Coronavirus: Situation in Serbien
Aktuelle Lage und Info-Updates
Stand: 18.02.2021
Auf dem Portal www.covid19.rs werden täglich Informationen zur Ausbreitung des Coronavirus aktualisiert und Empfehlungen zum Umgang mit der Situation sowie eine Hotline-Nummer sind dort veröffentlicht.
- Aktuell & Wichtig
- Einreise und Reisebestimmungen
- Regelungen für den Güterverkehr
- Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
- Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft
- Weitere Informationen und Notfallnummern
Aktuell & Wichtig
Einreise nach Österreich aus Serbien: Die geltenden Bestimmungen finden Sie hier: WKO-Einreisebestimmungen.
Einreise nach Serbien: Bis auf Widerruf können ausländische Staatsangehörige ohne serbische Aufenthaltsgenehmigung ausschließlich mit einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, nach Serbien einreisen.
Geschäftsreisende könnten dann ohne PCR-Test einreisen, wenn sie mind. 48 Stunden vor Reiseantritt schriftlich einen Antrag an die Wirtschaftskammer Serbien (E-Mail inocovid19@pks.rs) richten. Folgende Angaben (auf Firmenpapier) sind dabei erforderlich:
- Name und Nachname des Reisenden
- Nummer des Reisepasses und Angabe des Ausstellungslandes
- Kurze Beschreibung des geschäftlichen Einreisegrundes
- Datum und Grenzpunkt der Einreise nach Serbien, Flugnummer und Airline (falls zutreffend) bzw. Kfz-Kennzeichen bei Einreise mit Fahrzeug
- Dauer des Aufenthalts
- Adresse der Unterkunft in Serbien
- Mobilnummer und E-Mailadresse zwecks Erreichbarkeit in Serbien
Innerhalb von 24 Stunden nach Einreise muss jedoch ein Antigen- Schnelltest auf SARS-COV-2 (oder ein PCR-Test) in einem autorisierten serbischen Labor durchgeführt werden und das Ergebnis der Wirtschaftskammer Serbien übermittelt werden. Für nähere Informationen zur Vorgangsweise stehen wir gerne zur Verfügung: belgrad@wko.at
Serbische Staatsangehörige sowie ausländische Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltsgenehmigung können auch ohne Test einreisen, aber müssen dann 10 Tage in Quarantäne, aus der sie sich mit einem PCR-Test auch freitesten können.
Ohne Test und ohne Quarantäne kann man man aus folgenden Ländern kommend einreisen: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Nordmazedonien, Montenegro. Hier sollte man zur Sicherheit aber einen Aufenthalt in diesen Ländern glaubhaft machen können. Bei der Einreise über Ungarn ( nur Hauptgrenzamt Röszke/Horgos) ist ebenfalls kein Test vorzuweisen, sogar auch, wenn man nur durch Ungarn transitiert.
Transit durch Serbien: Es ist ausländischen Staatsangehörigen gestattet innerhalb von 12 Stunden durch Serbien ohne Testerfordernis zu transitieren. Es wäre gut einen Nachweis (Schreiben der Firma oder Hotelreservierung im Zielland etc.) für den Transit vorweisen zu können.
» Reisewarnungen des österreichischen Außenministeriums
Einreise und Reisebestimmungen
Einreise nach Österreich aus Serbien: Die geltenden Bestimmungen finden Sie hier: WKO-Einreisebestimmungen.
Einreise nach Serbien: Bis auf Widerruf können ausländische Staatsangehörige ohne serbische Aufenthaltsgenehmigung ausschließlich mit einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, nach Serbien einreisen.
Geschäftsreisende könnten dann ohne PCR-Test einreisen, wenn sie mind. 48 Stunden vor Reiseantritt schriftlich einen Antrag an die Wirtschaftskammer Serbien (E-Mail inocovid19@pks.rs) richten. Folgende Angaben (auf Firmenpapier) sind dabei erforderlich:
- Name und Nachname des Reisenden
- Nummer des Reisepasses und Angabe des Ausstellungslandes
- Kurze Beschreibung des geschäftlichen Einreisegrundes
- Datum und Grenzpunkt der Einreise nach Serbien, Flugnummer und Airline (falls zutreffend) bzw. Kfz-Kennzeichen bei Einreise mit Fahrzeug
- Dauer des Aufenthalts
- Adresse der Unterkunft in Serbien
- Mobilnummer und E-Mailadresse zwecks Erreichbarkeit in Serbien
Innerhalb von 24 Stunden nach Einreise muss jedoch ein Antigen- Schnelltest auf SARS-COV-2 (oder ein PCR-Test) in einem autorisierten serbischen Labor durchgeführt werden und das Ergebnis der Wirtschaftskammer Serbien übermittelt werden. Für nähere Informationen zur Vorgangsweise stehen wir gerne zur Verfügung: belgrad@wko.at
Serbische Staatsangehörige sowie ausländische Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltsgenehmigung können auch ohne Test einreisen, aber müssen dann 10 Tage in Quarantäne, aus der sie sich mit einem PCR-Test auch freitesten können.
