID-Tests in Frankreich kostenpflichtig
In Frankreich sind COVID-Tests seit 15. Oktober für ungeimpfte Erwachsene kostenpflichtig. Die Mindestkosten für einen PCR-Test sind EUR 44,00; für einen AntiGen-Test EUR 22,00.
» Genaue Preise für AntiGen-Tests je nach Testort (Apotheke, Arzt, o.ä.)
Ausnahmen von der Kostenpflicht gibt es bei medizinischer Indikation, aber auch bei Vorlage eines Impfnachweises, für Minderjährige, etc.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten von COVID-Tests auch für vollständig geimpfte ausländische Reisende, die u.U. in Frankreich einen COVID-Test vornehmen lassen, ebenfalls kostenpflichtig sind. Die Befreiung der Kostenpflicht für geimpfte Personen gilt nur für Personen mit französischer Krankenversicherung.
» Testmöglichkeiten in Frankreich nach Postleitzahl
Unter „Filtrer ma recherche“ kann die Testart ausgewählt werden.
Rückreise nach Österreich
Bei der Rückreise nach Österreich sind derzeit keine besonderen Ausreisevorschriften von französischer Seite vorgesehen, beachten Sie aber bitte etwaige Einreise- oder Transitvorschriften anderer Länder auf dem Weg nach Österreich. Hierzu verweisen wir Sie auf die WKÖ AußenwirtschaftsCenter, die für das jeweilige (Transit-)Land zuständig sind.
Bei der Einreise nach Österreich sind selbstverständlich die österreichischen Einreisebestimmungen zu beachten.
Detailinformationen zur Einreise nach Österreich finden Sie auf dem Portal des österreichischen Gesundheitsministeriums.
Regelungen für den Güterverkehr
Es gibt keine Einschränkung des internationalen Güterverkehrs nach und in Frankreich.
Vergessen Sie im Übrigen nicht die von COVID-19 unabhängigen Entsendungsmeldungen für die Fahrer in der Güter- und Personenbeförderung (IMI-Meldungen).
Zugverkehr
Der Zugverkehr in Frankreich bzw. nach und von Frankreich verläuft normal. Es besteht derzeit in Frankreich keine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird aber weiterhin empfohlen. Seit 13. Dezember 2021 gibt es im Fahrplan der ÖBB auch eine direkte Nachtzugverbindung von Wien nach Paris.
Flugverkehr
Die nationalen Luftlinien Austrian und Air France betreiben einen normalen direkten Flugverkehr zwischen den beiden Ländern. Überprüfen Sie dennoch kurz vor der Reise Ihre Flugverbindung und eventuelle Einreisebestimmungen.
Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
Die Maskenpflicht wurde in Frankreich mit 14.März 2022 aufgehoben. Eine Außnahme stellt der Gesundheitsbereich dar (Arzt- und Krankenhausbesuche, Apotheken u.ä.), hier kann das Tragen von Masken durch die Gesundheitseinrichtung vorgeschrieben werden. Im öffentlichen Transport (Metro und Langstreckenverbindungen) werden Masken aber weiterhin empfohlen.
Home Office ist derzeit nicht verpflichtend, wird aber nach wie vor empfohlen (sofern aufgrund der Art der Tätigkeit möglich).
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen (Abstand, Händewaschen, regelmäßiges Lüften, etc.) sind nach wie vor einzuhalten.
Informationen zu den Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz
Am 14. März wurde das protocole sanitaire am Arbeitsplatz aufgehoben. Seitdem wird vom französischen Arbeitsministerium ein Leitfaden für Unternehmen zur Verfügung gestellt. Dieser beinhaltet die bekannten Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen sowie die starke Empfehlung für eine COVID-19 Schutzimpfung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Umfassende Informationen).
Verschiedenste Branchenverbände haben Sicherheitsvorschriften für die Mitgliedsbetriebe verfasst, die die Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit erleichtern. So hat etwa die Agentur OPPBTP (French Professional Agency for Risk Prevention in Building and Civil Engineering) einen ausführlicheren Guide (Dokument auf Französisch) für die Baubranche erstellt. Leider gibt es diesen nur in einer französischen Version, dafür aber auch als YouTube-Video.
