Coronavirus: Situation in Sri Lanka
Aktuelle Situation und Info-Updates
Stand: 27.7.2022
- Aktuell & Wichtig
- Einreise und Reisebestimmungen
- Regelungen für den Güterverkehr
- Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
- Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft
- Weitere Information und Notfallnummern
Aktuell & Wichtig
Die Einreise nach Sri Lanka ist mit einen negativen PCR Test oder einem Impfzertifikat (Grundimmunisierung) in englischer Sprache ohne Quarantäne möglich.
Einreise und Reisebestimmungen
Die Flughäfen in Colombo und Mattala sind für die Einreise von internationalen Passagieren geöffnet.
Es wird dringend empfohlen, das erforderliche Visum vor Einreise online über das Electronic Travel Authorization Portal (ETA) – Pkt. 5/ Links - zu beantragen. „On-Arrival-Visa“ werden jedoch wieder erteilt.
Ungeimpfte und nicht vollständig geimpfte Reisende ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test (Abstrich max. 72 Stunden vor Abflug) oder einen Antigen-Test (Abstrich max. 48 Stunden vor Abflug, Selbsttests werden nicht anerkannt) in englischer Sprache vorlegen. Gegebenenfalls abweichende Vorgaben der Fluggesellschaft sind zu beachten. Vollständig geimpfte Reisende und Genesene (Genesung zwischen sechs Monaten und sieben Tagen vor Einreise) mit einer Impfdosis sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Ausgenommen von der Testpflicht vor Einreise sind auch Kinder unter 12 und Kinder zwischen 12 und 18 Jahren, die eine Impfdosis (Pfizer/BioNTech) erhalten haben.
Vollständig geimpfte Reisende und Reisende, die eine Impfdosis erhalten haben, müssen bei Einreise zusätzlich ihren Impfnachweis in englischer Sprache vorlegen. Genesene müssen zusätzlich ihren Genesenennachweis mit sich führen.
Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der Tourismusbehörde in Sri Lanka (sh. Pkt. 5 – Links) eingestellt.
Ein Transit durch Sri Lanka ist möglich. Die Ein- und Ausreise aus Sri Lanka auf kommerziellen Fluglinien möglich.
Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen können sehr kurzfristig verhängt werden. Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das generelle Maskentragen, d.h. auch im Freien, wird von der Mehrheit der Bevölkerung praktiziert. Die üblichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Regelungen für den Güterverkehr
Bei Detailfragen kontaktieren Sie bitte das AußenwirtschaftCenter New Delhi.
Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
Es gilt weiterhin eine teilweise Maskenpflicht sowie Hygienevorschriften.
Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft
Das AußenwirtschaftCenter New Delhi berät Sie gerne zu aktuellen Maßnahmen und Initiativen in den für Sie relevanten Sektoren.
Weitere Information und Notfallnummern
Das AußenwirtschaftsCenter New Delhi (newdelhi@wko.at) unterstützt betroffene österreichische Unternehmen, bei
- Personal- und Lieferkettenproblemen,
- Zahlungsausfällen,
- Projektverzögerungen sowie bei allen weiteren auftretenden Problemen.
Österreichern in einer konsularischen Notlage wird empfohlen, sich an die Österreichische Botschaft New Delhi zu wenden.