Das AußenwirtschaftsCenter Prag bietet österreichischen Unternehmen laufend aktuelle Infos zum Coronavirus/COVID-19 in Tschechien. Unsere Kollegen an den AußenwirtschaftsCentern in Bratislava, Budapest und Warschau informieren jeweils zur Lage in der Slowakei, Ungarn und Polen.
AT: Geschäftsreisende müssen negativen Corona-PCR- oder Antigen-Test bei der Einreise vorweisen können
CZ: Seit 1. März negativer Corona-Test auch bei (Ein-)Reisen unter 12 Stunden und Transit erforderlich
CZ: Lockdown/Notstand bis vorerst 28. März 2021
CZ: Seit 1. März bis vorerst 21. März Bewegung zwischen Bezirken eingeschränkt. Aufenthalt nur in jenem Bezirk möglich, wo der Termin/Arbeitseinsatz stattfindet
Ein-/Ausreise & Reisebestimmungen im Personenverkehr
Einreise nach Tschechien
Tschechische Grenzkontrollbestimmungen für die Einreise
Gilt für EU Bürger bzw. Drittlandbürger mit Aufenthaltstitel in der EU, die sich in den letzten 14 Tagen für mind. 12 Stunden in AT (bzw. anderen Risikoländern) aufgehalten haben.
Reisen nach CZ nur in dringenden Fällen erlaubt:
Erledigung von Arbeiten
Geschäftstermine
Besuch von Begräbnissen
dringende Behördenwege
dringende Familienbesuche
Arzttermine
Bei beruflichen Reisen: Bis vorerst 21. März Aufenthalt nur in jenem Bezirk möglich, wo der Termin/Arbeitseinsatz stattfindet. Nachweis (z.B. Terminbestätigung, Hotelbuchung etc.) mitführen
Weitgehende Maskenpflicht (FFP 2 Maske) Indoor und Outdoor
Aufenthalt in CZ kürzer als 12 Stunden
Für die Einreise keine Online-Vorregistrierung erforderlich
Seit 1. März Bestätigung über negativen Corona-Antigen- oder PCR-Test (gedruckt oder elektronisch):
Corona-Antigen-Test: Testung darf max. 24 Stunden vor Reiseantritt erfolgen
Corona-PCR-Test: Testung darf max. 72 Stunden vor Reiseantritt erfolgen
Email an die Hygienestation muss folgende Angaben beinhalten:
Vor- und Zuname
Datum der Einreise nach CZ
Land, aus dem man nach CZ einreist
Adresse des Aufenthalts in CZ
Zutritt zur CZ Arbeitsstelle nur mit negativem Corona-PCR-Test erlaubt
Maskenpflicht für erste 10 Tage des Aufenthalts in CZ (FFP2 oder chirurgische Maske)
Ausnahme: Arbeiten für die CZ kritische Infrastruktur
CZ Auftraggeber muss Zugehörigkeit zur kritischen Infrastruktur bestätigen
Vor Einreise Pflicht zu Registrierung und Antigen/PCR-Test
Nach Einreise keine Verpflichtung zu Selbstisolation und weiterem PCR-Test
Hotelunterbringung ist erlaubt für
Geschäftsreisende
Nachweise über Geschäftsreise/Arbeitsbestätigung dem Hotel vorlegen
Begleitpersonen nicht erlaubt
Personen, die medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, inkl. deren Begleitperson
Touristische Reisen nicht möglich
Grenzpendler
Pendler von CZ nach AT
Negativer Corona-Test
Ärztliches Attest über negativen Corona-PCR- oder Antigen-Test auf Deutsch oder Englisch gemäß Anlagen C oder D.
ODER Testergebnis über negativen PCR- oder Antigen-Test auf Deutsch oder Englisch mit folgenden Daten
Vor- und Nachname der getesteten Person,
Geburtsdatum,
Datum und Uhrzeit der Probennahme
Testergebnis (positiv oder negativ)
Unterschrift der testdurchführenden Person und Stempel der testdurchführenden Institution
Testung darf bei Einreise nicht älter als 7 Tage sein
Falls kein aktueller Test bei Einreise vorhanden: Dann ist in AT unverzüglich, maximal binnen 24 Stunden nach der Einreise, ein PCR- oder Antigen-Test durchzuführen. Das negative Testergebnis ist mitzuführen.
Weitere wichtige Unterlagen: Bestätigung des Arbeitgebers über Tätigkeit in AT (Kopie des lokalen Arbeitsvertrags, Dienstzettel, Entsendungsvertrag), Reisedokumente (am besten: Reisepass)
Pendler von AT nach CZ
Grenzübertritt AT-CZ muss mindestens 1x wöchentlich erfolgen
Keine Online-Registrierung, kein Corona-Test in CZ erforderlich.
Falls keine Online-Registrierung möglich ist, kann man AUSNAHMSWEISE das Formular der Anlage E oder der Anlage F bereits bereits ausgefüllt/ausgedruckt mitführen
Unbedingt „Die Einreise fällt unter eine der Ausnahme der § 4 Abs. 3 oder § 5 Abs. 5 der COVID-19-Einreiseverordnung“ ankreuzen
Falls keine Online-Registrierung möglich ist, kann man AUSNAHMSWEISE das Formular Anlage E oder der Anlage F bereits bereits ausgefüllt/ausgedruckt mitführen.
Online-Einreise-Registrierung darf frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen
Negativer Corona-Test
Ärztliches Attest über negativen PCR- oder Antigen-Test auf Deutsch oder Englisch, gemäßAnlagen C oder D.
ODER Testergebnis über negativen PCR- oder Antigen-Test auf Deutsch oder Englisch mit folgenden Daten:
Vor- und Nachname der getesteten Person,
Geburtsdatum,
Datum und Uhrzeit der Probennahme,
Testergebnis (positiv oder negativ),
Unterschrift der testdurchführenden Person und Stempel der testdurchführenden Institution oder Bar- bzw. QR-Code.
Testung darf bei Einreise maximal 72 Stunden alt sein
Falls kein aktueller Test bei Einreise vorhanden: Freitestung in AT jederzeit möglich. Quarantäne bis Vorliegen des negativen Testergebnisses
Beweisdokument für berufliche Reise z.B. Terminbestätigung, Emailkorrespondenz, Entsendeformular
Achtung: Mitreisende Familienangehörige gelten als Privatperson:
Müssen bei Einreise negatives Corona-Testergebnis vorweisen +10-tägige Quarantänepflicht. Freitesten mit 2. Corona-Test frühestens ab dem 5. Tag möglich
Pendler von CZ nach AT
Negativer Corona-Test
Ärztliches Attest über negativen Corona-PCR- oder Antigen-Test auf Deutsch oder Englisch gemäß Anlagen C oder D
ODER Testergebnis über negativen PCR- oder Antigen-Test auf Deutsch oder Englisch mit folgenden Daten:
Vor- und Nachname der getesteten Person,
Geburtsdatum,
Datum und Uhrzeit der Probennahme,
Testergebnis (positiv oder negativ),
Unterschrift der testdurchführenden Person und Stempel der testdurchführenden Institution
Testung darf bei Einreise nicht älter als 7 Tage sein
Falls kein aktueller Test bei Einreise vorhanden: Dann ist in AT unverzüglich, maximal binnen 24 Stunden nach der Einreise, ein PCR- oder Antigen-Test durchzuführen. Das negative Testergebnis ist mitzuführen.
