Coronavirus: Situation in Portugal
Aktueller Überblick und Info-Updates
Stand: 15.2.2021
- Aktuell & Wichtig
- Einreise und Reisebestimmungen
- Regelungen für den Güterverkehr
- Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
- Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft
- Weitere Information und Notfallnummern
Aktuell & Wichtig
Die Zahl der Neuinfektionen in Portugal ist rückläufig (7-Tages-Inzidenz: 287; 14-Tages-Inzidenz/100.000 Einwohner: 900 aus rd. 60.000 Tests/Tag bei 10,3 Mio. Einwohner).
Portugal wird als Virusvariantengebiet eingestuft, ist seit Mitte Jänner bis vorerst 1. März (Verlängerung wahrscheinlich) in „hartem“ Lockdown inkl. prinzipiellem (Aus-)Reiseverbot portugiesischer Staatsbürger. Für aus Portugal Reisende gelten in vielen Ländern besondere Bestimmungen.
Nachweisbar notwendige Geschäftsreisen und Montagearbeiten nach Portugal sind nach wie vor möglich (und die üblichen Bestimmungen wie A1-Formulare sind zu beachten), aber die geltenden Bestimmungen können sich sehr kurzfristig ändern.
Kontaktieren Sie vor Reiseantritt das AußenwirtschaftsCenter Lissabon und sagen Sie uns Ihre Reisedaten, damit wir Sie auf dem Laufenden halten: lissabon@wko.at oder T +351 21 317 10 10.
Güterverkehr auf dem Landweg nach Portugal ist nicht eingeschränkt. Informieren Sie sich über die Bestimmungen in den Transitländern Deutschland, Italien, Schweiz, Frankreich und Spanien.
Einreise und Reisebestimmungen
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf nachweisbar BERUFLICH BEDINGTE REISEN. Österreichische Staatsbürger mit Fragen zu Privatreisen mögen sich an die Österreichische Botschaft in Lissabon wenden.
Seit 31.1. brauchen aus Österreich nach Portugal Einreisende einen PCR-Test (max. 72 Stunden alt bei Anreise) und müssen sich registrieren: Passenger Location Card. Auf freiwilliger Basis gibt es die Contact-Tracing-App StayAway COVID. Für die Azoren und Madeira gelten Ausnahmeregelungen, wie Vorabregistrierung. Das AußenwirtschaftsCenter Lissabon informiert auf Anfrage gerne im Detail.
Die Anreise auf dem Landweg ist zurzeit nur an bestimmten Grenzstellen möglich (siehe „Fortbewegung in Portugal“).
Da für Portugal Reisewarnung des österreichische Außenministerium (BMEIA) gilt, verlieren private Reiseversicherungen meist ihre Gültigkeit (individuelle Abklärung wird empfohlen). Der Krankenversicherungsschutz der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) bleibt auch bei Entsendungen in Länder mit (partieller) Reisewarnung des BMEIA (=zurzeit Portugal) weiterhin aufrecht und kann im Entsendestaat unverändert wie bisher in Anspruch genommen werden.
Flugverbindung
Es gibt Direktflüge nach Portugal aus Wien (Ryanair, 2x/Woche) oder z.B. Zürich. Alternativ sind Flüge über Hubs wie auch Amsterdam (Achtung auf Test-Erfordernisse) möglich. Deutschland ist zurzeit nur bedingt eine Option.
Wenn Sie über Deutschland fliegen wollten: Seit 30.1. gilt die neue Einreiseverordnung, mit prinzipiellem Beförderungsverbot aus Portugal (da Virusvarianten-Gebiet). TAP Flüge nach Deutschland wurden großteils storniert. Lufthansa nimmt aus Portugal nur noch deutsche Staatsbürger oder Personen mit Wohnsitz in Deutschland mit. Es ist auch kein Transit möglich. Details
Anreise am Landweg – Grenze zu Spanien
Der Grenzübertritt Portugal-Spanien ist seit 31.1. nur an bestimmten Stellen und für geregelte Ausnahmen möglich (Ein- und Ausreise mit gutem Grund wie z.B. Berufsausübung, Notfälle; Despacho/Verordnung 1242-D/2021 vom 29.01.2021). Geschäftsreisende müssen beim Grenzübertritt vorweisen:
- ein negatives COVID-Testergebnis (max. 72-Stunden alt) und
- ein Schreiben in englischer Sprache, dass Sie beruflich bedingt unterwegs sind.
