Ein Unternehmen in Montenegro gründen / Vertretungsvergabe
Auch bei Investition und Firmengründung im Ausland stehen wir mit Fachwissen und unseren Kontakten an Ihrer Seite
- Firmengründung in Montenegro
- Wir unterstützen bei Gründung und Investition
- Internationale Abkommen und Investitionsschutz
- Vertretungsvergabe
Firmengründung in Montenegro
In Montenegro ist die Gründung eines selbständigen Unternehmens mit 100 %-iger ausländischer Beteiligung möglich. Ausländische Gründer verwenden weit überwiegend die Gesellschaftsform der d.o.o., die im Wesentlichen der österreichischen GmbH entspricht.
Unternehmensbesteuerung: Der Steuersatz beträgt einheitlich neun Prozent und ist somit einer der niedrigsten Steuersätze Europas. Steuerpflichtig sind ansässige beziehungsweise nichtansässige juristische Personen, die Tätigkeiten in Gewinnabsicht ausüben. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Montenegro ist seit Jänner 2016 in Kraft.
Auf Gewinnerzielung gerichtete juristische Personen und selbständige Unternehmerinnen und Unternehmer dürfen Handel treiben. Die Handelstätigkeit soll von Räumlichkeiten aus betrieben werden, die den an die jeweiligen Güter geknüpften technischen Mindestbedingungen sowie den allgemeinen sanitären und gesundheitlichen Voraussetzungen genügen. Eine Handelsgesellschaft hat ihre Räumlichkeiten bei der zuständigen Stelle zu registrieren. Die Ausübung bestimmter Gewerbe ist abhängig von der beruflichen und/oder der persönlichen Eignung der Gewerbetreibenden und bedarf einer entsprechenden Zulassung bzw. Genehmigung.
In Montenegro sind folgende Gesellschaftsformen möglich: Aktiengesellschaften (a.d.), mit 25.000 Euro Mindestkapital; Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.), mit einem Euro Mindestkapital; Offene Handelsgesellschaft (o.d.); Kommanditgesellschaft (k.d.); Repräsentanz (DSD). Die häufigste Gesellschaftsform in Montenegro ist die d.o.o. (GmbH). Die d.o.o. kann durch eine oder mehrere (maximal 30) natürliche oder juristische Personen (auch ausländische) gegründet werden. Das Stammkapital beträgt mindestens einen Euro. Es kann bar oder durch Sacheinlagen eingebracht werden.
Eine ausländische Gesellschaft hat auch die Möglichkeit eine Repräsentanz zu gründen. Diese hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern ist Teil der außerhalb Montenegros gegründeten und registrierten Gesellschaft.
Ausführliche Informationen zu Unternehmensgründung, Investitionen und Steuern erhalten Sie beim AußenwirtschaftsCenter Belgrad: Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.
Wir unterstützen bei Gründung und Investition
Damit Ihre Investition im Ausland kein Sprung ins kalte Wasser wird, beraten Sie unsere AußenwirtschaftsCenter bei Gründung und Investition in Ihrem Zielmarkt. Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich.
Investitionsberatung
Irgendwann ist es soweit. Oft erst später, wenn es richtig gut läuft und die Umsätze stimmen. Manchmal gleich, weil man mit sechs Stunden Zeitverschiebung keine zwölf Vertriebspartner an der Leine führen kann. Oft, weil der Markt ein Produkt verlangt, das vor Ort gewartet, assembliert oder mit Ihrem Know-how produziert werden muss.
Die eigene Niederlassung ist immer teuer, aber auch immer Ihr bester Vertriebspartner in einem Exportmarkt. Wenn es so weit ist, dann wissen wir, wie es geht. Firmengründung, Rechtsform, Steuern, Visa für entsandtes Personal, Arbeitsrecht, Versicherungen, Standortwahl, Förderungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch.
Wir haben vor Ihnen in Ihrem Zielmarkt viele andere Unternehmen bei Investitionsentscheidungen begleitet und können deren Erfahrungen an Sie weitergeben. Und das Wichtigste: Unser Netzwerk an kompetenten Dienstleistern kann sich überall sehen lassen und erspart viele leere Kilometer.
