Coronavirus: Situation in Luxemburg
Aktuelle Lage und Info-Updates
Stand: 18.5.2022 | Diese Information wird laufend aktualisiert.
- Aktuell & Wichtig
- Einreise- und Reisebestimmungen
- Regelungen für den Güterverkehr
- Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
- Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft
- Weitere Informationen und Notfallnummern
Aktuell & Wichtig
Nach umfangreichen Lockerungen sind derzeit nur mehr wenige Bestimmungen in Kraft:
- Maskenpflicht: im öffentlichen Verkehr, in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
- 3G-Nachweis: in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Einreise- und Reisebestimmungen
Einreise nach Luxemburg
Derzeit sind keine Reiseeinschränkungen in Kraft.
Rückreise nach Österreich
Derzeit sind keine Reiseeinschränkungen in Kraft.
Herr Michael Schadenhofer (T +32 2 6451651, E bruessel@wko.at) klärt gerne Ihre Fragen rund um Geschäftsreise bzw. Mitarbeiterentsendung nach Luxemburg mit Ihnen ab.
Weitere Infoportale:
Regelungen für den Güterverkehr
Es gibt keine Beschränkungen für den Güterverkehr. Das Mitführen des Certificate for International Transport Workers ist zu empfehlen.
Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
Ein MNS ist Pflicht:
- in öffentlichen Verkehrsmitteln
- in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft
Um das Überleben der Unternehmen und somit auch die Arbeitsplätze abzusichern, hat die Luxemburger Regierung angesichts der COVID-19-Krise ein umfangreiches Maßnahmenpaket erlassen:
- Strategisches Innovationsprogramm „Fit 4 Resilience“ (Näheres)
- Rückzahlbare Beihilfen, um vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19 abzuhelfen (Näheres)
- Wirtschaftsförderungs- und Solidaritätsfonds für Unternehmen (Näheres)
- Staatliches Garantiesystem für neue Bankkredite während maximal 6 Jahren (Näheres)
- Einführung einer „Anti-Krisen-Sonderfinanzierung“ durch die SNCI (Näheres)
- Beihilfe für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Zusammenhang mit der Bekämpfung von COVID-19 (Näheres)
- Investitionsbeihilfe für die Herstellung von für die Bekämpfung von COVID-19 relevanten Produkten (Näheres)
- Investitionsbeihilfen für Unternehmen, die ihre Produktion auf die Herstellung von Schutzmasken oder hydroalkoholischem Gel umstellen (Näheres)
- Kurzarbeit während der Zeit der wirtschaftlichen Erholung (Näheres)
- Außerordentliche Maßnahmen betreffend die Telearbeit von Grenzgängern (Näheres)
- Unterstützung für Unternehmen, die in die Einführung von Telearbeit investieren (Näheres)
- Sozialversicherungsbeiträge: Aussetzung von Verzugszinsen (Näheres)
- Verstärkung der Beihilfemaßnahmen für Export und internationale Entwicklung (Näheres)
- Erlass der Gebühr für die Registrierung auf Letzshop.lu für das Jahr 2020 (Näheres)
- Neue Plattform zur Vermittlung zwischen Angebot und Nachfrage nach persönlicher Schutzausrüstung (Näheres)
- Verlängerung der Fristen für die Hinterlegung und Veröffentlichung der Unternehmensabschlüsse (Näheres)
» Überblick über das Programm zur Stabilisierung der Wirtschaft
Weitere Informationen und Notfallnummern
Bei Fragen und Notfällen ist das AußenwirtschaftsBüro Brüssel (T +32 2 6451650 , E bruessel@wko.at) gerne für Sie da.