Coronavirus: Situation in den Niederlanden
Maßnahmenadaptierung und Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmer
Stand: 10.6.2022
- Aktuelle Informationen
- Einreise- und Reisebestimmungen im Betreuungsbereich
- Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
- Unterstützungsmaßnahmen der öffentlichen Hand für die Wirtschaft
- Notfallnummern
Aktuelle Informationen
Aktuell gibt es in den Niederlanden keinerlei Einschränkungen und Maßnahmen mehr.
Einreise- und Reisebestimmungen im Betreuungsbereich
Reisende aus der EU oder dem Schengen-Raum benötigen bei der Einreise in die Niederlande keinen Test, Genesungsnachweis oder Impfnachweis mehr und müssen sich NICHT registrieren.
Es wird Reisenden mit einen Impf- oder Genesungsnachweis dringend empfohlen, sicherheitshalber einen Selbsttest zu machen, bevor sie in Kontakt mit anderen Personen treten.
Aktuell sind alle öffentlichen Innen- und Außenbereiche wie Restaurants, Bars, Kinos, Theater, Musikveranstaltungen und professionelle Sportereignisse für die Öffentlichkeit uneingeschränkt zugänglich.
Einreise- und Reisebestimmungen nach Österreich
Für die Einreise nach Österreich gilt aktuell keine Nachweis-, Registrierungs- oder Quarantänepflicht . Sie können also derzeit ohne 3G-Nachweis und Reiseregistrierung nach Österreich einreisen und müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
Ausgenommen hiervon ist nur die Einreise aus Staaten und Gebieten mit sehr hohem epidemiologischen Risiko. Bei der Einreise aus diesen Staaten und Gebieten gilt die 3-G-Regel, es ist eine Registrierung vorzunehmen und eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Derzeit ist keine Region als Staat bzw. Gebiet mit sehr hohem epidemiologischen Risiko eingestuft.
- Reiseinformationen des BMEIA
- Niederländische Regierung: Informationen zu Coronavirus COVID-19 (in englischer Sprache)
Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
Aktuell gilt:
Mit 23.3.2022 sind alle Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben worden.
Es wird nur noch folgendes empfohlen:
- Das Einhalten des Sicherheitsabstandes von 1,5 m vor allem bei größeren Menschenmengen, Besuchen, im Büro
- Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist nur am Flughafen nach dem Security-Bereich erforderlich, wird aber bei größeren Menschenmengen und für Immungeschädigte empfohlen
Unterstützungsmaßnahmen der öffentlichen Hand für die Wirtschaft
Die niederländische Regierung hat weitgehende Maßnahmen beschlossen, um Unternehmen zu unterstützen, darunter:
- Kostenlose (Online-)Trainings- und Entwicklungsberatung.
- Bürgschaft für KMU-Kredite (BMKB).
- Bürgschaft Unternehmensfinanzierung (GO).
- Kleinkredit Corona (KKC).
- Microfinanzierungen (Q-Credits).
- Garantiefonds Veranstaltungen.
- Kredite für Reiseunternehmen, die vorübergehend nicht über ausreichende Mittel verfügen, um Gutscheine für Pauschalreisen an Verbraucher zurückzuzahlen.
- Steuerstundung oder -verlängerung mit Zahlungsregelung für bis zu 36 Monate.
- Intensive Unterstützung von Arbeitslosen auf dem Weg zu neuen Arbeitsplätzen.
- Besondere Aufmerksamkeit für Selbstständige.
- Möglichkeiten zur Umschulung.
- Bekämpfung von Armut und Schulden.
- Prävention von Jugendarbeitslosigkeit.
- Schuldenfreier Neustart (WHOA).
- Sonderregelungen für landwirtschaftliche und gärtnerische Großbetriebe; für spezifische Kosten in der Landwirtschaft und im Gartenbau.
Notfallnummern
- Landesweiter Notruf: 112
- Landesweite Nummer bei Notfällen ohne sofortige Hilfe: 0900-8844 (€ 0,13/Min.)
- Österreichische Botschaft: 0031 (0) 70 324 5470
- Landesweite Telekomdienste:
- Auskunft Inland (automatisch): 118 (€ 0,40 pro Anruf)
- Auskunft Inland: 0900-8008 (€ 1,- pro Anruf, höchstens 3 Auskünfte)
- Verkehrsinformationsdienst (nur landesweit): 0900 - 8855 (€ 0,35/Min.)
Sie haben Fragen?
Bei Fragen ist das AußenwirtschaftsCenter Den Haag gerne für Sie da:
Telefon: +31 70 36 54 916
Mail: denhaag@wko.at