th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Ein Unternehmen in Nordmazedonien gründen / Vertretungsvergabe

Auch bei Investition und Firmengründung im Ausland stehen wir mit Fachwissen und unseren Kontakten an Ihrer Seite

Firmengründung in Nordmazedonien

Die Gründung und Eintragung einer Firma ist im One-Stop-Shop-Verfahren möglich. Das nordmazedonische Zentralregister dient dabei als Anlaufstelle. Daran angeschlossen sind unter anderem das Grundbuchamt, die Steuerbehörde, das Leasingregister sowie das Pfandregister für bewegliche Sachen. Eine Registrierung kann somit innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden.  

In den meisten Fällen wird die Gesellschaftsform der GmbH gewählt werden. Das Mindestkapital beträgt 5.000 Euro. Eine Repräsentanz ist für alle Aktivitäten zulässig, die mit der Marktforschung, Werbung und Geschäftsanbahnung für die Mutterfirma in Verbindung stehen, ohne jedoch ein konkretes Einkommen zu erwirtschaften. Repräsentanzen dürfen keine wirtschaftlichen Tätigkeiten entfalten oder für andere als ihre Mutterfirma tätig werden. Sie sind keine juristischen Personen. Beim Verkauf von Grundeigentum fällt eine Grunderwerbssteuer an.  

Die Gründung einer Firma in hundertprozentigem ausländischem Eigentum ist möglich.  Ein Gewinntransfer nach Steuern ist ebenfalls gesetzlich möglich. Die Körperschaftsteuer beträgt nur 12 Prozent. Um weitere Investitionsanreize zu schaffen, entfällt die Körperschaftsteuer auf in Nordmazedonien reinvestierte Gewinne zur Gänze. Zusätzlich gelten besondere Steuerbegünstigungen für Investitionen in so genannten Technologie-Industrie Entwicklungszonen (TIDZ).  

Zu den wichtigsten Befreiungen zählen die zehnjährige Vollbefreiung von der Körperschafts- und Einkommensteuer sowie die Befreiung von der Besteuerung einbehaltener Gewinne. Im Einzelnen können diese Vorteile je nach TIDZ unterschiedlich sein und von der Größe der Investition abhängen. Zusätzlich können Waren, Maschinen, Rohmaterialien und Ähnliches zollfrei eingeführt werden.   

Ausführliche Informationen zu Unternehmensgründung, Investitionen und Steuern erhalten Sie beim AußenwirtschaftsCenter Belgrad: Schicken Sie einfach ein  E-Mail oder rufen Sie uns an.

Wir unterstützen bei Gründung und Investition

Damit Ihre Investition im Ausland kein Sprung ins kalte Wasser wird, beraten Sie unsere AußenwirtschaftsCenter bei Gründung und Investition in Ihrem Zielmarkt. Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich.

Investitionsberatung

Irgendwann ist es soweit. Oft erst später, wenn es richtig gut läuft und die Umsätze stimmen. Manchmal gleich, weil man mit sechs Stunden Zeitverschiebung keine zwölf Vertriebspartner an der Leine führen kann. Oft, weil der Markt ein Produkt verlangt, das vor Ort gewartet, assembliert oder mit Ihrem Know-how produziert werden muss. 

Die eigene Niederlassung ist immer teuer, aber auch immer Ihr bester Vertriebspartner in einem Exportmarkt. Wenn es so weit ist, dann wissen wir, wie es geht. Firmengründung, Rechtsform, Steuern, Visa für entsandtes Personal, Arbeitsrecht, Versicherungen, Standortwahl, Förderungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch. 

Wir haben vor Ihnen in Ihrem Zielmarkt viele andere Unternehmen bei Investitionsentscheidungen begleitet und können deren Erfahrungen an Sie weitergeben. Und das Wichtigste: Unser Netzwerk an kompetenten Dienstleistern kann sich überall sehen lassen und erspart viele leere Kilometer. 

Sind Sie bereit? Kontaktieren Sie einfach das AußenwirtschaftsCenter Belgrad.

Förderungen

Wer sich in einem Auslandsmarkt niederlassen will, muss erst in die Kasse greifen – daran ändern auch guter Service und Beratung nichts. Marketing, Rechtsberatung, Partnersuche: Alles kostet, bevor es etwas bringt. Auch bei guter Vorbereitung gibt es keine Erfolgsgarantie, wenn man Investitions-Neuland betritt.

Die Direktförderungen aus der Internationalisierungsoffensive go-international federn Risiken ab und entlasten Unternehmen. Förderbar sind unter anderem Reise- und Marketingkosten, Honorare lokaler Branchenexpertinnen und –experten, Messe und Kongressteilnahmen, Rechts- und Steuerberatung zum Thema Unternehmensgründung sowie Marktanalysen.

Darüber hinaus bestehen natürlich auch noch andere Förderstellen und Fördermöglichkeiten: Unsere Expertinnen und Experten in den Landeskammern haben den Überblick über viele Fördermaßnahmen und helfen Ihnen, sich im Förderdschungel zurechtzufinden!

Investitionsschutz

Österreich hat im Laufe der Zeit über 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, um österreichische Unternehmen, die im Ausland investieren, vor Benachteiligung und entschädigungsloser Enteignung zu schützen. Insbesondere für kleine Betriebe, die den Schritt ins Ausland wagen, sind diese Abkommen von großer Bedeutung: Sie erhöhen die Rechtssicherheit für im Ausland investierende Unternehmen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht eine Liste aller bilateralen österreichischen Investitionsschutzabkommen, einschließlich solcher, die mit anderen EU-Staaten bestehen (Intra-EU-BITs).

Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 ist die Zuständigkeit für ausländische Direktinvestitionen auf die Europäische Union übergegangen (Artikel 207 AEUV). Seither verhandelt auch die EU über Investitionsschutz als Teil von Freihandelsabkommen oder über reine Investitions- und Investitionsschutzabkommen. Dabei dürfen die Mitgliedstaaten weiterhin bilaterale Abkommen mit Drittstaaten abschließen, sofern mit diesen Staaten keine europäischen Abkommen verhandelt werden oder geplant sind.

Wir geben Ihnen einen Überblick über die Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten.

Vertretungsvergabe

Das Institut des Handelsagenten oder Handelsvertreters ist in Nordmazedonien ein sehr nützliches Instrument, das dazu genutzt werden kann den Handel zwischen Unternehmen aus Mazedonien und Österreich zu erleichtern. Es ist besonders geeignet, wenn man die ersten Schritte in einem neuen Markt macht. Es ermöglicht einem Unternehmen Risiken großer Investitionen zu vermeiden und das vorhandene Wissen der lokalen Partner auszuschöpfen.

Darüber hinaus sieht die Verteilung von Rechten und Pflichten so aus, dass beide Vertragsparteien genügend Anreize haben um einen Vertrag abzuschließen. Die Geschäftsbeziehung würde keine ungleiche Beanspruchung oder Risiken für eine der Parteien bedeuten und wird Rechtssicherheit beiden Parteien geben, damit sie in die Lage versetzt werden ihre legitimen wirtschaftlichen Interessen zu vertreten. Die Steuervorschriften sind ebenfalls einfach, flexibel und zusätzlich durch das bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Österreich und Nordmazedonien geregelt.

Das AußenwirtschaftsCenter Belgrad unterstützt Sie individuell bei der Suche nach Handelsvertretern oder Fachmedien, wo Sie für Ihre Branche gezielte Schaltungen durchführen können: Schicken Sie einfach ein  E-Mail oder rufen Sie uns an.