Unbedingt „Die Einreise fällt unter eine der Ausnahme des § 6a der COVID-19-Einreiseverordnung (Pendlerverkehr)“ ankreuzen
Online-Einreise-Registrierung muss jedes Mal erfolgen, wenn
neues ärztliches Zeugnis oder Testergebnis vorliegt (d.h. spät. alle 7 Tage) oder
sich Daten im Formular zur Online-Einreise-Registrierung geändert haben, das sind:
Wohn- oder Aufenthaltsadresse,
Abreisestaat oder –gebiet,
Aufenthalt während der letzten zehn Tage vor der Einreise,
Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Online-Einreise-Registrierung darf frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen
Falls keine Online-Registrierung möglich ist, kann man AUSNAHMSWEISE das Formular der Anlage E oder der Anlage Fbereits ausgefüllt/ausgedruckt mitführen
„Die Einreise fällt unter eine der Ausnahme des § 6a (Pendler)“ (Seite 2) ankreuzen
Weitere Wichtige Unterlagen: Bestätigung des Arbeitgebers über Tätigkeit in AT (Kopie des lokalen Arbeitsvertrags, Dienstzettel, Entsendungsvertrag), Reisedokumente (am besten: Reisepass)
Keine Online-Einreise-Registrierung, kein PCR- bzw. Antigen-Test, keine Quarantäne erforderlich:
für Personen zur Aufrechterhaltung des Güter- und Personenverkehrs
für Transitreisende
Müssen bei Kontrolle glaubhaft machen, dass ihre Ausreise aus AT gesichert ist
für land- und forstwirtschaftlich erforderliche Maßnahmen im Einzelfall
im Rahmen der Durchführung einer beruflichen Überstellungsfahrt/eines beruflichen Überstellungsfluges
Quarantänepflicht bei Einreise von Privatpersonen aus CZ
Bei Aufenthalt in CZ in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach AT
Für Einreise nach AT: Als Nachweis für negativen PCR- oder Antigen-Test gelten
ärztlichen Zeugnis auf Deutsch oder Englisch gemäß Anlagen C oder D ODER
negatives Testergebnis mit folgenden Daten:
Vor- und Nachname der getesteten Person,
Geburtsdatum,
Datum und Uhrzeit der Probennahme,
Testergebnis (positiv oder negativ),
Unterschrift der testdurchführenden Person und Stempel der testdurchführenden Institution oder Bar- bzw. QR-Code.
Regelungen im Güterverkehr; Flug-, Bahn-, Busverkehr
Gewerblicher / internationaler Güterverkehr ohne Einschränkungen und ohne Test möglich. Wichtig: Einreiseregelungen der an CZ angrenzenden Länder beachten
Internationale Bahn-, Bus- und Flugverbindungen Nähere Informationen auf den Webseiten der jeweiligen Unternehmen
Arbeitsrecht und Kurzarbeit Informationen über Arbeitsrecht, Kurzarbeit und Arbeitslosengeld für Grenzpendler / Grenzgänger aufgrund COVID-19 finden Sie in dieser Schlagzeile
Weitere Informationen
Fahrplan der Corona-Maßnahmen
Maßnahmen von April 2020 bis Ende Jänner 2021: auf Anfrage beim AußenwirtschaftsCenter Prag
Montag, 15. Februar 2021
Notstand und damit verbundene Lockdown bis vorerst 28. Februar verlängert
Änderungen der Maßnahmen
keine eingeschränkten Öffnungszeiten der Behörden
Versammlungen in Firmen sind erlaubt (Aufsichtsrat/Vorstand etc.):
Bei mehr als 10 Teilnehmern: Antigen-Test, Abstand und eine Einweg- oder FFP2-Maske
max. 50 Teilnehmer erlaubt
Ausnahmen bei gesetzlich vorgeschriebenen Versammlungen
Bibliotheken können Bücher über Ausgabefenster ausleihen
Hotelunterbringung ist auch für Personen möglich, die medizinische Leistungen in Anspruch nehmen inkl. deren Begleitperson
Donnerstag, 25. Februar 2021
