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Ein Unternehmen in Bolivien gründen / Vertretungsvergabe

Auch bei Investition und Firmengründung im Ausland stehen wir mit Fachwissen und unseren Kontakten an Ihrer Seite

Firmengründung in Bolivien

Das bolivianische Gesellschaftsrecht kennt die meisten der auch in Österreich üblichen Gesellschaften wie Einzelunternehmen, Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Eintragung im Handelsregister ist obligatorisch. Mit der Firmengründung ist ein auf Gesellschaftsrecht spezialisierter Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin zu betrauen.

Ob die Gründung einer Vertriebs- beziehungsweise Produktionsniederlassung in Bolivien sinnvoll ist, kann nur nach genauer Prüfung der individuellen Situation erfolgen. Im Falle einer Produktionsniederlassung, die den gesamten Mercosur-Wirtschaftsraum beliefern soll, ist zu beachten, dass die Wertschöpfung im jeweiligen Land der Produktion mindestens 60 Prozent betragen muss, um Ursprungseigenschaft zum zollfreien Weitertransport in die anderen Mercosur-Länder zu erlangen.

Auslandsinvestitionen in Bolivien sind inländischen zwar grundsätzlich gleichgestellt, in einer Reihe von strategischen Sektoren (Bergbau, Erdöl und Erdgas, Energie, Telekommunikation) muss jedoch zwingend der bolivianische Staat Mehrheitseigentümer sein. Das Investitionsklima in Bolivien kann nicht am mitteleuropäischen Standard gemessen werden. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche ausländische Versorgungsbetriebe nationalisiert.

Das seit 2002 zwischen Österreich und Bolivien bestehende Investitionsschutzabkommen wurde von Bolivien per 30. Juni 2012 aufgekündigt. Es besteht allerdings laut Abkommen eine aufrechte Schutzwirkung von zehn weiteren Jahren für Investitionen, die vor dem Ablauf dieser Frist getätigt wurden.

Die wichtigsten Unternehmenssteuern sind:

  • Gewinnsteuer (IUE), diese beträgt 25 Prozent des in der Bilanz angegebenen Nettogewinns; die Zahlung erfolgt im April des jeweiligen Kalenderjahres. Der Transfer von Gewinnen ins Ausland wird mit 12,5 Prozent besteuert.
  • Mehrwertsteuer (IVA – Impuesto al valor agregado), diese beträgt 13 Prozent und wird monatlich abgeführt; Exporte werden nicht besteuert.
  • Transaktionssteuer (IT - Impuestos a las Transacciones), direkte Steuer auf Bruttoeinkünfte von Warengeschäfte oder Dienstleistungen in Höhe von drei Prozent, monatlich abzuführen.
  • ICE (Impuestos al Consumo Específico), dabei handelt es sich um eine Art Luxussteuer (Autos, Alkohol, etc.); die Besteuerung erfolgt in unterschiedlicher Höhe.

Weitere Informationen zu Unternehmensgründung, Investitionen und Steuern erhalten Sie beim AußenwirtschaftsCenter Santiago de Chile.

Darüber hinaus steht Ihnen das AußenwirtschaftsCenter Santiago für Auskünfte und eine persönliche Beratung zur Verfügung: Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.

Wir unterstützen bei Gründung und Investition

Damit Ihre Investition im Ausland kein Sprung ins kalte Wasser wird, beraten Sie unsere AußenwirtschaftsCenter bei Gründung und Investition in Ihrem Zielmarkt. Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich.

Investitionsberatung

Irgendwann ist es soweit. Oft erst später, wenn es richtig gut läuft und die Umsätze stimmen. Manchmal gleich, weil man mit sechs Stunden Zeitverschiebung keine zwölf Vertriebspartner an der Leine führen kann. Oft, weil der Markt ein Produkt verlangt, das vor Ort gewartet, assembliert oder mit Ihrem Know-how produziert werden muss.

Die eigene Niederlassung ist immer teuer, aber auch immer Ihr bester Vertriebspartner in einem Exportmarkt. Wenn es so weit ist, dann wissen wir, wie es geht. Firmengründung, Rechtsform, Steuern, Visa für entsandtes Personal, Arbeitsrecht, Versicherungen, Standortwahl, Förderungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch.

Wir haben vor Ihnen in Ihrem Zielmarkt viele andere Unternehmen bei Investitionsentscheidungen begleitet und können deren Erfahrungen an Sie weitergeben. Und das Wichtigste: Unser Netzwerk an kompetenten Dienstleistern kann sich überall sehen lassen und erspart viele leere Kilometer.

Sind Sie bereit? Kontaktieren Sie einfach das AußenwirtschaftsCenter Santiago.

Förderungen

Wer sich in einem Auslandsmarkt niederlassen will, muss erst in die Kasse greifen – daran ändern auch guter Service und Beratung nichts. Marketing, Rechtsberatung, Partnersuche: Alles kostet, bevor es etwas bringt. Auch bei guter Vorbereitung gibt es keine Erfolgsgarantie, wenn man Investitions-Neuland betritt.

Die Direktförderungen aus der Internationalisierungsoffensive go-international federn Risiken ab und entlasten Unternehmen. Förderbar sind unter anderem Reise- und Marketingkosten, Honorare lokaler Branchenexpertinnen und –experten, Messe und Kongressteilnahmen, Rechts- und Steuerberatung zum Thema Unternehmensgründung sowie Marktanalysen.

Darüber hinaus bestehen natürlich auch noch andere Förderstellen und Fördermöglichkeiten: Unsere Expertinnen und Experten in den Landeskammern haben den Überblick über viele Fördermaßnahmen und helfen Ihnen, sich im Förderdschungel zurechtzufinden!

Investitionsschutz

Österreich hat im Laufe der Zeit über 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, um österreichische Unternehmen, die im Ausland investieren, vor Benachteiligung und entschädigungsloser Enteignung zu schützen. Insbesondere für kleine Betriebe, die den Schritt ins Ausland wagen, sind diese Abkommen von großer Bedeutung: Sie erhöhen die Rechtssicherheit für im Ausland investierende Unternehmen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht eine Liste aller bilateralen österreichischen Investitionsschutzabkommen, einschließlich solcher, die mit anderen EU-Staaten bestehen (Intra-EU-BITs).

Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 ist die Zuständigkeit für ausländische Direktinvestitionen auf die Europäische Union übergegangen (Artikel 207 AEUV). Seither verhandelt auch die EU über Investitionsschutz als Teil von Freihandelsabkommen oder über reine Investitions- und Investitionsschutzabkommen. Dabei dürfen die Mitgliedstaaten weiterhin bilaterale Abkommen mit Drittstaaten abschließen, sofern mit diesen Staaten keine europäischen Abkommen verhandelt werden oder geplant sind.

Wir geben Ihnen Überblick über die Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten. 

Vertretungsvergabe

Möchte ein österreichisches Unternehmen am bolivianischen Markt Fuß fassen, ist es vor allem für kleine und mittelgroße Unternehmen ratsam sich nach einem Handelsvertreter vor Ort umzusehen. So können die hohen Fixkosten, die ein eigener Außendiensts mit sich bringen würden, vermieden werden. Die lokale Handelsvertretung bringt Knowhow zu bolivianischen Marktgegebenheiten mit und kümmert sich um Angelegenheiten wie der Abwicklung des Imports, die Einholung für den Vertrieb benötigter Genehmigungen bei den lokalen Behörden, sowie die Herstellung und Erhaltung des Kontaktes zu Abnehmerfirmen.

Die Suche nach einer geeigneten Handelsvertretung kann sich sowohl aufgrund sprachlicher Barrieren, als auch der großen Entfernung, als schwierig erweisen.

Das AußenwirtschaftsCenter Santiago unterstützt Sie individuell bei der Suche nach Handelsvertretern oder Fachmedien, wo Sie für Ihre Branche gezielte Schaltungen durchführen können: Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.