Coronavirus: Situation im Libanon
Aktuelle Lage und Info-Updates
Stand: 12.5.2022
- Aktuell & Wichtig
- Einreise und Reisebestimmungen
- Regelungen für den Güterverkehr
- Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
- Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft
- Weitere Information und Notfallnummern
Aktuell & Wichtig
- Nationales Impfprogramm gegen das Corona-Virus läuft seit 14.2.2021.
- Flughafen Beirut ist geöffnet.
- Der Verband der Geldwechsler im Libanon hat zugestimmt den USD für mind. 3.950 libanesische Pfund zu kaufen und zu einem Höchstkurs von 3.970 Pfund zu verkaufen.
- Die Libanesische Zentralbank hat beschlossen, Banken mit Fremdwährung zu versorgen um grundlegende Industrie-und Lebensmittelimporte zu finanzieren. Dies sollte zu einer Senkung der Lebensmittelpreise führen
- Präventivmaßnahmen, wie Maskenpflicht und die Einhaltung von Social Distancing, müssen eingehalten werden.
- Seit 1. März 2022: Aufhebung der PCR-Tests für alle Einreisenden bei Ankunft am internationalen Flughafen Rafik Hariri.
Erleichterung für Geimpfte | Erleichterung für Genesene | Erleichterung für Getestete |
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Ja | Ja | Ja |
Personen, welche eine oder zwei COVID-19 Impfungen erhalten haben und über ein Impfzertifikat verfügen, brauchen bei Abflug in den Libanon keinen PCR-Test vorzuzeigen. Die 2. Impfung darf nicht älter als 6 Monate sein. | Bei Abreise in den Libanon muss man über einen negativen PCR-Test verfügen, welcher nicht älter als 48 Stunden alt ist. |
Flughafen Beirut operiert mit voller Kapazität.
Alle Reisenden müssen sich vor ihrer Ankunft am internationalen Flughafen Rafik Hariri über die Webseite des libanesischen Gesundheitsministeriums registrieren um einen Gesundheitspass für die Einreise zu erhalten.
Personen, die in den Libanon reisen möchten, müssen vor Abreise über einen negativen PCR-Test verfügen, welcher nicht älter als 48 Stunden alt ist.
Ausnahme gilt für Reisende:
- welche drei COVID-19 Impfungen erhalten haben.
- welche eine oder zwei COVID-19 Impfung erhalten haben. Diese Impfungen dürfen nicht älter als 6 Monate alt sein.
- Kinder, die älter als 12 Jahre sind.
Es ist zu empfehlen, vor Reiseantritt ebenso Rücksprache mit der Fluggesellschaft zu halten, da diese manchmal kurzfristig zusätzliche Maßnahmen fordern.
Für den Transit von Reisenden sind keine Tests oder zusätzlichen COVID-19-bezogenen Verfahren erforderlich. Passagiere mit einer kurzen Transitzeit dürfen sich direkt zu ihrem Gate bewegen.
Die Landgrenzen zu Syrien, in Al-Masna und Aboudieh, sind für Reisende von Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.
Vom österreichischen Außenministerium ist für den Libanon die Sicherheitsstufe 4 (Hohes Sicherheitsrisiko) ausgegeben. Es empfiehlt sich, die jeweils aktuellen Reiseinformationen des Außenministeriums und der Botschaft zu konsultieren.
Reisebestimmungen für die Rückkehr nach Österreich
Gemäß der neuen Einreiseverordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gelten für Reisende aus dem Libanon seit 25. Dezember 2021 folgende Bestimmungen:
- 2-G+ Regel (geimpft, genesen und PCR-getestet).
- Liegt kein negatives Testergebnis vor, ist eine Registrierung vorzunehmen und eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Die Quarantäne gilt als beendet, wenn ein Test durchgeführt wird, dessen Ergebnis negativ ist.
Reisende die mit Drittimpfung/Boosterimpfung:
- Es muss bei der Einreise kein negatives PCR-Testresultat vorgelegt werden.
Regelungen für den Güterverkehr
Grenzübergänge des Land-und Seewegs sowie der Flughafen sind für gewerbliche Frachten geöffnet.
Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
- Alle Sektoren sind wieder normal und ohne Einschränkungen geöffnet.
- Vorzeigen des Impfzertifikates wird bei Einrichtungen und Behörden verlangt.
- Präventivmaßnahmen, wie Maskenpflicht und Social Distancing, müssen eingehalten werden.
Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft
- Weltbank Unterstützungspaket über USD 246 Mio. für die ärmsten Familien des Landes.
- Weltbank unterstützt mit USD 40 Mio. das libanesische Gesundheitssystem
- Die USA stellt Libanon USD 13,3 Mio. zur Milderung der Auswirkungen von COVID-19 zur Verfügung.
- Im Angesicht der Auswirkungen von COVID-19 verkündete der Premierminister Diab am 15.4.2020 die Bereitstellung von LBP 1.2 Tri. für ein soziales Sicherheitsnetz.
Erlass ermöglicht Kleinstanleger den gesamten Einlagebetrag abzuheben.
Am 3.4.2020 gab die libanesische Zentralbank bekannt, dass Kleinstanleger mit einer Einlagesumme von bis zu 5 Mill. LBP bzw. 3000 USD gestattet ist, den gesamten Einlagebetrag zu beheben. Der Erlass (13215) ist für drei Monate gültig und betrifft 60 % der libanesischen Bankkontobesitzer. Folgendes ist zu beachten:
- Einlagesumme von bis zu 5 Mill. LBP: 1. Tausch der Pfund in USD auf Basis des offiziellen Wechselkurses (1515 LBP zu 1 USD); 2. Tausch der USD in LBP auf Basis des Marktsatzes (2850 LBP zu 1 USD). 3. Auszahlung der resultierenden Gesamtsumme in LBP an Kleinstanleger und Schließung des Bankkontos.
- Einlagesumme von bis zu 3000 USD: 1. Tausch der USD in LBP auf Basis des Marktsatzes (2850 zu 1 USD); 2. Auszahlung der resultierenden Gesamtsumme in LBP an Kleinstanleger und Schließung des Bankkontos.
Libanesische Zentralbank erlaubt Anlegern seit Juli wieder USD abzuheben
Seit dem 1. Juli 2021 ist es Anlegern, deren Konto in USD (bzw. einer anderen Fremdwährung) geführt wird, möglich bis zu 800 US-Dollar pro Monat zu beheben.
Diese Verlautbarung erging einen Tag nachdem die Zentralbank die Entscheidung, Abhebungen von USD-Einlagen zu einem Kurs von 1 USD = 3.900 LBP stoppen zu wollen, revidierte.
Seit 29. September 2021 ist es Anlegern erlaubt eine bestimmte monatliche Summe, die von der jeweiligen Bank festgesetzt werden kann, von ihrem USD Bankkonto abzuheben. Hierbei gilt es aber zu beachten, dass diese Summe ausschließlich in libanesischen Pfund zu folgendem Kurs behoben werden kann:
- LPB 3900 = 1 USD
Eventuelle Einigung mit IWF über finanzielle Unterstützung
Der Libanon könnte demnächst eine vorläufige Einigung mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) über finanzielle Unterstützung von ca. 69 Mrd. USD erzielen.
Weitere Information und Notfallnummern
Wir lassen Sie nicht hängen!
Mein Team und ich sind für Sie und Ihre Niederlassungen und Vertretungen in Jordanien, dem Libanon, Syrien und dem Irak weiterhin wie gewohnt mit unserem Service unter amman@wko.at und +962 6 593 8400 zur Stelle! Wir versorgen Sie mit Informationen u.a. zu lokalem Arbeitsrecht und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten in der derzeitigen Krise.
Einblicke in die aktuellen Entwicklungen im Land geben u.a. folgende Medien: Naharnet, L'Orient Today.
Das libanesische Gesundheitsministerium hat die Hotline 1214 für Anfragen eingerichtet.