Coronavirus: Situation in Portugal
Aktueller Überblick und Info-Updates
Stand: 15.7.2022
- Aktuell & Wichtig
- Einreise und Reisebestimmungen
- Regelungen für den Güterverkehr
- Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
- Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft
- Weitere Information und Notfallnummern
Aktuell & Wichtig
Seit dem 1.7. keine COVID-19-Sonderbestimmungen bei der Einreise nach Portugal Festland (inklusive autonome Regionen Madeira und Azoren), es müssen keine Test-, Impf- oder Genesenennachweise mehr vorgelegt werden.
Unter nachfolgendem Link finden Sie aktuelle Informationen zur Einreise nach Portugal und Rückreise nach Österreich.
Geschäftsreisen und Montagearbeiten nach Portugal sind derzeit uneingeschränkt möglich.
Da sich die geltenden Bestimmungen kurzfristig ändern können, kontaktieren Sie
- vor Ihrer Dienstreise nach Portugal das AußenwirtschaftsCenter Lissabon: lissabon@wko.at oder T +351 21 317 10 10.
- Österreichische Staatsbürger mit Fragen zu Privatreisen mögen sich an die Österreichische Botschaft in Lissabon wenden.
Die Auslandsservice App des BMEIA bietet tagesaktuell Informationen zu Ihrem Aufenthaltsland, Sie können Ihre Reise registrieren und die für das Aufenthaltsland zuständige Botschaft kann Sie in einer Krisensituation rasch per E-Mail oder Telefon erreichen.
Einreise und Reisebestimmungen
…aus Österreich nach Festland-Portugal
Anreise auf dem Luftweg
Unter nachfolgendem Link finden Sie aktuelle Informationen zur Einreise nach Portugal und Rückreise nach Österreich.
Fluggäste, die aus Österreich nach Portugal Festland (inklusive autonome Regionen Madeira und Azoren) anreisen müssen keine Test-, Impf- oder Genesungsnachweise mehr vorweisen.
Flugverbindung
Es gibt mehrmals wöchentlich Direktflüge aus Wien, München oder Zürich nach Portugal (Lissabon/Porto/Faro).
Anreise am Landweg
Für Einreisende auf dem Landweg (Grenze: Spanien-Portugal / Portugal-Spanien) gibt es keine COVID-19-Sonderbestimmungen.
Fortbewegung in Portugal
Mund-Nasen-Maskenschutz muss nur noch bei Fahrten mit Dritten (Taxis, öffentliche Verkehrsmittel) getragen werden.
Unterkunft & Gastronomie
Beim Zutritt in Restaurants, Hotels und Unterkünfte keine Maskenverpflichtung mehr.
Rückkehr nach Österreich
Unter nachfolgendem Link finden Sie aktuelle Informationen und Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich.
Sämtliche COVID-19-spezifischen Einreisebeschränkungen und Kontrollen wurden am 16. Mai 2022 aufgehoben. Für die Einreise nach oder den Transit durch Österreich ist keine Registrierung oder Vorlage eines Impf- oder Genesungsnachweises oder Testzertifikats mehr notwendig.
Testmöglichkeiten in Portugal und Österreich
Testmöglichkeiten gibt es in Portugal und in Österreich.
Portugal: Antigen-Tests kosten 20 bis 60 Euro (Ergebnis binnen 10 bis 30 Minuten, aber oft Wartezeiten bei Test), PCR-Tests 60 bis 120 Euro (Ergebnis binnen 24 Stunden).
COVID-19-Tests können in bestimmten Apotheken (Schnelltests – meist lange Wartezeiten), in den Teststationen des Roten Kreuzes sowie bei privaten Anbietern mit teils sehr dichtem Filialnetz (beispielsweise Joaquim Chaves, Synlab, Germano de Sousa, Liste der von der DGS (Generaldirektion für Gesundheit) empfohlenen Labore auf Portugiesisch (ganz unten bei „Instituições de Apoio à COVID-19“ (Institutionen die COVID-19-Test durchführen) im Suchfeld die Option „Posto de Colheita COVID-19“ wählen und den gewünschten Bezirk (Distrito) und Concelho (Landeskreis) wählen) durchgeführt werden. An den Flughäfen Lissabon, Porto und Faro gibt es Testmöglichkeiten für Reisende (Andrang je nach Abflugsituation teils extrem hoch). Eine rechtzeitige Terminvereinbarung ist aufgrund der oft reduzierten Kapazitäten zu empfehlen.
Was tun bei COVID-Infektion in Portugal
Werden Sie während Ihrer Geschäftsreise oder Montage in Portugal positiv auf COVID getestet oder weisen Sie Symptome auf, müssen Sie sich bei der COVID-Notfallnummer (auch auf Englisch) melden: +351 808 24 24 24 und die Anweisungen der Behörde befolgen.
Ihr Quartier dürfen Sie dann nicht mehr wechseln (daher ist es ratsam noch nicht ausgecheckt zu haben). Erst nach Absolvierung der Quarantänezeit/Selbstisolation dürfen Sie nach Österreich zurückreisen.
