Ein Unternehmen in Bangladesch gründen
Auch bei Investition und Firmengründung im Ausland stehen wir mit Fachwissen und unseren Kontakten an Ihrer Seite
- Firmengründung in Bangladesch
- Wir unterstützen bei Gründung und Investition
- Internationale Abkommen und Investitionsschutz
Firmengründung in Bangladesch
Es ist sowohl inländischen als auch ausländischen Unternehmern möglich, sich im privaten als auch im öffentlichen Bereich (PPPs) zu beteiligen. Grundsätzlich sind Auslandsinvestitionen bis zu einer Höhe von 100% erlaubt. Eine Registrierung der Investition beim Board of Investment (BOI) ist erforderlich, wenn der privatrechtliche ausländische Anteil zumindest 50% ausmacht. Diese Genehmigung umfasst auch den Umfang der Geschäftstätigkeit. Eine nachträgliche Abänderung der Genehmigung ist möglich. Eine Beteiligung an öffentlich-rechtlichen Projekten setzt die Zustimmung des jeweiligen Ministeriums voraus.
Um eine Zweigniederlassung in Bangladesch zu errichten, bedarf es eines Antrages bei den unten genannten Behörden. Der Antrag auf Zulassung muss in einem versiegelten Umschlag übermittelt werden und die Unterschrift des Vorstands/Geschäftsführers der Hauptniederlassung enthalten.
Produktionsbetriebe, die zehn oder mehr Arbeitskräfte beschäftigen, müssen sich beim Chief Inspector of Factory and Establishment registrieren. Der Labour Act 2006 bildet das allgemeine Arbeitsrecht und schreibt allgemeine Sicherheitsbestimmungen für Fabriken vor.
Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt im privaten Sektor maximal achteinhalb Stunden am Tag (inkludiert eine halbe Stunde Mittagspause) und 48 Stunden in der Woche, wobei Freitag arbeitsfrei ist. Arbeitsstunden, die darüber hinausgehen, sind als Überstunden zu werten und als solche im doppelten Ausmaß abzugelten.
Es gibt derzeit kein spezifisches Gesetz, das Handelsvertretungen, Vertriebsvereinbarungen oder Franchising in Bangladesch regelt. Zu beachten sind allerdings das geltende Vertragsrecht, Bestimmungen über gewerberechtliche Regulierungen, Lizenzvergabe, Konsumentenschutz, sowie Devisenbeschränkungen.
Weitere Informationen zu Unternehmensgründung, Investitionen und Steuern erhalten Sie beim AußenwirtschaftsCenter New Delhi.
Darüber hinaus steht Ihnen das AußenwirtschaftsCenter New Delhi für Auskünfte und eine persönliche Beratung zur Verfügung: Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.
Wir unterstützen bei Gründung und Investition
Damit Ihre Investition im Ausland kein Sprung ins kalte Wasser wird, beraten Sie unsere AußenwirtschaftsCenter bei Gründung und Investition in Ihrem Zielmarkt. Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich.
Investitionsberatung
Irgendwann ist es soweit. Oft erst später, wenn es richtig gut läuft und die Umsätze stimmen. Manchmal gleich, weil man mit sechs Stunden Zeitverschiebung keine zwölf Vertriebspartner an der Leine führen kann. Oft, weil der Markt ein Produkt verlangt, das vor Ort gewartet, assembliert oder mit Ihrem Know-how produziert werden muss.
Die eigene Niederlassung ist immer teuer, aber auch immer Ihr bester Vertriebspartner in einem Exportmarkt. Wenn es so weit ist, dann wissen wir, wie es geht. Firmengründung, Rechtsform, Steuern, Visa für entsandtes Personal, Arbeitsrecht, Versicherungen, Standortwahl, Förderungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch.
Wir haben vor Ihnen in Ihrem Zielmarkt viele andere Unternehmen bei Investitionsentscheidungen begleitet und können deren Erfahrungen an Sie weitergeben. Und das Wichtigste: Unser Netzwerk an kompetenten Dienstleistern kann sich überall sehen lassen und erspart viele leere Kilometer.
Sind Sie bereit? Kontaktieren Sie einfach das AußenwirtschaftsCenter New Delhi.
Förderungen
Wer sich in einem Auslandsmarkt niederlassen will, muss erst in die Kasse greifen – daran ändern auch guter Service und Beratung nichts. Marketing, Rechtsberatung, Partnersuche: Alles kostet, bevor es etwas bringt. Auch bei guter Vorbereitung gibt es keine Erfolgsgarantie, wenn man Investitions-Neuland betritt.
Die Direktförderungen aus der Internationalisierungsoffensive go-international federn Risiken ab und entlasten Unternehmen. Förderbar sind unter anderem Reise- und Marketingkosten, Honorare lokaler Branchenexpertinnen und –experten, Messe und Kongressteilnahmen, Rechts- und Steuerberatung zum Thema Unternehmensgründung sowie Marktanalysen.
Darüber hinaus bestehen natürlich auch noch andere Förderstellen und Fördermöglichkeiten: Unsere Expertinnen und Experten in den Landeskammern haben den Überblick über viele Fördermaßnahmen und helfen Ihnen, sich im Förderdschungel zurechtzufinden!
Investitionsschutz
Österreich hat im Laufe der Zeit über 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, um österreichische Unternehmen, die im Ausland investieren, vor Benachteiligung und entschädigungsloser Enteignung zu schützen. Insbesondere für kleine Betriebe, die den Schritt ins Ausland wagen, sind diese Abkommen von großer Bedeutung: Sie erhöhen die Rechtssicherheit für im Ausland investierende Unternehmen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht eine Liste aller bilateralen österreichischen Investitionsschutzabkommen, einschließlich solcher, die mit anderen EU-Staaten bestehen (Intra-EU-BITs).
Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 ist die Zuständigkeit für ausländische Direktinvestitionen auf die Europäische Union übergegangen (Artikel 207 AEUV). Seither verhandelt auch die EU über Investitionsschutz als Teil von Freihandelsabkommen oder über reine Investitions- und Investitionsschutzabkommen. Dabei dürfen die Mitgliedstaaten weiterhin bilaterale Abkommen mit Drittstaaten abschließen, sofern mit diesen Staaten keine europäischen Abkommen verhandelt werden oder geplant sind.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten.