Deutschland: Onlinehändler müssen bis zum 28. Mai 2022 Anpassungen vornehmen
Andernfalls ist mit kostenpflichtigen Abmahnungen zu rechnen
Die EU-Omnibus-Richtlinie (EU 2019/2161) sieht für Onlinehändler zahlreiche Anpassungen im Verbraucher- und Wettbewerbsrecht vor. Am 28.5.2022 tritt in Deutschland das Umsetzungsgesetz zur europäischen Modernisierungsrichtlinie sowie die Verordnung zur Novellierung der Preisangabenverordnung in Kraft.
Onlinehändler, die über Ihren Internetauftritt bzw. Marktplätze auch Kunden in Deutschland ansprechen, müssen Ihre Webiste bis spätestens zum 28. Mai 2022 in einigen Punkten an die neuen Vorgaben anpassen. Andernfalls ist mit kostenpflichtigen Abmahnungen (ggf. Bußgeldern) zu rechnen.
So ist z.B. der Grundpreis der Ware jeweils mit 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter anzugeben (die Angabe der Einheiten 100 Gramm bzw. 100 Milliliter ist nicht mehr zulässig). Das Pfand bei Einweg- bzw. Mehrweggetränkeverpackungen muss neben dem Gesamtpreis separat ausgewiesen werden. Bei Bekanntgabe einer Preisermäßigung muss gegenüber privaten Verbrauchern ein vorheriger Vergleichspreis (der innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern angewandt worden ist) angegeben werden. Bei Bewertungen (Produktbewertungen, Servicebewertung etc.) müssen Händler darüber informieren, ob bzw. ggf. wie diese auf ihre Echtheit geprüft werden. Bei personalisierten/automatisierten Preisen (die z.B. algorithmisch aus der gesamten Kundennachfrage bzw. nach personenbezogenen Kriterien festgelegt werden) besteht eine Hinweispflicht. Daneben können Verbraucher bei bestimmten Verstößen (z.B. bei unzulässigen Lockangeboten) Schadenersatz geltend machen.
Gute Hinweise zu den entsprechenden Änderungen finden Sie unter den folgenden Links
- Omnibus-Richtlinie – Umsetzung im Mai 2022 (haendlerbund.de)
- Gesetzliche Änderungen im Zuge der „Omnibus“-Richtlinie zum 28.05.2022 (ratgeberrecht.eu)
Nicht vergessen: Änderungen des UWG ab dem 28.5.2022 (shopbetreiber-blog.de) - Neue Preisangabenverordnung: Welche Änderungen kommen auf Händler am 28.05.2022 zu? (it-recht-kanzlei.de)
- Preisermäßigung für Waren: Neue Pflichten ab dem 28.05.2022 (it-recht-kanzlei.de)
Weitere Änderungen (z.B. Einführung eines Kündigungsbuttons für langfristige Verträge mit Verbrauchern) folgen. Daneben kommt es zu Änderungen im Bereich des Verpackungsgesetzes usw.
Detaillierte Informationen erhalten Sie über die deutschen Außenwirtschaftscenter berlin@wko.at bzw. muenchen@wko.at.