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Coronavirus: Situation in Luxemburg

Aktuelle Lage und Info-Updates

Das AußenwirtschaftsBüro Brüssel informiert österreichische Unternehmen über Auswirkungen des neuartigen Coronavirus (COVID-19) auf Geschäftstätigkeit und Wirtschaft in Luxemburg.

Stand: 18.5.2022 | Diese Information wird laufend aktualisiert.


Aktuell & Wichtig

Nach umfangreichen Lockerungen sind derzeit nur mehr wenige Bestimmungen in Kraft:

  • Maskenpflicht: im öffentlichen Verkehr, in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
  • 3G-Nachweis: in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Einreise- und Reisebestimmungen

Einreise nach Luxemburg 

Derzeit sind keine Reiseeinschränkungen in Kraft.

Rückreise nach Österreich

Derzeit sind keine Reiseeinschränkungen in Kraft.

Herr Michael Schadenhofer (T +32 2 6451651, E bruessel@wko.at) klärt gerne Ihre Fragen rund um Geschäftsreise bzw. Mitarbeiterentsendung nach Luxemburg mit Ihnen ab.

Weitere Infoportale:


Regelungen für den Güterverkehr

Es gibt keine Beschränkungen für den Güterverkehr. Das Mitführen des Certificate for International Transport Workers ist zu empfehlen.


Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben

Ein MNS ist Pflicht:

  • in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft

Um das Überleben der Unternehmen und somit auch die Arbeitsplätze abzusichern, hat die Luxemburger Regierung angesichts der COVID-19-Krise ein umfangreiches Maßnahmenpaket erlassen:

  • Strategisches Innovationsprogramm „Fit 4 Resilience“ (Näheres)
  • Rückzahlbare Beihilfen, um vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19 abzuhelfen (Näheres)
  • Wirtschaftsförderungs- und Solidaritätsfonds für Unternehmen (Näheres)
  • Staatliches Garantiesystem für neue Bankkredite während maximal 6 Jahren (Näheres)
  • Einführung einer „Anti-Krisen-Sonderfinanzierung“ durch die SNCI (Näheres)
  • Beihilfe für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Zusammenhang mit der Bekämpfung von COVID-19 (Näheres)
  • Investitionsbeihilfe für die Herstellung von für die Bekämpfung von COVID-19 relevanten Produkten (Näheres)
  • Investitionsbeihilfen für Unternehmen, die ihre Produktion auf die Herstellung von Schutzmasken oder hydroalkoholischem Gel umstellen (Näheres)
  • Kurzarbeit während der Zeit der wirtschaftlichen Erholung (Näheres)
  • Außerordentliche Maßnahmen betreffend die Telearbeit von Grenzgängern (Näheres)
  • Unterstützung für Unternehmen, die in die Einführung von Telearbeit investieren (Näheres)
  • Sozialversicherungsbeiträge: Aussetzung von Verzugszinsen (Näheres)
  • Verstärkung der Beihilfemaßnahmen für Export und internationale Entwicklung (Näheres)
  • Erlass der Gebühr für die Registrierung auf Letzshop.lu für das Jahr 2020 (Näheres)
  • Neue Plattform zur Vermittlung zwischen Angebot und Nachfrage nach persönlicher Schutzausrüstung (Näheres)
  • Verlängerung der Fristen für die Hinterlegung und Veröffentlichung der Unternehmensabschlüsse (Näheres)

» Überblick über das Programm zur Stabilisierung der Wirtschaft


Weitere Informationen und Notfallnummern

Bei Fragen und Notfällen ist das AußenwirtschaftsBüro Brüssel (T +32 2 6451650 , E bruessel@wko.at) gerne für Sie da.