Sind Sie bereit? Kontaktieren Sie einfach das AußenwirtschaftsCenter Belgrad.
Förderungen
Wer sich in einem Auslandsmarkt niederlassen will, muss erst in die Kasse greifen – daran ändern auch guter Service und Beratung nichts. Marketing, Rechtsberatung, Partnersuche: Alles kostet, bevor es etwas bringt. Auch bei guter Vorbereitung gibt es keine Erfolgsgarantie, wenn man Investitions-Neuland betritt.
Die Direktförderungen aus der Internationalisierungsoffensive go-international federn Risiken ab und entlasten Unternehmen. Förderbar sind unter anderem Reise- und Marketingkosten, Honorare lokaler Branchenexpertinnen und –experten, Messe und Kongressteilnahmen, Rechts- und Steuerberatung zum Thema Unternehmensgründung sowie Marktanalysen.
Darüber hinaus bestehen natürlich auch noch andere Förderstellen und Fördermöglichkeiten: Unsere Expertinnen und Experten in den Landeskammern haben den Überblick über viele Fördermaßnahmen und helfen Ihnen, sich im Förderdschungel zurechtzufinden!
Investitionsschutz
Österreich hat im Laufe der Zeit über 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, um österreichische Unternehmen, die im Ausland investieren, vor Benachteiligung und entschädigungsloser Enteignung zu schützen. Insbesondere für kleine Betriebe, die den Schritt ins Ausland wagen, sind diese Abkommen von großer Bedeutung: Sie erhöhen die Rechtssicherheit für im Ausland investierende Unternehmen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht eine Liste aller bilateralen österreichischen Investitionsschutzabkommen, einschließlich solcher, die mit anderen EU-Staaten bestehen (Intra-EU-BITs).
Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 ist die Zuständigkeit für ausländische Direktinvestitionen auf die Europäische Union übergegangen (Artikel 207 AEUV). Seither verhandelt auch die EU über Investitionsschutz als Teil von Freihandelsabkommen oder über reine Investitions- und Investitionsschutzabkommen. Dabei dürfen die Mitgliedstaaten weiterhin bilaterale Abkommen mit Drittstaaten abschließen, sofern mit diesen Staaten keine europäischen Abkommen verhandelt werden oder geplant sind.
Vertretungsvergabe
Die Vertretungsvergabe ist eine kostengünstige und risikoarme Möglichkeit, den montenegrinischen Markt kennenzulernen.
Das montenegrinische Gesetz sieht die Möglichkeit des Abschlusses eines Handelsvertretungsvertrags unter der Formvoraussetzung der Schriftlichkeit vor. Nach Erhalt der Vollmacht des Vertretenen kann der Handelsvertreter Geschäfte mit Dritten im Namen des Vertretenen abschließen. Der Handelsvertreter unterliegt der Benachrichtigungspflicht. Weiters hat er sich um die Vermittlung bzw. um den Abschluss von Geschäften zu bemühen und die Pflichten eines ordentlichen Kaufmannes zu erfüllen.
Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision für alle während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind. Der Provisionsanspruch des Handelsvertreters entsteht mit Realisierung des Vertrages, der zwischen dem Vertretenen und dessen Kunden abgeschlossen wurde. Der Provisionsanspruch bleibt unberührt, falls der Vertrag durch Verschulden des Vertretenen nicht realisiert wird. Für die Ausführung des Vertrags ist der Handelsvertreter nur verantwortlich, wenn er gegenüber dem Vertretenen eine entsprechende Verpflichtung eingegangen ist. In diesem Fall hat er einen gesonderten Provisionsanspruch.
Das AußenwirtschaftsBüro Podgorica unterstützt Sie individuell bei der Suche nach Handelsvertretern oder Fachmedien, wo Sie für Ihre Branche gezielte Schaltungen durchführen können: Schicken Sie uns ein ein E-Mail oder rufen Sie uns an.