In Geschäften, Dienstleistungsbetrieben, medizinischen und Sozialeinrichtungen, Flughäfen, öffentlichen Verkehrsmitteln (inkl. Bahnsteige und Warteräume) sowie im Auto, falls Leute aus verschiedenen Haushalten gemeinsam fahren, Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (bzw. KN95/N95), eine Nanofasernmaske oder zwei Einwegmasken
Montag, 1. März 2021
Lockdown/Notstand bis einschließlich 28. März verlängert
Bis inkl. 21. März Aufenthalt nur im eigenen Wohnbezirk erlaubt
Dienstreisen nach CZ: Aufenthalt nur in jenem Bezirk, wo der Arbeitseinsatz/Termin stattfindet
Ausnahmen: Arbeit, Arzt, Behördenweg, Pflege
Sport und Freizeitaktivitäten nur in der eigenen Wohngemeinde erlaubt
Prag zählt als 1 Bezirk / 1 Gemeinde
Soziales Leben
Mundschutz
FFP 2 oder Nanofasermaske: In allen Innenräumen inkl. Geschäften, Dienstleistungsbetrieben, medizinischen und Sozialeinrichtungen, Flughäfen, öffentlichen Verkehrsmitteln (inkl. Bahnsteige und Warteräume) sowie im Auto, falls Leute aus verschiedenen Haushalten gemeinsam fahren
FFP 2, Nanofasermaske oder chirurgische Maske: In bebauten Gebieten im Freien
Versammlungen/Bewegungsfreiheit:
Ausgangssperre: Zwischen 21:00 und 4:59 Uhr
Von 5:00 bis 20:59: Nur notwendige Wege (z.B. zum Einkaufen, zur Arbeit, zu erlaubten Veranstaltungen) erlaubt
Bis inkl. 21. März Aufenthalt nur im eigenen Wohnbezirk erlaubt
Dienstreisen nach CZ: Aufenthalt nur in nur in jenem Bezirk, wo der Arbeitseinsatz/Termin stattfindet
Ausnahmen: Arbeit, Arzt, Behördenweg, Pflege
Sport und Freizeitaktivitäten nur in der eigenen Wohngemeinde erlaubt
Prag zählt als 1 Bezirk/1 Gemeinde
Indoor sowie Outdoor.: max. 2 Personen Ausnahmen
Personen aus einem gemeinsamen Haushalt
Arbeitskollegen
Personen, die gemeinsam eine unternehmerische oder eine andere ähnliche Tätigkeit ausüben
kein Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit
Gastronomie
Geschlossen Ausnahme: Take-Away
Unterkünfte
Für touristische Zwecke geschlossen Ausnahme: Geschäftsreisende und Patienten in ärztlicher Behandlung
Geschäfte/Dienstleistungsbetriebe
Nur essentielle Handelsbetriebe / Services dürfen geöffnet bleiben
Max. 1 Person pro 15m2, 2 Meter Abstand
Food Courts in Einkaufscentern nur als Ausgabefenster (kein Konsum vor Ort)
Verbot des Marktverkaufs
Unternehmen – Produktions-/Lager-/Bürobetriebe
geöffnet
Sicherheitsmaßnahmen empfohlen
Homeoffice wo möglich empfohlen
Versammlungen in Firmen sind erlaubt (Aufsichtsrat/Vorstand etc.):
Bei mehr als 10 Teilnehmern: Antigen-Test, Abstand und eine Einweg- oder FFP2-Maske
max. 50 Teilnehmer erlaubt Ausnahmen bei gesetzlich vorgeschriebenen Versammlungen
Sport und Kultur
Kultur: Geschlossen/verboten sind
Theater, Kinos
gemeinsames Singen von mehr als 5 Personen in Innenräumen mit Ausnahme von Wohnort und Kindergärten
Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen
Kongresse
Messen
Casinos und Wettbüros
Zoos und botanische Gärten
Museen, Galerien, Burgen, Schlösser und ähnliche kulturhistorische Objekte, Sternwarten, Planetarien
Sport: Geschlossen sind
Sporteinrichtungen in Innenräumen (Turnhallen, Eishallen, Bowling, etc.), Tanzstudios und Fitnesscenter (mit Ausnahme von Profisportlern)
Schwimmhallen, Wellnessstudios inkl. Saunas, Solarien und Salzhöhlen (mit Ausnahme von Gesundheitsdienstleistungen)
Hotline des Tschechischen Innenministeriums
+420 974 801 801 Mo bis Do 8 - 16 Uhr | Fr 8 - 12 Uhr
Unser Service für Sie
Tschechien ist und bleibt ein höchst interessanter Markt für österreichische Unternehmen. Das AußenwirtschaftsCenter Prag berät Sie gerne.
Kontaktieren Sie uns unter prag@wko.at oder rufen Sie uns einfach an unter +420 222 210 255.