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Ein Unternehmen in Serbien gründen / Vertretungsvergabe

Auch bei Investition und Firmengründung im Ausland stehen wir mit Fachwissen und unseren Kontakten an Ihrer Seite

Firmengründung in Serbien

Mit Investitionen in Höhe von rund 2,8 Milliarden Euro seit dem Jahr 2000 ist Österreich der größte ausländische Investor in Serbien. Seit 2012 hat Serbien ein neues Unternehmensgesetz, das klare Rahmenbedingungen für Investorinnen und Investoren sowie bereits im Land befindliche Unternehmen bietet. Im jährlichen Ease of Doing Business-Report der Weltbank ist es Serbien zuletzt gelungen, um einige Plätze nach vorne zu rutschen, da anerkannt wurde, dass einige wichtige Erleichterungen in der Verwaltung die Voraussetzungen für die Aufnahme von Geschäftstätigkeiten wesentlich verbessert haben.  

Ausländische Investorinnen und Investoren sind in der Abwicklung aller Arten von Tätigkeiten zum Gewinnerwerb frei. Eine Handelsgesellschaft kann mit einigen Ausnahmen alle vom Gesetz zugelassenen Tätigkeiten verrichten. Ausländische Investorinnen und Investoren können auch eine bereits bestehende Gesellschaft durch Kauf von Anteilen oder Aktien im Stamm-/Grundkapital übernehmen. Auch Tochtergesellschaften können durch ausländische Staatsangehörige in Serbien gegründet werden. Damit ausländische Staatsangehörige die Geschäftsführung einer GmbH übernehmen können, muss eine gültige Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsbewilligung vorliegen.  

Das zentrale Firmenregister wird elektronisch geführt und ist für alle öffentlich einsehbar, womit Sie auch als interessierte österreichische Firma einen raschen und unkomplizierten Zugang zu allen Daten über serbische Geschäftspartner bekommen können.  

Auch wenn meistens die Gründung einer GmbH am sinnvollsten ist, gibt es doch Fälle, in denen eine Repräsentanz oder eine Zweigniederlassung besser geeignet ist. Serbien hat sein 2005 ein Mehrwertsteuersystem; der allgemeine Steuersatz beträgt 20%. Es besteht die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Aber Achtung: Die Beantragung kann leicht ein Finanzstrafverfahren – mit teils drastischen Strafen - auslösen, wenn eine Rechtswidrigkeit festgestellt wird! Die Körperschaftssteuer beträgt 15%. Seit 2011 besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Serbien.  

Die Durchschnittslöhne in Serbien sind sehr niedrig und machen das Land daher für Gewerbe- und Produktionsniederlassungen attraktiv. Auch das Arbeitsrecht wurde reformiert und ist nun um vieles wirtschaftsfreundlicher.  

Ausführliche Informationen zu Unternehmensgründung, Investitionen und Steuern erhalten Sie beim AußenwirtschaftsCenter Belgrad: Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an

Wir unterstützen bei Gründung und Investition

Damit Ihre Investition im Ausland kein Sprung ins kalte Wasser wird, beraten Sie unsere AußenwirtschaftsCenter bei Gründung und Investition in Ihrem Zielmarkt. Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich.

Investitionsberatung

Irgendwann ist es soweit. Oft erst später, wenn es richtig gut läuft und die Umsätze stimmen. Manchmal gleich, weil man mit sechs Stunden Zeitverschiebung keine zwölf Vertriebspartner an der Leine führen kann. Oft, weil der Markt ein Produkt verlangt, das vor Ort gewartet, assembliert oder mit Ihrem Know-how produziert werden muss. 

Die eigene Niederlassung ist immer teuer, aber auch immer Ihr bester Vertriebspartner in einem Exportmarkt. Wenn es so weit ist, dann wissen wir, wie es geht. Firmengründung, Rechtsform, Steuern, Visa für entsandtes Personal, Arbeitsrecht, Versicherungen, Standortwahl, Förderungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch. 

Wir haben vor Ihnen in Ihrem Zielmarkt viele andere Unternehmen bei Investitionsentscheidungen begleitet und können deren Erfahrungen an Sie weitergeben. Und das Wichtigste: Unser Netzwerk an kompetenten Dienstleistern kann sich überall sehen lassen und erspart viele leere Kilometer. 

Sind Sie bereit? Kontaktieren Sie einfach das AußenwirtschaftsCenter Belgrad.

Förderungen

Wer sich in einem Auslandsmarkt niederlassen will, muss erst in die Kasse greifen – daran ändern auch guter Service und Beratung nichts. Marketing, Rechtsberatung, Partnersuche: Alles kostet, bevor es etwas bringt. Auch bei guter Vorbereitung gibt es keine Erfolgsgarantie, wenn man Investitions-Neuland betritt.

Die Direktförderungen aus der Internationalisierungsoffensive go-international federn Risiken ab und entlasten Unternehmen. Förderbar sind unter anderem Reise- und Marketingkosten, Honorare lokaler Branchenexpertinnen und –experten, Messe und Kongressteilnahmen, Rechts- und Steuerberatung zum Thema Unternehmensgründung sowie Marktanalysen.

Darüber hinaus bestehen natürlich auch noch andere Förderstellen und Fördermöglichkeiten: Unsere Expertinnen und Experten in den Landeskammern haben den Überblick über viele Fördermaßnahmen und helfen Ihnen, sich im Förderdschungel zurechtzufinden!

Investitionsschutz

Österreich hat im Laufe der Zeit über 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, um österreichische Unternehmen, die im Ausland investieren, vor Benachteiligung und entschädigungsloser Enteignung zu schützen. Insbesondere für kleine Betriebe, die den Schritt ins Ausland wagen, sind diese Abkommen von großer Bedeutung: Sie erhöhen die Rechtssicherheit für im Ausland investierende Unternehmen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht eine Liste aller bilateralen österreichischen Investitionsschutzabkommen, einschließlich solcher, die mit anderen EU-Staaten bestehen (Intra-EU-BITs).

Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 ist die Zuständigkeit für ausländische Direktinvestitionen auf die Europäische Union übergegangen (Artikel 207 AEUV). Seither verhandelt auch die EU über Investitionsschutz als Teil von Freihandelsabkommen oder über reine Investitions- und Investitionsschutzabkommen. Dabei dürfen die Mitgliedstaaten weiterhin bilaterale Abkommen mit Drittstaaten abschließen, sofern mit diesen Staaten keine europäischen Abkommen verhandelt werden oder geplant sind.

Wir geben Ihnen einen Überblick über die Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten.

Vertretungsvergabe

Mit Hilfe eines Handelsvertreters kann ein österreichischer Unternehmer kostengünstig den serbischen  Markt erschließen: Da der Handelsvertreter als selbständiger Unternehmer die Fixkosten selbst trägt, erwachsen dem Auftraggeber nur dann wesentliche Kosten, wenn die Verkaufsbemühungen des Handelsvertreters erfolgreich sind. Hat der Vertreter entsprechende Kontakte zu landesweit tätigen Abnehmern, kann die Markterschließung rasch erfolgen. Das serbische Recht beinhaltet wenige Schutz-klauseln für den Handelsvertreter, sodass für den Prinzipal  ein geringes Risiko mit der  Beauftragung eines Handelsvertreters verbunden ist. Allerdings ist eine Novellierung des serbischen Bürgerlichen Gesetz-buches geplant, wonach die Rechte des Handelsvertreters gestärkt werden sollten, besonders in Hinblick auf einen Ausgleichsanspruch.

Bei der Suche nach einem Handelsvertreter in Serbien ist die Sprachbarriere in der Regel kein Hindernis, da vor allem englische Sprachkenntnisse hier sehr weit vorhanden sind. Allerdings ist es eine Tatsache, dass der Berufsstand des selbstständigen Handelsvertreters in Serbien weit weniger verbreitet ist als zum Beispiel in Österreich oder Deutschland. Das hat vor allem damit zu tun, dass die wirtschaftlichen Umstände es wenig attraktiv machen, nur auf Provisionsbasis zu arbeiten. Es gibt weder einen Berufsverband noch einschlägige Datenbanken, die man für die Suche nützen könnte. In der Praxis ist daher die Schaltung von Inseraten auf den wichtigsten Online-Jobportalen der zielführendste Weg.

Das AußenwirtschaftsCenter Belgrad unterstützt Sie individuell bei der Suche nach Handelsvertretern oder Fachmedien, wo Sie für Ihre Branche gezielte Schaltungen durchführen können: Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an