Es handelt sich dabei vor allem um die Verpflichtung zur Einschulung der Beschäftigten über die verpflichtend einzuhaltenden Barrieren zur Virusübertragung, also allgemeine Sicherheitsmaßnahmen (Distanzierungs-Regeln auf den Baustellen und in den Fahrzeugen mit einem Mindestabstand von 1 bis 1,5 Meter, Zurverfügungstellung von Wasser und Seife oder Desinfektionsgel, Waschmöglichkeiten auf der Baustelle und vermehrte Pausen, entsprechende Verpflegungsmöglichkeiten, usw.) aber auch die Empfehlung, Lehrlinge und Praktikanten sowie ältere Beschäftigte oder Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen nicht auf Baustellen einzusetzen.
Covid-Erkrankung in Frankreich
Im Falle einer Covid-19-Erkrankung in Frankreich gelten in Frankreich – je nach Impfstatus - unterschiedliche Regelungen.
Wenn eine letzte Covid-19-Erkrankung weniger als 2 Monate zurückliegt, muss man sich nicht isolieren, außer es gibt Symptome und der Arzt sieht eine Notwendigkeit dafür.
Die Quarantänezeit beträgt 7 ganze Tage (Freitestmöglichkeit nach 5 Tagen – negativer Antigentest), bei nicht vollständiger Impfsituation beträgt die Quarantänezeit 10 ganze Tage (Freitestmöglichkeit nach 7 Tagen – negativer PCR-Test) (französische Version der genauen Vorgehensweise). Wir möchten darauf hinweisen, dass in diesem Fall die lokalen Vorschriften eingehalten werden müssen. Das AußenwirtschaftsCenter Paris steht Ihnen diesbezüglich für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung.
Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft
Derzeit keine Maßnahmen.
Informationen zu Monaco
Einreise nach Monaco
Das Fürstentum Monaco hat mit zweiwöchigem Zeitverzug analog zu Frankreich die Covid-19-bedingten Einreiseregelungen ab 12. August 2022 aufgehoben. Beachten Sie bei Entsendung von Mitarbeitern die analog zu Frankreich geltenden Entsendevorschriften.
Beim Auftreten von Covid-Symptomen nach erfolgter Einreise besteht die Verpflichtung, umgehend das COVID-19 Call Center über die Nummer +377 92 05 55 00 (täglich zwischen 8.00 - 20.00 Uhr) oder über die Nummer 18 oder 112 außerhalb der Öffnungszeiten des COVID-19 Call Center zu informieren.
Bei Covid-19-bedingten Erkrankungen ist eine Quarantänezeit von 7 Tagen einzuhalten. Details dazu gibt das o.e. Call Center.
Unterstützungen für die Wirtschaft
Derzeit gibt es keine Covid-19-bedingten Unterstützungsmaßnahmen.
Weitere Informationen und Notfallnummern in Frankreich und Monaco
Information in Frankreich
Die französische Regierung hat eine Telefonhotline zwischen 9:00 – 19:00 Uhr unter der lokalen Nummer 0 800 130 000 eingerichtet. Diese Hotline gibt keine Auskünfte medizinischer Natur im Falle von Infektionsanzeichen. In diesen Fällen wird auf die allgemeine Notrufnummer 15 hingewiesen, diese ist aber vielfach überlastet. Es sollte zuerst der Hausarzt telefonisch kontaktiert werden. Keinesfalls soll ein Spital, Ambulatorium oder Arzt direkt aufgesucht werden.
Die französische Webpage gouvernement.fr/info-coronavirus wird täglich ajouriert.
Information im Fürstentum Monaco
Das Fürstentum Monaco hat eine eigene Informationsseite eingerichtet (englischsprachige Version).
Die monegassische Covid 19-Telefonhotline ist unter +377 92 05 55 00 oder über covid19@gouv.mc erreichbar (7 Tage die Woche von 09:00 – 17:00 Uhr). Zudem ist unter +377 98 98 98 99 eine Covid-Hotline speziell für Unternehmen eingerichtet worden.
Kontakt in Frankreich für österreichische Firmen
WD Mag. Christian Miller
T +33(0)1 53 23 05 05
sowie via Messenger (Facebook, Twitter, LinkedIn des AC Paris).
Notfallnummern in Frankreich und Monaco
- Österreichische Botschaft: T +33 (0)1 40 63 30 63
- Allgemeiner Notruf FR: 112 (Nofallnummer in der EU für Polizei, Rettung, Feuerwehr) | MONACO: 12
- Polizei FR: 17 | MONACO: 18
- Rettung FR: 15 (in COVID-19 Notfällen) | MONACO: +377 92 05 55 00 oder covid19@gouv.mc
- Feuerwehr FR: 18 | MONACO: 18