Coronavirus: Situation in Griechenland
Aktuelle Lage und Info-Updates
Das AußenwirtschaftsCenter Athen informiert österreichische Unternehmen über Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) auf Geschäftstätigkeit und Wirtschaft in Griechenland
Stand: 1.6.2022
Inhalt
- Aktuell & Wichtig
- Einreise und Reisebestimmungen
- Regelungen für den Güterverkehr
- Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
- Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft
- Weitere Information und Notfallnummern
Aktuell & Wichtig
- Coronavirus in endemische Phase (Impfquote: 71%; Booster: 56%)
- Ab 1.6.2022 weitgehende Lockerung der Maskenpflicht. Ausnahmen: ÖPNV, Krankenhäuser, Altersheime, Apotheken, Prüfzentren, Taxis und Fähren (Innenbereiche)
- Ab 1.5.2022 keine 3-G-Nachweispflicht mehr
- Omikron 2-Variante dominierend. Tägliche Fallzahlen auf niedrigem Niveau stabilisiert. Anzahl der Intensivpatienten und Todesfälle signifikant rückläufig. Keine Gefahr für das nationale Gesundheitssystem.
- Alle Einreisebeschränkungen sind per 1.5.2022 eingestellt.
- Seit 15.3.2022 ist für die Einreise nach Griechenland keine Vorregistrierung über das PLF-Formular mehr notwendig. Ein vereinfachtes PLF ist weiterhin verfügbar. Das optionale Ausfüllen dient ausschließlich dem Zweck, dem Reisenden/der Familie eine EU-Bescheinigung über ein negatives oder positives COVID-19-Testergebnis ausstellen zu können.
- Für die Einreise nach Griechenland besteht ab 1.5.2022 ebenfalls keinerlei 3-G-Nachweispflicht.
- Für die Rückreise von Griechenland nach Österreich entfällt seit 16.5.2022 ebenso die generelle 3-G-Nachweispflicht.
- Seit 16.5.2022 keine Maskenpflicht mehr in Flughäfen und Flugzeugen.
- Es besteht keine explizite Home-Office Pflicht mehr.
Einreise und Reisebestimmungen
- Bitte informieren Sie sich vor und während Ihres Griechenland-Aufenthaltes über die aktuellen Reisehinweise.
- Alle Einreisenden nach Griechenland, müssen keine Covid-Dokumente (Impfbescheinigung, Genesenenzertifikat, PCR- oder Antigentest) oder eine Vorregistrierung mehr vorlegen.
- Falls während des Aufenthalts positiv befunden, gilt für Einreisende eine 5-tägige Quarantänepflicht zu Hause, im Hotel oder an einem von den zuständigen griechischen Behörden genannten Aufenthaltsort. Wenn danach keine Symptome mehr auftreten gilt die Quarantäne als beendet.
- Rückreisende von Griechenland nach Österreich haben ab 16.5.2022 keinen 3-G-Nachweis mehr vorzuweisen.
Regelungen für den Güterverkehr
- Derzeit keine Einschränkungen
Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
Die allgemeine Maskenpflicht ist vom 1.6.2022 bis 15.9.2022 weitgehend ausgesetzt. Ausnahmen: ÖPNV, Krankenhäuser, Altersheime, Apotheken, Prüfzentren, Taxis und Fähren (Innenbereiche). In Bereichen mit erhöhter Menschenansammlung gilt weiterhin eine nachdrückliche Maskenempfehlung.- In Flughäfen und Flugzeugen gilt seit 16.5.2022 keine Maskenpflicht mehr.
- Die Durchführung von wöchentlich 1 PCR-/oder Rapidtests auf eigene Kosten ist für alle ungeimpfte bzw. ungenesene berufstätige Personen verpflichtend.
- Dienstgeber haben das Recht Gesundheitszertifikate der Dienstnehmer einzusehen, bzw. bei Nicht-Geimpften oder Genesenen die Verpflichtung deren wöchentliche Testnachweise zu überprüfen.
- Für bestimmte Berufsgruppen (v.a. im Gesundheitssektor) besteht weiterhin eine Vakzinationspflicht. Impfverweigerern droht eine Aussetzung des Dienstverhältnisses bzw. der Gewerbelizenz.
Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft
- Finanzminister Christos Staikouras gab zuletzt bekannt, dass sich die bisherigen Gesamthilfen für den Zeitraum 2020–2022 auf 43,3 Milliarden Euro summieren.