Täglich und durchgängig sind die in Punkt 1 der Verordnung genannten Grenzübergänge geöffnet: Valença, Vila Verde da Raia, Quintanilha, Vilar Formoso, Marvão, Caia, Vila Verde de Ficalho e Castro Marim. Die Grenzübergänge in Punkt 2 sind nur an Werktagen von 7-9 Uhr und 18-20 Uhr geöffnet: Monção, Miranda do Douro, Termas de Monfortinho, Mourão e Barrancos
Fortbewegung in Portugal
Nachweisbare berufliche Tätigkeit hebt die landesweite Pflicht zu Hause/in der Unterkunft zu bleiben auf (=Transit zum/vom Flughafen, Fahrt zum/vom Arbeitsplatz/ Geschäftstermin/Einsatzort,…). Weiters erlaubt sind Versorgung mit Lebensmitteln oder Medikamenten und kurze Spaziergänge oder Sport alleine.
Mietwagenfirmen haben geöffnet. Taxiunternehmen, Fahrdienste wie Uber und öffentliche Verkehrsmittel funktionieren. Mund-Nasen-Maskenschutz muss bei Fahrten getragen werden. Reguläre Taxis dürfen die Busstreifen verwenden und sind so zu Stoßzeiten meist die schnellere Alternative zu anderen Fahrdiensten.
Unterkunft & Gastronomie
Hotels haben unter Sicherheits- und Hygieneauflagen geöffnet. Die Basisversorgung ist landesweit gesichert (geöffnete Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien, Apotheken, Tankstellen, Putzereien,…). Restaurants haben geschlossen außer für take-away (Apps wie UberEat, Glovo funktionieren).
Vom portugiesischen Tourismusverband wurde ein eigenes Siegel „Clean & Safe“ zum Nachweis von Hygienemaßnahmen eingeführt, das bei vielen Lokalitäten verwendet wird und auch bei Buchungen über Online-Plattformen angezeigt wird. Siehe auch Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
Rückkehr nach Österreich
Elektronische Registrierung vorab
Seit 15. Jänner 2021 ist auch bei Geschäftsreisenden vor der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierung (Pre-Travel-Clearance – PTC, Link) verpflichtend. Die erhaltene generierte Sendebestätigung der elektronischen Registrierung ist bei der Einreise elektronisch oder ausgedruckt mitzuführen und bei einer Kontrolle auf Verlangen vorzuweisen. Ist die elektronische Registrierung nicht möglich, kann das entsprechende Formular (deutsch oder englisch) ausnahmsweise auch ausgedruckt und ausgefüllt mitgeführt werden.
Wenn Sie über Deutschland fliegen wollten: Seit 30.1. gilt die neue Einreiseverordnung, mit prinzipiellem Beförderungsverbot aus Portugal (da Virusvarianten-Gebiet). TAP Flüge nach Deutschland wurden großteils storniert. Lufthansa nimmt aus Portugal nur noch deutsche Staatsbürger oder Personen mit Wohnsitz in Deutschland mit. Es ist auch kein Transit möglich. Details
Mitzuführende Nachweise
Zusätzlich muss bei der Kontrolle bei Einreise in Österreich belegt werden können, dass es sich um eine Geschäftsreise handelte. Hierbei wird ein sehr enger Maßstab angesetzt und es liegt im Ermessen der kontrollierenden Person. Dazu bieten sich folgende Nachweise an:
- Auftragsbestätigung des Kunden in Portugal in englischer (und portugiesischer) Sprache,
- Entsendungsauftrag des österreichischen Unternehmens (in deutscher und englischer Sprache), dass die entsandte Person zur Ausführung wichtiger (und unaufschiebbarer) Arbeiten nach Portugal reist (wer, was, wo, von-bis, für wen).
Quarantäne-Vorschriften
Personen, die zu ausschließlich beruflichen Zwecken reisen (sehr enger Maßstab: Reisen in beide Richtungen in zeitlichem Zusammenhang, Nachweise erforderlich wie bspw. ein Firmenschreiben) haben bei der Einreise nach Österreich zwei Möglichkeiten:
- Bei Vorlage eines negativen COVID-PCR-Test oder COVID-Antigen-Test (nicht älter als 72 Stunden) muss keine 10-tägige Quarantäne angetreten werden.
Ist kein Test vorhanden, muss unverzüglich eine zehntägige Quarantäne angetreten werden, aus der jederzeit ein Freitesten möglich ist. Das Ergebnis muss an die zuständige Bezirkshauptmannschaft übermittelt werden und im Falle von Kontrollen jederzeit vorgezeigt werden können (gemäß Novelle BGBl. II Nr. 52/2021).
Die Ausreise zu privaten Zwecken und die Wiedereinreise, weil man in Österreich arbeitet, beispielsweise zählt nicht zu der Ausnahme zu beruflichen Zwecken. Zu Privatreisen informiert die Österreichische Botschaft Lissabon.
Testmöglichkeiten in Portugal und Österreich
Testmöglichkeiten gibt es in Portugal und in Österreich.
Portugal: Antigen-Test kosten 20 Euro (Ergebnis binnen 40 Min, aber Wartezeiten bei Test), PCR-Tests um die 100 Euro (Ergebnis zwischen 24-72 Stunden). Liste der Labore in ganz Portugal. An den Flughäfen Lissabon und Porto werden Schnelltestmöglichkeiten für Reisende über Amsterdam oder nach Deutschland angeboten.
Die wenigsten Labore in Portugal sind bereit das Ergebnis auf dem vom österreichischen Ministerium vorbereiteten Gesundheitszeugnis auf Deutsch und Englisch auszustellen. Bisher sind keine Probleme bei der Einreise in Österreich mit dem (elektronischen) Testergebnis portugiesischer Labore bekannt.
Österreich: In allen Bundesländern gibt es Testmöglichkeiten. Labore sortiert nach Bundesländern inkl. Kosten
Was tun bei COVID-Infektion in Portugal
Werden Sie während Ihrer Geschäftsreise oder Montage in Portugal positiv auf COVID getestet, waren Kontaktperson (K1), hatten einen COVID-Fall im Flieger oder haben Symptome, müssen Sie sich bei der COVID-Notfallnummer (auch auf Englisch) melden: +351 808 24 24 24 (Option 9, Option 0).
Bei positivem Testergebnis oder wenn Ihnen dies bei von der COVID-Notfallnummer vorgeschrieben wird, müssen Sie 14 Tage Quarantäne in Portugal absolvieren. Ihr Quartier dürfen Sie dann nicht mehr wechseln (daher ist es ratsam bis zum Testergebnis noch nicht ausgecheckt zu haben). Erst danach dürfen Sie nach Österreich zurück reisen.
Melden Sie sich beim AußenwirtschaftsCenter Lissabon +351 21 317 10 10 oder der Österreichischen Botschaft in Lissabon, wenn Sie Unterstützung brauchen.
Regelungen für den Güterverkehr
Der Warenverkehr nach und von Portugal war immer und ist uneingeschränkt möglich.
Auf den Transitrouten aus Österreich beachten Sie bitte die aktuellen COVID-Vorschriften der Durchfahrtsländer: Deutschland, Italien, Schweiz, Frankreich und Spanien.
Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
In Portugal sind Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Mund-Nasen Schutz (im Freien und in geschlossenen Räumen), Temperaturkontrolle und Verwendung von Desinfektionsmittel vor Betreten von Geschäften/Büros/Restaurants und Sicherheitsabstände omnipräsent, da die Sicherheitsmaßnahmen nie gelockert worden sind.
Allgemeine Hygiene- und Schutzmaßnahmen
Landesweit gilt bis 14.2. (bereits verlängert) ein „harter“ Lockdown mit Ausgangssperre und Reiseverbot für portugiesische Staatsbürger (Ausnahme für Arbeit/Beruf).
Allgemein gilt:
- Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen sowie im Freien, wenn der vorgeschriebene Mindestabstand zu anderen Personen (1,5 Meter) nicht eingehalten werden kann;
- Vorgeschriebenes Home-Office, wo möglich – Nachweis vom Arbeitgeber, wenn man sich von der Unterkunft zum Arbeitsplatz bewegt;
- Max. Personenanzahl in Öffentlichkeit 5 Personen;
- Alkohol: Konsumverbot im öffentlichen Raum; Verkaufsverbot ab 20:00
- Privatfahrzeuge mit >5 Plätzen – 2/3 der Auslastung (Ausnahme: selber Haushalt);
- Autonome Regionen Madeira und Azoren mit tw. abweichenden Maßnahmen;
Hygiene- und Schutzmaßnahmen am Arbeitsort
Fragen Sie Ihren Geschäfts- oder Auftragsgeber, ob es besondere Vorschriften gibt.
Montagearbeiten: Die Einhaltung der (durch COVID verschärften) Hygiene-und Schutzmaßnahmen an dem Ort, wo die Arbeiten ausgeführt werden, muss vom lokalen Hauptauftraggeber gewährleistet werden. Dies wird von einer unabhängigen einschlägigen externen Firma kontrolliert, die der Hauptauftraggeber engagieren muss. Es kann während der Arbeiten jederzeit eine Gesundheits- und Sicherheitsinspektion durch die ASAE-Behörden durchgeführt werden, die diese Einhaltung kontrolliert. Fragen Sie, ob/welche Schutzkleidung/-Ausrüstung zusätzlich notwendig ist.
Mit 15.1. wurde die Pflicht zu Homeoffice verschärft. Schutzmaßnahmen in Büros und Fabriken sind verpflichtend, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Oft gibt es beim Eingang (von Großunternehmen) Körpertemperaturmessungen, Desinfektionsmittelspender sollen verwendet werden, die Begrüßung und Verabschiedung erfolgen ohne Körperkontakt und der Sicherheitsabstand ist einzuhalten. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz in Allgemeinflächen ist üblich.
Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft
Für portugiesische Unternehmen gibt es verschiedene Unterstützungsmaßnahmen. Bei Interesse informiert Sie gerne das AußenwirtschaftsCenter Lissabon.
Einen Überblick auf Englisch bietet die Kanzlei PLMJ.
Auf Portugiesisch finden Sie Informationen unter (Übersetzungshilfe z.B. www.deepl.com)
- Hilfsmaßnahmen für Unternehmen
- Telefon-Hotline für Unternehmen +351 300 003 980
- PEES - Programa de Estabilização Económica e Social
Weitere Information und Notfallnummern
Österreich (in Portugal)
- AußenwirtschaftsCenter Lissabon: Erster Ansprechpartner in Portugal für österreichische Unternehmen.
- Wirtschaftskammer Österreich Coronavirus Infopoint
- Außenministerium/BMEIA: Reisewarnung Portugal
- 24-Stunden-Notfallnummer des österreichischen Außenministeriums hier.
- Österreichische Botschaft in Lissabon (für österreichische Staatsbürger - inkl. Info zur Einreise nach Österreich)
Portugal
- Portugiesische Regierung: Gesammelte Information COVID19estamosON
- Generaldirektion für Gesundheit DGS
- Portugiesisches Außenministerium: speziell zu Österreich
- Hilfsmaßnahmen für Unternehmen; Telefon-Hotline +351 300 003 980
- Bei COVID-Symptomen anzurufende Notfallnummer: +351 808 24 24 24