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Coronavirus: Situation in Aserbaidschan

Reisebeschränkungen, soziales Leben, Wirtschaft in Aserbaidschan

Das AußenwirtschaftsCenter Istanbul und das AußenwirtschaftsBüro Baku bieten österreichischen Unternehmen laufend aktuelle Infos zum Coronavirus/COVID-19 in Aserbaidschan.

Stand: 15.2.2023


Aktuell & Wichtig 

  • Voraussetzungen für die Einreise ist ein offizielles Impf- oder Genesungszertifikat mit einem negativen PCR-Test (mit QR-Code) der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Einreise nur mit PCR-Test (ohne Impf- und Genesungszertifikat) wird verweigert.
  • E-Visum: österreichische Staatsbürger müssen ein E-Visum beantragen (Bearbeitungsdauer ca. 3 Tage, Kosten ca. 20 USD)
  • Die Staatsgrenze über den Land- und Wasserweg bleibt bis auf weiteres geschlossen.
  • Eine Einreise aus Europa ist praktisch nur per Flugzeug über Istanbul, Ankara und Berlin Moskau möglich. Für Transitreisende via Türkei gibt es keine Einschränkungen.
  • Das Österreichische Außenministerium hat ein hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 3) für die Region Karabach und die angrenzenden Bezirke ausgesprochen. Im Rest des Landes gilt ein guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1).

Einreise und Reisebestimmungen 

  • Flüge: Das Einreiseverbot für österreichische Staatsangehörige nach Aserbaidschan wurde am 5.8.21 aufgehoben. Eine Einreise aus Europa ist praktisch nur per Flugzeug über Istanbul, Ankara und Berlin möglich. Für Transitreisende via Türkei gibt es keine Einschränkungen.
  • Einreise: Die Online Visum Beantragung (Asan Visa) für Reisen nach Aserbaidschan kann auf dem offiziellen Portal der Regierung von Aserbaidschan abgerufen werden. 
  • Die Land- und Seegrenzen zum Iran, Armenien, Georgien, Russland, Kasachstan und Turkmenistan und der Türkei sind für den Reiseverkehr geschlossen.
  • Der öffentliche Verkehr zwischen den Städten bzw. Regionen ist seit 1.6.2021 frei. 

Regelungen für den Güterverkehr 

Güterverkehr

  • Gütertransporte auf dem Landweg sind von den Verboten nicht betroffen. Die Fahrer der LKWs müssen allerdings ein gültiges Visum für die Reise nach Aserbaidschan haben und alle LKWs werden an der Grenze desinfiziert. 

Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben 

  • Museen und Ausstellungen sind geöffnet
  • Shoppingcenter, Restaurants, Friseur- und Kosmetiksalons und religiöse Einrichtungen sind geöffnet.
  • Schwimmbäder, Sport- Gesundheits- und Fitnesscenter sind geöffnet 
  • Mindestens 80 % der Angestellten aller staatlicher und privater Unternehmen und Organisationen müssen ab 1.9.2021 geimpft sein.
  • Die sportlichen Wettkämpfe im Freien sind erlaubt.

Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft

Für die Unterstützung der Wirtschaft und der Sozialsphäre in der Corona-Krise hat die aserbaidschanische Regierung ein Milliarden-Hilfspaket beschlossen (1 AZN = 0,6 EUR)

  • 215 Mio. AZN für die Auszahlung eines Teiles des Monatsgehaltes von 300.000 Angestellten;
  • 80 Mio. AZN für die finanzielle Unterstützung der Mikrounternehmen;
  • 70 Mio. AZN für die Unterstützung von 200.000 Arbeitslosen (190 AZN für jeden Arbeitslosen im April-Mai 2020);
  • 90 Mio. AZN zusätzlich für günstige Hypothekendarlehen;
  • 50 Mio. AZN zusätzlich für den Fonds für die Entwicklung des Unternehmertums;
  • 30 Mio. AZN für die Sicherung der vorläufigen Beschäftigung von 50.000 Arbeitslosen (Auszahlung 300 AZN pro Monat im April-Mai 2020):
  • 40 Mio. AZN für Studiengebühren der Studenten von sozialschwachen Familien;
  • 10 Mio. AZN für die Stützung des Ausnahmetarifs für den Stromverbrauch der Bevölkerung von 300 kWh bis 400 kWh im April-Mai 2020;
  • 115 Mio. AZN für steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen;
  • 280 Mio. AZN für Unterstützungen im Bereich des Passagierverkehrs;
  • 20 Mio. AZN für die Subventionierung von 50% der Kreditzinsen für Unternehmen, die vom Virus betroffen sind.

Weitere Information und Notfallnummern 

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