Coronavirus: Situation in Ungarn
Aktuelle Lage und Info-Updates
Das AußenwirtschaftsCenter Budapest informiert österreichische Unternehmen über Auswirkungen des neuartigen Coronavirus (COVID-19) auf Geschäftstätigkeit und Wirtschaft in Ungarn.
Stand: 16.5.2022 | 8:00 Uhr
- Aktuell & Wichtig
- Einreise und Reisebestimmungen im Personenverkehr
- Regelungen für den Güterverkehr
- Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
- Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft
- Weitere Informationen und Notfallnummern
Aktuell & Wichtig
Seit 7. März 2022 sind in HU sämtliche COVID-Sonderregelungen aufgehoben. Somit ist auch die COVID-Einreiseverordnung außer Kraft getreten. Es sind nun mehr keine Einschränkungen bei der Einreise nach HU zu berücksichtigen.
- Auch die COVID-Schutzmaßnahmen wurden aufgehoben: es gibt keine Maskenpflicht (Ausnahmen: gesundheitliche Einrichtungen und Sozialheime) und keine Einschränkung bei den Veranstaltungen mehr.
- Die HU-Regierung bietet aber weiterhin die COVID-Schutzimpfung an.
- In HU gilt seit 4. November 2020 eine Notstandslage.
- Seit 16. Mai 2022 entfällt die generelle 3G-Nachweis-Pflicht für die Einreise nach AT, d.h. es sind nun mehr keine Einschränkungen bei der Einreise von HU nach AT zu berücksichtigen.
Einreise und Reisebestimmungen (Personenverkehr)
Einreise nach HU
Seit 7. März 2022 wurden in HU sämtliche COVID-Sonderregelungen aufgehoben. Somit ist auch die COVID-Einreiseverordnung außer Kraft getreten. Es sind nun mehr keine Einschränkungen bei der Einreise nach HU zu berücksichtigen.
Die Verkehrssituation an den AT-HU-Grenzübergängen kann auf folgenden Webseiten beobachtet werden:
Erleichterung für Geimpfte | Erleichterung für Genesene | Erleichterung für Getestete |
---|---|---|
Ja | Ja | Ja |
COVID-Einreiseregelung aufgehoben | COVID-Einreiseregelung aufgehoben | COVID-Einreiseregelung aufgehoben |
Einreise nach AT
Seit 16. Mai 2022 gibt es keine generelle 3G-Nachweis-Pflicht für die Einreise nach AT mehr, d.h. es sind nun mehr keine Einschränkungen bei der Einreise von HU nach AT zu berücksichtigen.
Einreise aus Virusvariantengebiete der Anlage 1 (dzt. keine Staaten)
Die COVID-19-EinreiseV beschränkt sich derzeit nur auf die Bereitstellung von Regelungen für die Einreise aus Staaten oder Gebieten mit sehr hohem epidemiologischem Risiko (Virusvariantengebieten laut Anlage 1, derzeit keine Staaten!). Dies wären Staaten, in denen eine neuartige Virusvariante aufgetreten ist, die eine erhebliche Steigerung der Verbreitung von SARS-CoV-2 mit Auswirkungen auf die medizinische Versorgung in Österreich befürchten lässt.
Da derzeit kein Staat oder Gebiet als Virusvariantengebiet der Anlage 1 klassifiziert ist, sind aktuell keinerlei (gesundheitspolizeiliche) Einschränkungen/Voraussetzungen für die Einreise in das Bundesgebiet vorgesehen.
Für die Einreise aus Virusvariantengebieten bedarf es eines 3G-Nachweises (Geimpft, Genesen oder Getestet). Darüber hinaus ist – wie bereits nach dem bisherigen Einreiserecht – eine zehntägige Quarantäne anzutreten und eine Registrierung vorzunehmen. Die Quarantäne kann frühestens am 5. Tag nach Einreise durch ein negatives Testergebnis (PCR-Test oder Antigentest) beendet werden. Von dieser Quarantänepflicht bestehen – wie bisher - zahlreiche Ausnahmen, u.a. für Pendler:innen. Auch bleiben die Ausnahmen zur Verpflichtung der Vorlage eines 3G-Nachweises bestehen (z.B. für Schwangere oder Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können).
Internationaler Zug- und Busverkehr, Flugverkehr
Im Zugverkehr zwischen Budapest und Wien wurde der normale Fahrplan wieder aufgenommen. Über aktuelle Einschränkungen des Bahnverkehrs finden Sie weitere Informationen auf der Webseite der ÖBB und der Ungarischen Staatsbahnen MÁV.
Flixbus bietet seinen internationalen Linienverkehr aus Ungarn im Normalbetrieb an.
Der Einreise auf dem Luftweg liegen die selben Verordnungen bzw. darin enthaltenen Bestimmungen zugrunde, wie auf dem Landweg. Dies gilt sowohl für die Einreise nach Ungarn als auch für die Einreise nach Österreich.
Regelungen für den Güterverkehr nach Ungarn
Seit 7. März 2022 sind in HU sämtliche COVID-Sonderregelungen aufgehoben. Somit ist auch die COVID-Einreiseverordnung außer Kraft getreten. Es sind nun mehr keine Einschränkungen bei der Einreise nach HU zu berücksichtigen.
Die Verkehrssituation an den AT-HU-Grenzübergängen kann auf folgenden Webseiten beobachtet werden:
Achtung: Bei Sopron/Klingenbach und Kópháza/Deutschkreuz dürfen weiterhin LKWs bis 7,5 t (ausgenommen Ziel- und Quellenverkehr) verkehren.
Der Ziel- und Quellverkehr wurde bei den Grenzübergängen Sopron/Klingenbach und Kópháza/Deutschkreuz folgenderweise definiert:
- Klingenbach: Eisenstadt, Rust, Bezirke Eisenstadt-Umgebung und Mattersburg sowie Kreis Sopron
- Deutschkreuz: Bezirk Oberpullendorf und Kreis Sopron
Übersicht: LKW Wochenendfahrverbote in Ungarn
Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
In Ungarn gilt seit 4. November eine Notstandslage.
Informationen über Einschränkungen und Maßnahmen in der Wirtschaft (z.B. Exportverbote) und im Privatleben in HU finden Sie auf unserer Info-Seite.
Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft
Informationen über Wirtschaftsförderungsmaßnahmen der ungarischen Regierung aufgrund COVID-19 finden Sie auf unserer Info-Seite.
Weitere Information und Notfallnummern
Wir beantworten gerne Ihre Fragen zu allen Themen, die Ungarn bzw. die ungarische Wirtschaft betreffen. Unser Service steht jedoch nur für die Mitgliedsfirmen der Wirtschaftskammer Österreich und deren Niederlassungen in Ungarn zur Verfügung.
In privaten Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an die – nach Ihrer Staatsangehörigkeit – zuständige Botschaft.
- Österreichische Botschaft in Budapest: +36 1 479 7010
- Ungarische Botschaft in Wien: +43 1 537 80300
- Deutsche Botschaft in Budapest: +36 1 488 35003
- Offizielle Webseite der ungarischen Regierung zum Coronavirus (in englischer Sprache)
- Webseite der ungarischen Polizei zu Grenzübergängen (in ungarischer Sprache)
Wir stehen bei Fragen gerne zur Verfügung: Schicken Sie uns einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.