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Coronavirus: Situation in Katar

Aktuelle Lage und Info-Updates

Das AußenwirtschaftsCenter Doha informiert österreichische Unternehmen über Auswirkungen des neuartigen Coronavirus (COVID-19) auf Geschäftstätigkeit und Wirtschaft in Katar.

Stand: 7.9.2022


Aktuell & Wichtig 

Seit 4. September ist eine quarantänefreie Einreise für alle Reisenden (geimpft; ungeimpft; genesen) möglich, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Vor Abflug nach Katar (empfohlen werden spätestens 3 Tage vor Abflug) müssen sich Reisende auf ehteraz.gov.qa registrieren. Folgende Dokumente können auf Ehteraz hochgeladen werden:
    • PCR Test oder
    • Antigen Test oder
    • Serologischer Antikörpertest für Personen, die mit nur bedingt anerkannten Impfstoffen geimpft wurden
    • Sowie das Impfzertifikat oder
    • Eine Bescheinigung über die Genesung
    Optional können die Dokumente bei der Einreise auch im Original vorgelegt werden. 
  • Es liegt ein negativer PCR Test (max. 48 Stunden alt bei Abflug) vor; oder es kann auch ein durch geschultes Personal vorgenommener Rapid Antigen Test gemacht werden (max. 24 Stunden alt bei Abflug). Selbst durchgeführte Antigen Test werden nicht anerkannt.
  • Die Verwendung der Ehteraz App ist verpflichtend während des Aufenthalts in Katar. Die App funktioniert auch mit einer internationalen SIM-Karte. Voraussetzungen sind:
    • Eine gültige SIM-Karte
    • Ein mobiler Internetzugang
    • Das Smartphone sollte zumindest Android 6 bzw. neuere Versionen oder zumindest IOS 13.5 bzw. neuere Versionen unterstützen

Einreise und Reisebestimmungen 

Reisende, die außerhalb des Landes mit einem der vom Gesundheitsministerium des Staates Katar zugelassenen Impfstoffe vollständig geimpft wurden, müssen ein Original-Impfzertifikat und andere in arabischer oder englischer Sprache verfasste Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass sie den Impfstoff erhalten haben. Die Impfzertifikate müssen folgende Angaben enthalten: 

  • Der Name des Reisenden muss mit dem des Reisepasses übereinstimmen
  • Dosierungsdaten nach Art des Impfstoffs (eine Dosis Janssen-Impfstoff und zwei Dosen für andere Impfstoffe)
  • Art/Name des Impfstoffs
  • Seriennummer der Impfstoffcharge und QR-Code (falls zutreffend) 

Als zugelassene und bedingt zugelassene Impfstoffe gelten: 

Zugelassene Impfstoffe Bedingt zugelassene Impfstoffe

Pfizer / BioNTech (Comirnaty)

Sinopharm

Moderna (SpikeVax)

Sinovac

 

AstraZeneca (Covishield / Oxford / Vaxzevria)

Sputnik V

 

Jansen / Johnson & Johnson (only one dose)

​Covaxin​

 


Regelungen für den Güterverkehr 

Der Warenverkehr ist am See-, Luft-, und Landweg aufrecht.


Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben 

Die Verwendung der sog. „Ehteraz“ App ist verpflichtend und es muss in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Gesundheitseinrichtungen eine MNS-Maske getragen werden.

Konferenzen, internationale Veranstaltungen und Messen finden unter besonderen Schutzvorkehrungen statt. Der Impffortschritt in Katar ist gut. Es wurden bisher über 7,4 Mio. Impfdosen verimpft und 2,77 Millionen Personen (rund 96% der Bevölkerung) sind geimpft. 


Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft

Die katarische Regierung verkündete Mitte März 2020 ein umfassendes Hilfspaket um den Privatsektor in der Krise zu unterstützen: Rund 80 Mrd. Qatar Riyal (ca. 20 Mrd. Euro), was 10% des BIP entspricht, wurden ausgeschüttet. Neben Erleichterungen für die Kreditvergabe wurden auch etwa 3 Mrd. Euro an Unternehmen der lokalen Börse vergeben, um den Markt zu stützen. Weiters wurden für von der Krise schwer getroffene Sektoren temporär die Elektrizitäts- und Wasserkosten und Miet-/Pachtkosten ausgesetzt; dies sollte vor allem KMUs und Betrieben im Tourismus, dem Handel und dem Logistiksektor kurzfristig eine finanzielle Erleichterung verschaffen. Eine Stundung bei Kreditrückzahlungen wurde von der Qatar Development Bank durchgeführt. 


Weitere Information und Notfallnummern

Bitte beachten Sie auch die relevanten Informationen und Reisehinweise des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten sowie des Coronavirus Infopoint der WKÖ.

Aufgrund der sich rasch ändernden Situation und behördlichen Vorgaben wurden diese Informationen zwar mit größter Sorgfalt erstellt, werden aber unverbindlich und rechtlich freibleibend zur Verfügung gestellt.