Die Quarantänezeit/Selbstisolation kann andauern:
- 5 Tage Quarantäne bei leichter Erkrankung oder bei nicht sichtbaren Symptomen (Asymptomatisch); Nach der Isolationszeit ist kein weiterer COVID-Test erforderlich. Das Tragen einer Maske sollte nach der Isolationszeit jedoch für weitere 5 Tage eingehalten werden.
- 7 Tage Quarantäne bei leichter Erkrankung oder nicht sichtbaren Symptomen (Asymptomatisch) (gilt nur für stationäre Patienten oder Pflegeheime)
- 10 Tage Quarantäne bei mittelschwerer Erkrankung; Nach der Isolationszeit ist kein weiterer COVID-Test erforderlich.
- 20 Tage Quarantäne bei schwerer Erkrankung ODER 10 Tage, trotz negativem Testergebnis (Antigen-Schnelltest).
- Bei Patienten mit Immunosupression (variiert von Fall zu fall) wird die Quarantänezeit vom behandelnen Arzt festegelegt.
Weitere Hinweise zur Quarantänezeit/Selbstisolation finden Sie auf dieser Website.
Als Übersetzungshilfe DE-PT empfehlen wir die Plattform https://www.deepl.com/de/translator zu nutzen.
Melden Sie sich beim AußenwirtschaftsCenter Lissabon lissabon@wko.at/+351 21 317 10 10 oder der Österreichischen Botschaft in Lissabon, wenn Sie Unterstützung brauchen.
Regelungen für den Güterverkehr
Der Warenverkehr nach und von Portugal ist uneingeschränkt möglich.
Auf den Transitrouten aus Österreich beachten Sie bitte die aktuellen COVID-Vorschriften der Durchfahrtsländer: Deutschland, Italien, Schweiz, Frankreich und Spanien.
Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
Allgemeine Hygiene- und Schutzmaßnahmen
Eine Auflistung der geltenden Maßnahmen finden Sie auf der Webseite VisitPortugal.
Allgemein gilt:
- Maskenpflicht: Diese gilt derzeit nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. In allen anderen öffentlich zugänglichen Innenbereichen wird das Tragen einer Maske empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.
- Eine Übersicht über die geltenden Maßnahmen finden Sie auf der Webseite VisitPortugal (Link, englisch). Auch in Madeira sowie auf den Azoren gelten teilweise abweichende Maßnahmen. Eine Auflistung für Madeira und die Azoren.
Hygiene- und Schutzmaßnahmen am Arbeitsort
Fragen Sie Ihren Geschäfts- oder Auftragsgeber, ob es besondere Vorschriften gibt.
Montagearbeiten: Die Einhaltung der (durch COVID verschärften) Hygiene- und Schutzmaßnahmen an dem Ort, wo die Arbeiten ausgeführt werden, muss vom lokalen Hauptauftraggeber gewährleistet werden. Dies wird von einer unabhängigen einschlägigen externen Firma kontrolliert, die der Hauptauftraggeber engagieren muss. Es kann während der Arbeiten jederzeit eine Gesundheits- und Sicherheitsinspektion durch die ASAE-Behörden durchgeführt werden, die diese Einhaltung kontrolliert. Fragen Sie, ob/welche Schutzkleidung/-Ausrüstung zusätzlich notwendig ist.
Schutzmaßnahmen in Büros und Fabriken sind nach wie vor empfehlenswert, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Oft gibt es beim Eingang Desinfektionsmittelspender, auch das Tragen von Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlich zugänglichen Innenbereichen, besonders an stark frequentierten Innenbereichen ist empfehlenswert, aber nicht mehr verpflichtend.
Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft
Für portugiesische Unternehmen gibt es verschiedene Unterstützungsmaßnahmen. Bei Interesse informiert Sie gerne das AußenwirtschaftsCenter Lissabon.
Einen Überblick auf Englisch bietet die Kanzlei PLMJ.
Auf Portugiesisch finden Sie Informationen unter (Übersetzungshilfe z.B. www.deepl.com):
- Hilfsmaßnahmen für Unternehmen
- Telefon-Hotline für Unternehmen +351 300 003 980
- PEES - Programa de Estabilização Económica e Social (Finanzierungskreditlinie für Unternehmen)
Weitere Information und Notfallnummern
Österreich (in Portugal)
- AußenwirtschaftsCenter Lissabon: Erster Ansprechpartner in Portugal für österreichische Unternehmen
- Wirtschaftskammer Österreich Coronavirus Infopoint
- Außenministerium/BMEIA: Reisewarnung Portugal
- 24-Stunden-Notfallnummer des österreichischen Außenministeriums
- Österreichische Botschaft in Lissabon (für österreichische Staatsbürger - inkl. Info zur Einreise nach Österreich)
Portugal
- Portugiesische Regierung: Gesammelte Information COVID19estamosON
- Generaldirektion für Gesundheit DGS
- Portugiesisches Außenministerium: speziell zu Österreich
- Hilfsmaßnahmen für Unternehmen; Telefon-Hotline +351 300 003 980
- Bei COVID-Symptomen anzurufende Notfallnummer: +351 808 24 24 24