Coronavirus: Situation in Deutschland
Die AußenwirtschaftsCenter in Deutschland informieren österreichische Unternehmen über Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) auf Einreisebestimmungen, Geschäftstätigkeit und Wirtschaft in Deutschland
Wirtschaftsaustausch, Geschäftstätigkeit, der Dienstleistungs- und Warenverkehr mit Deutschland bleiben trotz Coronaeinschränkungen weiterhin möglich.
Der Güter-, Waren und Dienstleistungsverkehr sowie Geschäftsreisen nach und durch Deutschland sind von den meisten Beschränkungen ausgenommen bzw. erleichtert möglich. Wichtig ist, sich über die aktuelle und regional inzidenzabhängig unterschiedliche Lage vor Geschäftsreisen und Arbeitseinsätzen nach und in Deutschland zeitnah zu informieren.
Stand: 1.6.2022 | 16:00 Uhr
- Aktuell & Wichtig
- Grenzübertritt: Von Österreich nach Deutschland
- Grenzübertritt: Von Deutschland nach Österreich
- Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
- Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz
- Weitere Informationen und Notfallnummern
Aktuell & Wichtig
Die deutsche Einreiseverordnung sieht seit dem 1. Juni 2022 praktisch keinerlei Einschränkungen, auch nicht mehr 3G bei der Einreise vor.
Virusvariantengebiete sind derzeit keine ausgewiesen.
Die grundsätzlichen Nachweispflichten bei der Einreise (3G) können bei Neuausweisung von Virusvariantengebieten aber wieder aufleben. Die Anforderungen an Impf-, Genesenen- oder Testnachweise bleiben insofern unverändert, werden aber bis auf weiteres nicht angewandt.
Unverändert gilt auch weiterhin in Eisenbahnen und im Flugverkehr innerhalb und von und nach Deutschland Maskenpflicht.
Auch die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt bestehen.
Für die Einreise nach Österreich gibt es seit dem 16.05. keinerlei coronabedingte Einschränkungen (weder 3G noch Testpflicht o.ä.), da derzeit keine Länder als Virusvariantengebiete gelten.
Grenzübertritt: Von Österreich nach Deutschland
Seit dem 1.6.2022 keine Einschränkungen, Anmelde- oder Nachweispflichten mehr
Rechtliche Erfordernisse der Mitarbeiterentsendung sind weiter zu beachten.
Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Bestimmungen und Meldepflichten für die Mitarbeiterentsendung weiterhin gelten. Bei Fragen zu diesen Bestimmungen, insbesondere dem A1-Formular, der Dienstleistungsanzeige und der Meldung nach Mindestlohngesetz, wenden Sie sich bitte direkt an die AußenwirtschaftsCenter in München oder Berlin.
Bitte beachten Sie auch:
- Info-Seite des deutschen Gesundheitsministeriums
- Info-Seite des deutschen Innenministeriums
- Info-Seite der deutschen Bundespolizei
Grenzübertritt: Von Deutschland nach Österreich
Derzeit gibt es keine Einschränkungen bei der Einreise nach Österreich.
Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
Einschränkungen in Betrieben oder in der Öffentlichkeit, bei Veranstaltungen, beim Betreten von Geschäften o.ä. sind weitgehend entfallen und nur noch im Rahmen des Hausrechtes von Veranstaltern etc. vereinzelt vorgeschrieben
Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz
Die meisten coronabedingten Einschränkungen am Arbeitsplatz (Zutrittsbeschränkungen, Masken- und Abstandspflichten, Anspruch auf Homeoffice etc.) sind entfallen.
Weitere Information und Notfallnummern
Treten bei Mitarbeiter/innen Symptome einer Erkrankung mit COVID-19 auf, sollten Sie sich unmittelbar an das lokal zuständige deutsche Gesundheitsamt wenden. Das Gesundheitsamt ist dann sowohl für den Meldeweg als auch für die Verhängung von weiteren Maßnahmen zuständig. Zudem wird Sie das Gesundheitsamt darüber informieren, wie Sie sich zu verhalten haben.
Auf der Website des Robert Koch-Instituts finden Sie die Kontaktdaten des zuständigen deutschen Gesundheitsamts durch Eingabe der Postleitzahl des jeweiligen Aufenthaltsortes.
Gerne stehen Ihnen auch unsere AnsprechpartnerInnen in den jeweiligen Landeskammern zu Fragestellungen rund um die Coronavirus-Situation zur Verfügung.
Weitere wichtige Telefonnummern:
- 112: Rettungsdienst für medizinische Notfälle
- 116 117: Ärztlicher Bereitschaftsdienst
- 0800 0117 722: Unabhängige Patientenberatung Deutschland
- 030 3464 65100: Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums