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Coronavirus: Situation in Ägypten

Aktuelle Lage und Info-Update

Stand: 21.7.2022

Aktuell & Wichtig

  • Ägypten ist offen: Ägypten hat alle Beschränkungen für die Einreise aufgrund von COVID-19 aufgehoben
  • Eine neue Infektionswelle hat auch Ägypten erfasst, derzeit steigen die Infektionszahlen wieder (Stand Mitte Juli)
  • Es bestehen zum Teil lokale Einschränkungen (z.B. Maskenpflicht in Taxis), die aber nicht durchgesetzt werden

Einreise und Reisebestimmungen

  • Die Einreise nach Ägypten ist derzeit ohne jegliche COVID-19 Einschränkung möglich: Ägypten hat ab Freitag, den 17.6.2022, alle Beschränkungen für die Einreise für Ägypter und Ausländer aufgehoben. Es ist keine Vorlage einer Impfungsbescheinigung, eines negativen PCR-Testes oder des Antigen-Schnelltests mehr notwendig.
  • Für die Einreise ist ein Visum notwendig. Dieses kann entweder am Flughafen erworben werden oder vorab via www.visa2egypt.gov.eg (um das Visum rechtzeitig zu erhalten wird eine Beantragung spätestens 7 Tage vor der Reise empfohlen)
  • Die Regierung hat eine Website zur Reise-Registrierung erstellt (visitegypt.gov.eg), auf der alle zur Einreise benötigten Dokumente hochgeladen werden sollen. Derzeit (Stand 21.7.2022) ist die Nutzung der Registrierung aber noch immer nicht verpflichtend. Die verpflichtende Nutzung kann aber jederzeit in Kraft treten.

Reisebestimmungen für die Rückkehr nach Österreich

Ägypten gilt derzeit nicht als Virusvariantengebiet oder -staat. Somit entfällt laut Einreiseverordnung ab 16.5.2022 die generelle 3G-Nachweis-Pflicht für die Einreise in das (österreichische) Bundesgebiet

Weitere Informationen siehe Homepage der Österreichischen Botschaft Kairo.


Regelungen für den Güterverkehr

  • Die ägyptischen Seehäfen sind uneingeschränkt offen und in Betrieb.
  • Auch der Frachtverkehr per Flugzeug ist aufrecht.

Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben

  • Um Öffentliche Behörden/Ministerien, Postämter oder Notarbüros betreten zu können, ist seit 1.12.2021 ein Impfnachweis oder ein negativer PCR-Test notwendig.
  • Vermeidung von größeren Menschenansammlungen.
  • Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden Folge leisten.
  • Hygienische Vorsichtsmaßnahmen (Händeschütteln und Wangenküsse vermeiden) einhalten. 
  • Es gilt eine Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen.

Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft

  • Bemerkenswert ist ein vom Präsidenten angekündigtes Rettungs- bzw. Konjunkturpaket über EGP 100 Mrd. (ca. 6 Mrd. Euro). EGP 50 Mrd. sollen den Tourismussektor auffangen, EGP 20 Mrd. soll die Börse stützen und EGP 27,6 Mrd. sollen an 2,4 Mio. Familien gehen.
  • Die Zentralbank hat außerdem bereits am 17.3. eine Zinssenkung um 300 Basispunkte gemacht.
    • Allgemeiner Kreditzinssatz 10,25 % (Einlagenzinssatz 9,25 %)
    • Kreditzinssatz von 8 % für Unternehmen der Industrie.
    • Kreditzinssatz von 5 % für für Unternehmen im Tourismus und Klein und Mittelbetriebe – KMUs.
  • Preissenkungen von Gas und Strom für die Industrie sowie von Treibstoff
    • Senkung des Erdgaspreises für die Industrie auf USD 4,5 per MBTU (von USD 5,5 (Metall- und Keramikindustrie) und USD 6 (Zementindustrie)).
    • Senkung der Strompreise für Mittel- und Hochspannung für die Industrie per 1.4.2020 um 10 Piaster pro kWh und Fixierung dieser Preise für die nächsten 3-5 Jahre. 
    • Senkung der Benzinpreise um 25 Piaster per 11.3.2020.
    • Von Wirtschaftstreibenden werden diese Senkungen, ob der geringen Rohstoffpreise, jedoch als nicht ausreichend hoch angesehen.
  • Steuerreduktionen und Fristverlängerung bei der Eintreibung
    • Aufschub der Zahlungen der Grundsteuern von Fabriken und Firmen im Tourismussektor um 3 Monate und die Möglichkeit der Ratenzahlung der bisherigen Grundsteuern per monatlicher Raten bis September 2020.
    • Stopp von Beschlagnahmungen durch der Steuerbehörde, falls 10 % der ausstehenden Steuern beglichen werden.
    • Verschiebung der Zahlungen der Beiträge zur sozialen Entwicklung um 3 Monate.
  • Steuer- und Gebührensenkungen der Börse (Egyptian Stock Exchange – EGX)
    • Senkung der Stempelsteuer auf EGX Transaktionen für ausländische Investoren auf 0.125 % anstatt 0.15 %.
    • Senkung der Stempelsteuer auf EGX Transaktionen für lokale Investoren auf 0.05 % anstatt 0.15 %.
    • Verschiebung der Einführung der Kapitalertragssteuer auf EGX Transaktionen bis zum 1.1.2022.
    • Permanente Befreiung für ausländische Investoren von der Kapitalertragssteuer auf EGX Transaktionen.
    • Senkung der Quellensteuer auf Dividenden für am Börsenmarkt gelistete Unternehmen von 10 % auf 5 %.
  • Aufschiebung von Kreditzahlungen, Entschuldungsinitiative und Storno der Überweisungskosten
    • Aufschub der Zahlungen der Kreditraten für Unternehmen um 6 Monate, ohne jegliche Kosten oder Strafen.
    • Aufschub der Kreditzahlungen von Landwirten bis September 2020.
    • Entschuldungsinitiative für einzelne Kreditnehmer. Berechtigte müssen 50 % der ursprünglichen Schulden im Voraus bezahlen und einen Zahlungsplan mit ihrer Gläubigerbank vereinbaren. Sie werden dann von der schwarzen Liste der Zentralbank und i-Score entfernt und die Beschränkungen auf ihr Eigentum werden aufgehoben. Die Financial Regulatory Authority (FRA) hat Hypothekenfinanzierungs-, Factoring- und Leasingunternehmen gestattet, ihren Kunden auch eine Frist von sechs Monaten zur Rückzahlung von Schulden einzuräumen.
    • Befreiung der Überweisungen in lokaler Währung von sämtlichen Kosten.
  • Renten und Arbeitslosenunterstützung
    • Erhöhung der Renten um 14 % ab 2021.
    • Einmalige Zahlung von EGP 500,- Arbeitslosenunterstützung für alle unregelmäßig/informell Beschäftigten (geplant für ca. 4,6 Mio. Leute)
  • EgyptAir erhält einen Kredit von EGP 2 Mrd.
    • Die staatliche Fluglinie bekommt einen Kredit von ca. 118 Mio. Euro. Außerdem gibt es eine Unterstützungszusage für die Airline bis sie wieder auf 80 % ihres 2019 Betriebes ist.

Weitere Information und Notfallnummern

  • Die österreichische Botschaft in Kairo kann bei konsularischen Notfällen außerhalb der Dienstzeiten per Mobiltelefon +20 106 6388 835 rund um die Uhr erreicht werden. 
  • Die ägyptischen COVID-19-Informationen laufen auf care.gov.eg zusammen. Die Website ist ausschließlich auf Arabisch verfügbar. 
  • Außerdem gibt es die folgenden beiden COVID-19-Notrufnummern 15335 und 105. 

Unser Service für Sie 

Ägypten ist und bleibt ein wichtiger Markt für österreichische Unternehmen in der Region Afrika / Naher Osten. Das AußenwirtschaftsCenter Kairo berät Sie gerne.

Kontaktieren Sie uns unter kairo@wko.at oder rufen Sie uns einfach an unter +20 2 2736 1150 bzw. am Mobiltelefon des Wirtschaftsdelegierten Georg Krenn unter +20 122 210 9415.

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