Ohne Test und ohne Quarantäne kann man man aus folgenden Ländern kommend einreisen: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Nordmazedonien, Montenegro. Hier sollte man zur Sicherheit aber einen Aufenthalt in diesen Ländern glaubhaft machen können. Bei der Einreise über Ungarn ( nur Hauptgrenzamt Röszke/Horgos) ist ebenfalls kein Test vorzuweisen, sogar wenn man nur durch Ungarn transitiert.
Transit durch Serbien: Es ist ausländischen Staatsangehörigen gestattet innerhalb von 12 Stunden durch Serbien ohne Testerfordernis zu transitieren. Es wäre gut einen Nachweis (Schreiben der Firma oder Hotelreservierung im Zielland etc.) für den Transit vorweisen zu können.
» Reisewarnungen des österr. Aussenministeriums
Regelungen für den Güterverkehr
Serbien hat alle Grenzpunkte für den Personenverkehr und Warenverkehr geöffnet.
Der aktuelle Stand kann über Live-Kameras auf mup.gov.rs oder hamss.org.rs verfolgt werden
Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
In den öffentlichen Verkehrsmitteln, allen geschlossenen Räumen und bei Warteschlangen im Außenbereich herrscht Masken- und Distanzierungspflicht! Auch andrerorts wird das Tragen der Schutzausrüstung empfohlen. In den öffentlichen Innenräumen dürfen sich Kunden im Abstand von 2 m bzw. max. 1 Person auf 4 m² aufhalten. Gastronomiebetriebe und Verkaufsstätten (Einzelhandel, Wettbüros,Shoppingzentren usw.) und Dienstleister mit Nahkontakt (Spas, Friseur- und Schönheitssalons, Fitnesscenter, Schwimmbäder ) müssen von 21:00 – 6:00 Uhr geschlossen bleiben, ausgenommen sind Tankstellen, Lebensmitteleinzelhandel, Restaurants (nur Abholung und Hauslieferungen) und Apotheken. Busse dürfen nur die Häfte der Fahrgastkapazität aufnehmen.
Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft
Drittes Unterstützungspaket, März 2021
Am 11.02.2021 hat die serbische Regierung das dritte Unterstützungspaket für die Wirtschaft im Wert von RSD 249 Mrd. verabschiedet. Die neuen Maßnahmen umfassen eine direkte Unterstützung von Unternehmern, Kleinst-, Klein-, Mittel- und diesmal auch Großunternehmen, das Gastgewerbe, Hotels, Reisebüros, Personen- und Straßenverkehr . Insgesamt 1,5 Mio Unternehmer und Angestellte in Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen erhalten eine direkte staatliche Unterstützung in Höhe eines halben Mindestlohnes für drei Monate.
Die erste Zahlung des halben Mindestlohns für den Monat März 2021 erfolgt am 8. April und die nächsten Zahlungen im Mai und Juni.
Stadthotels erhalten eine staatliche Unterstützung in Höhe von EUR 350 pro Einzelbett und EUR 150 Euro pro Wohneinheit.
Der Sektor Personen- und Straßenverkehr, sowie Busunternehmen werden mit EUR 600 pro Bus für einen Zeitraum von sechs Monaten unterstützt.
Das Geld wird auf eigens dafür eröffnete Konten eingezahlt, da die Mittel nur für die Zahlung von Gehältern und die Vergütung von Gehältern an Arbeitnehmer verwendet werden können.
Die Bedingung für die finanzielle Unterstützung ist, dass der Arbeitgeber die Anzahl der Mitarbeiter nicht um mehr als 10 % reduzieren darf. Diese Mittel können ab dem 1. März beantragt werden, indem ein Antragsformular auf dem Portal der Steuerverwaltung ausfüllt wird.
Arbeit in Serbien: Laut Verordnung vom 17.3.2020, welche mit dem Ende des Ausnahmezustandes abgelaufen ist, wurde an die Arbeitgeber appelliert, Arbeitnehmer, wo immer möglich, Home Office zu ermöglichen und Meetings ausschließlich per Video-Konferenz zu tätigen. Wenn dies nicht möglich ist, mussten hygienetechnische Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz getroffen werden. Kurzarbeit: Eine Art Corona-Kurzarbeit nach österreichischem Vorbild existiert in Serbien nicht. Es bestehen Möglichkeiten Arbeitszeiten flexibel zu gestalten, aber diese Möglichkeiten lagen bereits vor der Corona-Krise vor und alle Mehrkosten müssen nach aktuellem Stand vom Arbeitgeber getragen werden. Im Maßnahmenpaket für die Unterstützung von Unternehmen werden auch Lohnkosten vom Staat subventioniert.
Weitere Informationen und Notfallnummern
- Informationen und Telefonnummern zum COVID-19-Status finden sich unter www.covid19.rs.
- Die allgemeine Notfallnummer in Serbien lautet +381 194.
- Infopoint zum Coronavirus der WKO
- Alle Reisewarnungen des Außenministeriums