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Coronavirus: Situation in Griechenland

Aktuelle Lage und Info-Updates

Das AußenwirtschaftsCenter Athen informiert österreichische Unternehmen über Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) auf Geschäftstätigkeit und Wirtschaft in Griechenland

Stand: 1.6.2022 

Inhalt


Aktuell & Wichtig

  • Coronavirus in endemische Phase (Impfquote: 71%; Booster: 56%)
  • Ab 1.6.2022 weitgehende Lockerung der Maskenpflicht. Ausnahmen: ÖPNV, Krankenhäuser, Altersheime, Apotheken, Prüfzentren, Taxis und Fähren (Innenbereiche)
  • Ab 1.5.2022 keine 3-G-Nachweispflicht mehr 
  • Omikron 2-Variante dominierend. Tägliche Fallzahlen auf niedrigem Niveau stabilisiert. Anzahl der Intensivpatienten und Todesfälle signifikant rückläufig. Keine Gefahr für das nationale Gesundheitssystem.
  • Alle Einreisebeschränkungen sind per 1.5.2022 eingestellt.
  • Seit 15.3.2022 ist für die Einreise nach Griechenland keine Vorregistrierung über das PLF-Formular mehr notwendig. Ein vereinfachtes PLF ist weiterhin verfügbar. Das optionale Ausfüllen dient ausschließlich dem Zweck, dem Reisenden/der Familie eine EU-Bescheinigung über ein negatives oder positives COVID-19-Testergebnis ausstellen zu können. 
  • Für die Einreise nach Griechenland besteht ab 1.5.2022 ebenfalls keinerlei 3-G-Nachweispflicht.
  • Für die Rückreise von Griechenland nach Österreich entfällt seit 16.5.2022 ebenso die generelle 3-G-Nachweispflicht.
  • Seit 16.5.2022 keine Maskenpflicht mehr in Flughäfen und Flugzeugen.
  • Es besteht keine explizite Home-Office Pflicht mehr.

Einreise und Reisebestimmungen

  • Bitte informieren Sie sich vor und während Ihres Griechenland-Aufenthaltes über die aktuellen Reisehinweise.
  • Alle Einreisenden nach Griechenland, müssen keine Covid-Dokumente (Impfbescheinigung, Genesenenzertifikat, PCR- oder Antigentest) oder eine Vorregistrierung mehr vorlegen.
  • Falls während des Aufenthalts positiv befunden, gilt für Einreisende eine 5-tägige Quarantänepflicht zu Hause, im Hotel oder an einem von den zuständigen griechischen Behörden genannten Aufenthaltsort. Wenn danach keine Symptome mehr auftreten gilt die Quarantäne als beendet.
  • Rückreisende von Griechenland nach Österreich haben ab 16.5.2022 keinen 3-G-Nachweis mehr vorzuweisen.

Regelungen für den Güterverkehr

  • Derzeit keine Einschränkungen

Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben

  • Die allgemeine Maskenpflicht ist vom 1.6.2022 bis 15.9.2022 weitgehend ausgesetzt. Ausnahmen: ÖPNV, Krankenhäuser, Altersheime, Apotheken, Prüfzentren, Taxis und Fähren (Innenbereiche). In Bereichen mit erhöhter Menschenansammlung gilt weiterhin eine nachdrückliche Maskenempfehlung.
  • In Flughäfen und Flugzeugen gilt seit 16.5.2022 keine Maskenpflicht mehr.
  • Die Durchführung von wöchentlich 1 PCR-/oder Rapidtests auf eigene Kosten ist für alle ungeimpfte bzw. ungenesene berufstätige Personen verpflichtend.
  • Dienstgeber haben das Recht Gesundheitszertifikate der Dienstnehmer einzusehen, bzw. bei Nicht-Geimpften oder Genesenen die Verpflichtung deren wöchentliche Testnachweise zu überprüfen.
  • Für bestimmte Berufsgruppen (v.a. im Gesundheitssektor) besteht weiterhin eine Vakzinationspflicht. Impfverweigerern droht eine Aussetzung des Dienstverhältnisses bzw. der Gewerbelizenz.

Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft

  • Finanzminister Christos Staikouras gab zuletzt bekannt, dass sich die bisherigen Gesamthilfen für den Zeitraum 2020–2022 auf 43,3 Milliarden Euro summieren.
  • Im ursprünglichen Budget der griechischen Regierung waren für 2020 und 2021 insgesamt 59 Maßnahmen im Gesamtwert von 29,6 Milliarden Euro vorgesehen:
    • Rückzahlbare Vorauszahlung, nicht rückzahlbare Zuschüsse und sonstige gedeckte Sofortkredite (8,3 Mrd. Euro)
    • Öffentliche Investitionen (Investitionsprogramm, Gesundheitssystem, Einstellungen, ÖPNV, Werbekampagne Tourismus) inkl. Leverage (6,6 Mrd. Euro)
    • Sozialversicherungs-/Steuererleichterungen (6,6 Mrd. Euro)
    • Maßnahmenpaket für Gehalts-/Einkommenseinbußen (3,6 Mrd. Euro)
    • Staatliche Garantien der griechischen Entwicklungsbank (1,78 Mrd. Euro)
    • Verlängerte Arbeitslosenhilfen (1 Milliarde Euro)
    • Kreditzinszuschüsse für Immobilien- und Unternehmenskredite (567 Mio. Euro)
    • Reduzierte Mehrwertsteuersätze und sonstige Sonderabgaben (291,7 Mio. Euro)
    • Zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen im Primärsektor und Kulturbereich (200 Mio. Euro)
    • Mietreduktionen (40%/100%) inkl. entgangener Steuereinnahmen (181 Mio. Euro)
    • Entschädigungen an Passagierfährgesellschaften, überregionale Reisebus- und Bahngesellschaften, Amateursportvereine und Fluggesellschaften (120 Mio. Euro)
    • Kurzarbeit-Programm "Syn-ergasia" (118 Mio. Euro)
    • Urlaubsförderprogramme/Vouchers für sozialversicherte Dienstnehmer und Arbeitslosengeldberechtigte (127 Mio. Euro)
    • Gewährung von „Sonderurlaub“ für berufstätige Eltern, Risikogruppen und Erkrankte (20 Mio. Euro)

Weitere Information und Notfallnummern 

  • Impfprogramm läuft – nach zwischenzeitlicher Stagnation vor der 4. Welle – wieder befriedigend. Mehr als 71% der Gesamtbevölkerung gelten derzeit als vollständig geimpft. 56% ist bereits Boostergeimpft.
  • Die zugelassenen Impfstoffe stehen für alle Altersgruppen 5+ frei zur Auswahl (für Kinder und Jugendliche sind lediglich mRNA Impfstoffe vorgesehen). Terminvereinbarungen erfolgen reibungslos über Online-Anmeldung auf der Plattform emvolio.gov.gr.
  • Die Verabreichung der dritten „Booster“ Dosis erfolgt für alle Personen ab 18 Jahren nach einem Zeitraum ab 3 Monaten nach Erhalt der zweiten Dosis (bei Pfizer, Moderna oder AstraZeneca) mit dem mRNA-Impfstoff von Pfizer oder einer halben Dosis von Moderna. Der gleiche Zeitraum ist auch für Genesene vorgesehen. Die Auffrischungsimpfung für mit Johnson & Johnson geimpften Personen erfolgt zwei Monate nach Erhalt der ersten Einzeldosis und zwar entweder wieder mit Johnson & Johnson oder Pfizer oder Moderna (halbe Dosis). Astra Zeneca wurde nicht mehr nachbestellt.
  • Für Personen 60+ ist 4 Monate nach erhalt der „Boosterimpfung“ eine vierte Dosis mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen.
  • Die COVID-19-Referenzkrankenhäuser sind:
    • Krankenhaus „Sotiria“ in Athen, vertretungsweise Krankenhaus „Evangelismos“ in Athen
    • Militärkrankenhaus N.I.M.I.T.S. in Athen
    • Krankenhaus „Attikon“ in Athen, vertretungsweise Krankenhaus „Thriasion“ in Elefsina 
    • Universitätsklinik „Achepa“ in Thessaloniki, vertretungsweise Universitätsklinik Alexandroupoli und Krankenhaus „Mpodosakio“ in Ptolemaida 
    • Universitätsklinik Larisa, vertretungsweise Krankenhaus Lamia
    • Universitätsklinik „Panagia i voithia“ in Patras, vertretungsweise Universitätsklinik Ioannina“
    • Universitätsklinik Heraklion, vertretungsweise Krankenhaus „Aghios Georgios“ in Chania
  • Die griechische Regierung hat eine Preisobergrenze für PCR-Tests (47 Euro) eingeführt. Für Rapid-Tests bleibt diese unverändert (10 Euro).
  • PCR-Tests können gebührenpflichtig in nahezu allen Privatlabors durchgeführt werden.
  • Rapid-Tests auch in Apotheken möglich.
  • Die nationale Gesundheitsbehörde EODY hat folgende Notrufnummern eingerichtet:
    • 1135 und 1110 (24h-Hotlines; nur innerhalb Griechenlands anwählbar)
    • +30 210 521 2054
    • +30 210 521 2000
  • Das Tourismusministerium hat eine Hotline für Touristen, Geschäftsleute und Saisonarbeitskräfte unter der Rufnummer 1572 (nur innerhalb Griechenlands anwählbar) eingerichtet.
  • Weiterführende Informationen und Internetlinks: