Coronavirus: Situation in Katar
Aktuelle Lage und Info-Updates
Stand: 11. Jänner 2021, 12:00 Uhr MEZ
Aktuell & Wichtig
Die katarischen Behörden haben am 16. März 2020 einen Einreisestopp verhängt, welcher nach wie vor besteht. Die Einreise in Katar ist nur für Staatsbürger und rückkehrende Residents unter Einhaltung der Quarantänevorschriften möglich. Für Geschäftsreisende ist es nach wie vor nicht möglich, nach Katar zu reisen. Einzelne Ausnahmen bestehen jedoch: wenn der katarische Geschäftspartner bzw. Kunde eine sog. „Exceptional Entry Permit“ beantragt und diese von den Behörden genehmigt wird, ist eine Einreise (unter Einhaltung der Quarantänevorschriften und unter Vorlage eines negativen PCR-Test möglich). Die COVID-19 Neuinfektionen liegen laut Berichten des lokalen Gesundheitsministeriums seit geraumer Zeit bei etwa 200 Fällen pro Tag.
Einreise und Reisebestimmungen
Eine Einreise nach Katar ist derzeit nicht möglich, auch nicht mit Quarantäneeinweisung. Eine Ausnahme besteht lediglich für katarische Staatsbürger, Ausländer mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung (Resident Permit), und in Einzelfällen mit sog. „Exceptional Entry Permits“.
Eine Ausreise aus Katar und der internationale Transit über den Flughafen Doha (mit bestätigtem Weiterflug) sind ohne Schwierigkeiten möglich. Personen mit gültigem Aufenthaltstitel für Katar müssen sich vor Ausreise registrieren, um später wieder einreisen zu könnnen. Aktuell fliegt die Qatar Airways 4x wöchentlich nach Wien.
Regelungen für den Güterverkehr
Cargo Flüge werden durchgeführt, es kann aufgrund der reduzierten Flugverbindungen jedoch zu Engpässen und höheren Kosten kommen. Die Frachthäfen sind unter strengen Sicherheitsvorkehrungen für Schiffsbesatzungen und Hafenarbeiter in Betrieb.
Änderungen bei der Wareneinfuhr
Insgesamt 905 Lebensmittel und medizinische Produkte wurden vom Einfuhrzoll ausgenommen, unter der Voraussetzung, dass sich diese Maßnahme im Verbraucherpreis widerspiegelt. Dazu zählen ua. Fleisch, Fisch, Milch, Gemüse, Öl, Brot und Gebäck, Säfte. Eine vollständige Liste der Produkte ist auf der Webseite der General Authority of Customs (GAC) www.customs.gov.qa abrufbar.
Des weiteren hat die GAC bis auf weiteres Einfuhrerleichterungen angeordnet: der Zoll fertigt bis auf weiteres auch Luft- und Seefrachtsendungen ab, die weder von einem Ursprungszeugnis begleitet sind, noch deren Handelsrechnungen bestätigt sind, ohne dass dafür eine Pönale oder Sicherheitsleistung idH von 1% des Sendungswertes hinterlegt werden muss.
Diese Erleichterungen bei der Wareneinfuhr gelten laut Dekret vorläufig bis Ende März 2021.
Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
Das Wirtschaftsleben in Katar ist weitgehend wieder in die Normalität zurückgekehrt. U-Bahn, Hotels, Restaurants, Malls, Moscheen und Schulen sind (tw. – mit Kapazitätsbeschränkungen) wieder geöffnet. Die Verwendung der sog. „Etheraz“ App ist verpflichtend, ebenso wie Temperatur-Checks und MNS-Masken im öffentlichen Raum. Die Tourismusbranche ist zum Erliegen gekommen, da keine Einreise ins Land möglich ist. Die Bauwirtschaft hat während der gesamten Krise weitergearbeitet, unter Anwendung verstärkter Schutzmaßnahmen.
Es bleiben bis auf weiteres sämtliche Kongresse und Veranstaltungen abgesagt; ab März/April 2021 sollen wieder internationale Kongresse und Messen in Doha stattfinden.
Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft
Die katarische Regierung verkündete bereits Mitte März 2020 ein umfassendes Hilfspaket um den Privatsektor in der Krise zu unterstützen: Rund 80 Mrd. Qatar Riyal (ca. 20 Mrd. EUR), was 10% des BIP entspricht, werden ausgeschüttet. Neben Erleichterungen für die Kreditvergabe werden auch etwa 3 Mrd. EUR an Unternehmen der lokalen Börse gehen, um den Markt zu stützen. Weiters wurden für von der Krise schwer getroffene Sektoren für 6 Monate die Elektrizitäts- und Wasserkosten und Miet-/Pachtkosten ausgesetzt; dies soll vor allem KMUs und Betrieben im Tourismus, dem Handel und dem Logistiksektor kurzfristig eine finanzielle Erleichterung verschaffen. Eine Stundung bei Kreditrückzahlungen auf ebenfalls 6 Monate wurde von der Qatar Development Bank durchgeführt.
Weitere Information und Notfallnummern
- Webseite des Gesundheitsministeriums in Katar
- Webseite des Government Communications Office in Katar
- Gebührenfreie COVID-19 Hotline in Katar: 16 000
Bitte beachten Sie auch die relevanten Informationen und Reisehinweise des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten sowie des Coronavirus Infopoint der WKÖ.
Aufgrund der sich rasch ändernden Situation und behördlichen Vorgaben wurden diese Informationen zwar mit größter Sorgfalt erstellt, werden aber unverbindlich und rechtlich freibleibend zur Verfügung gestellt.