Ein Unternehmen in Singapur gründen / Vertretungsvergabe
Auch bei Investition und Firmengründung im Ausland stehen wir mit Fachwissen und unseren Kontakten an Ihrer Seite
- Firmengründung in Singapur
- Wir unterstützen bei Gründung und Investition
- Internationale Abkommen und Investitionsschutz
- Vertretungsvergabe
Firmengründung in Singapur
Nutzen Sie Singapur als Ihr Tor nach Asien. Ein liberales Wirtschaftssystem mit niedrigen Steuern, Zollfreiheit und einem stabilen, berechenbaren Rechtsrahmen zählen zu den wesentlichen Erfolgsfaktoren des Standortes Singapur. Eine Firmengründung kann rasch und kostengünstig erfolgen, da es kaum Einschränkungen gibt. Singapur ist daher der ideale Standort für österreichische Unternehmen mit Ambitionen im südostasiatischen-, Fernost- oder asiatisch-pazifischem Raum.
Obwohl der Binnenmarkt relativ klein ist, bietet Singapur eine erstklassige Infrastruktur zur Bearbeitung der umliegenden Länder. Das österreichisch-singapurische Doppelbesteuerungsabkommen ist ein weiterer Pluspunkt.
Die höheren Betriebs- und Lebenshaltungskosten für entsandtes Personal werden durch eine gut funktionierende Infrastruktur, vor allem in Transport, Verwaltung, Dienstleistungen sowie gut ausgebildetes Personal, hohe Produktivität und politische wie ökonomische Stabilität aufgewogen. Dazu kommt ein attraktives Steuersystem sowohl im Bereich der Einkommens- als auch der Unternehmensbesteuerung.
Die Tatsache, dass Singapur eine der sichersten Großstädte der Welt ist, ist für Unternehmen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Singapur entsenden, ebenfalls von Bedeutung. Die öffentliche Verwaltung Singapurs ist sehr professionell und service-orientiert aufgestellt. Ein Großteil der Korrespondenz mit Behörden erfolgt online (Internet/E-Government).
Ausführliche Informationen zu Unternehmensgründung, Investitionen und Steuern finden Sie im Fachreport Singapur: Firmengründung und Steuern, den Sie beim AußenwirtschaftsCenter Singapur anfordern können.
Darüber hinaus steht Ihnen das AußenwirtschaftsCenter Singapur für Auskünfte und eine persönliche Beratung zur Verfügung: Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.
Wir unterstützen bei Gründung und Investition
Damit Ihre Investition im Ausland kein Sprung ins kalte Wasser wird, beraten Sie unsere AußenwirtschaftsCenter bei Gründung und Investition in Ihrem Zielmarkt. Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich.
Investitionsberatung
Irgendwann ist es soweit. Oft erst später, wenn es richtig gut läuft und die Umsätze stimmen. Manchmal gleich, weil man mit sechs Stunden Zeitverschiebung keine zwölf Vertriebspartner an der Leine führen kann. Oft, weil der Markt ein Produkt verlangt, das vor Ort gewartet, assembliert oder mit Ihrem Know-how produziert werden muss.
Die eigene Niederlassung ist immer teuer, aber auch immer Ihr bester Vertriebspartner in einem Exportmarkt. Wenn es so weit ist, dann wissen wir, wie es geht. Firmengründung, Rechtsform, Steuern, Visa für entsandtes Personal, Arbeitsrecht, Versicherungen, Standortwahl, Förderungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch.
Wir haben vor Ihnen in Ihrem Zielmarkt viele andere Unternehmen bei Investitionsentscheidungen begleitet und können deren Erfahrungen an Sie weitergeben. Und das Wichtigste: Unser Netzwerk an kompetenten Dienstleistern kann sich überall sehen lassen und erspart viele leere Kilometer.
Sind Sie bereit? Kontaktieren Sie einfach das AußenwirtschaftsCenter Singapur.
Förderungen
Wer sich in einem Auslandsmarkt niederlassen will, muss erst in die Kasse greifen – daran ändern auch guter Service und Beratung nichts. Marketing, Rechtsberatung, Partnersuche: Alles kostet, bevor es etwas bringt. Auch bei guter Vorbereitung gibt es keine Erfolgsgarantie, wenn man Investitions-Neuland betritt.
Die Direktförderungen aus der Internationalisierungsoffensive go-international federn Risiken ab und entlasten Unternehmen. Förderbar sind unter anderem Reise- und Marketingkosten, Honorare lokaler Branchenexpertinnen und –experten, Messe und Kongressteilnahmen, Rechts- und Steuerberatung zum Thema Unternehmensgründung sowie Marktanalysen.
Darüber hinaus bestehen natürlich auch noch andere Förderstellen und Fördermöglichkeiten: Unsere Expertinnen und Experten in den Landeskammern haben den Überblick über viele Fördermaßnahmen und helfen Ihnen, sich im Förderdschungel zurechtzufinden!
Investitionsschutz
Österreich hat im Laufe der Zeit über 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, um österreichische Unternehmen, die im Ausland investieren, vor Benachteiligung und entschädigungsloser Enteignung zu schützen. Insbesondere für kleine Betriebe, die den Schritt ins Ausland wagen, sind diese Abkommen von großer Bedeutung: Sie erhöhen die Rechtssicherheit für im Ausland investierende Unternehmen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht eine Liste aller bilateralen österreichischen Investitionsschutzabkommen, einschließlich solcher, die mit anderen EU-Staaten bestehen (Intra-EU-BITs).
Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 ist die Zuständigkeit für ausländische Direktinvestitionen auf die Europäische Union übergegangen (Artikel 207 AEUV). Seither verhandelt auch die EU über Investitionsschutz als Teil von Freihandelsabkommen oder über reine Investitions- und Investitionsschutzabkommen. Dabei dürfen die Mitgliedstaaten weiterhin bilaterale Abkommen mit Drittstaaten abschließen, sofern mit diesen Staaten keine europäischen Abkommen verhandelt werden oder geplant sind.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten.
Vertretungsvergabe
Um nachhaltig am singapurischen Markt bzw. in der südostasiatischen Region tätig zu werden, empfiehlt sich vorerst die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen lokalen Unternehmen als Partner bzw. Vertreter. So können in einem ersten Schritt Kosten, die mit der Gründung einer eigenen Niederlassung oder Tochtergesellschaft verbunden sind, gespart und das Marktpotential eruiert werden. Wenn sich die eigenen Produkte durch den jeweiligen Vertreter bereits erfolgreich am Markt etabliert haben, ist die Überlegung einer Gründung eines eigenen Büros oder Niederlassung meist der nächste logische Schritt. Das AußenwirtschaftsCenter Singapur unterstützt gerne bei der Suche nach Vertriebs- und Handelspartnern.
Eine gesonderte Gesetzgebung, die das Verhältnis zwischen Handelsvertreter und der vertretenen Firma regelt (Handelsvertreterrecht), existiert in Singapur nicht. Im Rahmen der zivilrechtlichen Bestimmungen besteht somit weitestgehende Vertragsfreiheit. Vor allem deswegen ist ein sorgfältig ausgearbeiteter Vertretungsvertrag, der eine Zusammenarbeit erleichtert und auch im Streitfall Auslegungskonflikte vermeidet, wichtig und empfehlenswert. Das AußenwirtschaftsCenter Singapur kann hier mit Empfehlungen bzw. Kontakten zu Rechtsanwälten behilflich sein.
Das AußenwirtschaftsCenter Singapur unterstützt Sie individuell bei der Suche nach Handelsvertretern oder Fachmedien, wo Sie für Ihre Branche gezielte Schaltungen durchführen können: Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.