- Im ursprünglichen Budget der griechischen Regierung waren für 2020 und 2021 insgesamt 59 Maßnahmen im Gesamtwert von 29,6 Milliarden Euro vorgesehen:
- Rückzahlbare Vorauszahlung, nicht rückzahlbare Zuschüsse und sonstige gedeckte Sofortkredite (8,3 Mrd. Euro)
- Öffentliche Investitionen (Investitionsprogramm, Gesundheitssystem, Einstellungen, ÖPNV, Werbekampagne Tourismus) inkl. Leverage (6,6 Mrd. Euro)
- Sozialversicherungs-/Steuererleichterungen (6,6 Mrd. Euro)
- Maßnahmenpaket für Gehalts-/Einkommenseinbußen (3,6 Mrd. Euro)
- Staatliche Garantien der griechischen Entwicklungsbank (1,78 Mrd. Euro)
- Verlängerte Arbeitslosenhilfen (1 Milliarde Euro)
- Kreditzinszuschüsse für Immobilien- und Unternehmenskredite (567 Mio. Euro)
- Reduzierte Mehrwertsteuersätze und sonstige Sonderabgaben (291,7 Mio. Euro)
- Zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen im Primärsektor und Kulturbereich (200 Mio. Euro)
- Mietreduktionen (40%/100%) inkl. entgangener Steuereinnahmen (181 Mio. Euro)
- Entschädigungen an Passagierfährgesellschaften, überregionale Reisebus- und Bahngesellschaften, Amateursportvereine und Fluggesellschaften (120 Mio. Euro)
- Kurzarbeit-Programm "Syn-ergasia" (118 Mio. Euro)
- Urlaubsförderprogramme/Vouchers für sozialversicherte Dienstnehmer und Arbeitslosengeldberechtigte (127 Mio. Euro)
- Gewährung von „Sonderurlaub“ für berufstätige Eltern, Risikogruppen und Erkrankte (20 Mio. Euro)
Weitere Information und Notfallnummern
- Impfprogramm läuft – nach zwischenzeitlicher Stagnation vor der 4. Welle – wieder befriedigend. Mehr als 71% der Gesamtbevölkerung gelten derzeit als vollständig geimpft. 56% ist bereits Boostergeimpft.
- Die zugelassenen Impfstoffe stehen für alle Altersgruppen 5+ frei zur Auswahl (für Kinder und Jugendliche sind lediglich mRNA Impfstoffe vorgesehen). Terminvereinbarungen erfolgen reibungslos über Online-Anmeldung auf der Plattform emvolio.gov.gr.
- Die Verabreichung der dritten „Booster“ Dosis erfolgt für alle Personen ab 18 Jahren nach einem Zeitraum ab 3 Monaten nach Erhalt der zweiten Dosis (bei Pfizer, Moderna oder AstraZeneca) mit dem mRNA-Impfstoff von Pfizer oder einer halben Dosis von Moderna. Der gleiche Zeitraum ist auch für Genesene vorgesehen. Die Auffrischungsimpfung für mit Johnson & Johnson geimpften Personen erfolgt zwei Monate nach Erhalt der ersten Einzeldosis und zwar entweder wieder mit Johnson & Johnson oder Pfizer oder Moderna (halbe Dosis). Astra Zeneca wurde nicht mehr nachbestellt.
- Für Personen 60+ ist 4 Monate nach erhalt der „Boosterimpfung“ eine vierte Dosis mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen.
- Die COVID-19-Referenzkrankenhäuser sind:
- Krankenhaus „Sotiria“ in Athen, vertretungsweise Krankenhaus „Evangelismos“ in Athen
- Militärkrankenhaus N.I.M.I.T.S. in Athen
- Krankenhaus „Attikon“ in Athen, vertretungsweise Krankenhaus „Thriasion“ in Elefsina
- Universitätsklinik „Achepa“ in Thessaloniki, vertretungsweise Universitätsklinik Alexandroupoli und Krankenhaus „Mpodosakio“ in Ptolemaida
- Universitätsklinik Larisa, vertretungsweise Krankenhaus Lamia
- Universitätsklinik „Panagia i voithia“ in Patras, vertretungsweise Universitätsklinik Ioannina“
- Universitätsklinik Heraklion, vertretungsweise Krankenhaus „Aghios Georgios“ in Chania
- Die griechische Regierung hat eine Preisobergrenze für PCR-Tests (47 Euro) eingeführt. Für Rapid-Tests bleibt diese unverändert (10 Euro).
- PCR-Tests können gebührenpflichtig in nahezu allen Privatlabors durchgeführt werden.
- Rapid-Tests auch in Apotheken möglich.
- Die nationale Gesundheitsbehörde EODY hat folgende Notrufnummern eingerichtet:
- 1135 und 1110 (24h-Hotlines; nur innerhalb Griechenlands anwählbar)
- +30 210 521 2054
- +30 210 521 2000
- Das Tourismusministerium hat eine Hotline für Touristen, Geschäftsleute und Saisonarbeitskräfte unter der Rufnummer 1572 (nur innerhalb Griechenlands anwählbar) eingerichtet.
- Weiterführende Informationen und Internetlinks: