Ein Unternehmen in Venezuela gründen
Auch bei Investition und Firmengründung im Ausland stehen wir mit Fachwissen und unseren Kontakten an Ihrer Seite
- Firmengründung in Venezuela
- Wir unterstützen bei Gründung und Investition
- Internationale Abkommen und Investitionsschutz
Firmengründung in Venezuela
Eine Firma in Venezuela zu gründen geht relativ schnell, nichtsdestotrotz sollten einige wichtige Punkte beachtet werden. Dazu zählt das strenge Regime der Devisenbewirtschaftung, das den Umtausch von lokaler Währung in Devisen sehr schwer gestaltet und den Transfer von Devisen ins Ausland praktisch unmöglich macht.
Die üblichsten Unternehmensformen in Venezuela sind Sociedad Anónima (S.A.) und Compañía Anónima (C.A.). Das venezolanische Aktiengesetz verwendet die Abkürzungen S.A. und C.A. gleichbedeutend, was teilweise zu Verwechslungen führt. Tatsächlich sind beide Gesellschaftsformen identisch und entsprechen der Aktiengesellschaft in Österreich. Sie ist die bevorzugte Gesellschaftsform sowohl inländischer als auch ausländischer Investorinnen und Investoren; rund 99% der Unternehmen verwenden diese Rechtsform.
In Venezuela gibt es keine Vorschriften über das einzubringende Mindestkapital. Das Gesellschaftskapital wird in Form von Aktien aufgeteilt, die Gesellschafter haften nur bis zum Betrag des eingesetzten Kapitals. Das Grundkapital muss zur Gänze gezeichnet, aber nur zu 20 % eingezahlt sein.
Die venezolanischen Handelsregister lassen weiten Raum in der Gestaltung der geschäftsführenden Organe: Das venezolanische Aktiengesetz schreibt lediglich vor, dass es mindestens einen Verwalter oder eine Verwalterin (Administrador) geben muss, der oder die die Gesellschaft vertritt. Die Satzung ist gleichzeitig auch das Gründungsdokument der Gesellschaft. Veränderungen in der Satzung können verhältnismäßig leicht durch nachträgliche Eintragungen im Handelsregister erfolgen.
Die arbeitsrechtlichen Regelungen Venezuelas sind ziemlich komplex; der Arbeitnehmerschutz hat oberste Priorität, Kündigungen sind nur schwer durzusetzen. Der Urlaubsanspruch entsteht nach einem Jahr ununterbrochener Arbeitstätigkeit und beginnt mit 15 Urlaubstagen. Für jedes weitere Beschäftigungsjahr fällt – bis zu maximal 15 weiteren Urlaubstagen – zusätzlich ein Urlaubstag an. Gehälter und Löhne, welche in der Urlaubszeit der Arbeitskräfte anfallen, müssen im Vorhinein ausbezahlt werden. Wird eine Arbeitskraft vor Ablauf eines Jahres entlassen, müssen die Urlaubsansprüche aliquot ausbezahlt werden.
Weitere Informationen zu Unternehmensgründung, Investitionen und Steuern erhalten Sie beim AußenwirtschaftsCenter Bogota.
Darüber hinaus steht Ihnen das AußenwirtschaftsCenter Bogota für Auskünfte und eine persönliche Beratung zur Verfügung: Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.
Wir unterstützen bei Gründung und Investition
Damit Ihre Investition im Ausland kein Sprung ins kalte Wasser wird, beraten Sie unsere AußenwirtschaftsCenter bei Gründung und Investition in Ihrem Zielmarkt. Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich.
Investitionsberatung
Irgendwann ist es soweit. Oft erst später, wenn es richtig gut läuft und die Umsätze stimmen.
Manchmal gleich, weil man mit sechs Stunden Zeitverschiebung keine zwölf Vertriebspartner an der Leine führen kann. Oft, weil der Markt ein Produkt verlangt, das vor Ort gewartet, assembliert oder mit Ihrem Know-how produziert werden muss.
Die eigene Niederlassung ist immer teuer, aber auch immer Ihr bester Vertriebspartner in einem Exportmarkt. Wenn es so weit ist, dann wissen wir, wie es geht. Firmengründung, Rechtsform, Steuern, Visa für entsandtes Personal, Arbeitsrecht, Versicherungen, Standortwahl, Förderungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch.
Wir haben vor Ihnen in Ihrem Zielmarkt viele andere Unternehmen bei Investitionsentscheidungen begleitet und können deren Erfahrungen an Sie weitergeben. Und das Wichtigste: Unser Netzwerk an kompetenten Dienstleistern kann sich überall sehen lassen und erspart viele leere Kilometer.
Sind Sie bereit? Kontaktieren Sie einfach das AußenwirtschaftsCenter Bogota.
Förderungen
Wer sich in einem Auslandsmarkt niederlassen will, muss erst in die Kasse greifen – daran ändern auch guter Service und Beratung nichts. Marketing, Rechtsberatung, Partnersuche: Alles kostet, bevor es etwas bringt. Auch bei guter Vorbereitung gibt es keine Erfolgsgarantie, wenn man Investitions-Neuland betritt.
Die Direktförderungen aus der Internationalisierungsoffensive go-international federn Risiken ab und entlasten Unternehmen. Förderbar sind unter anderem Reise- und Marketingkosten, Honorare lokaler Branchenexpertinnen und –experten, Messe und Kongressteilnahmen, Rechts- und Steuerberatung zum Thema Unternehmensgründung sowie Marktanalysen.
Darüber hinaus bestehen natürlich auch noch andere Förderstellen und Fördermöglichkeiten: Unsere Expertinnen und Experten in den Landeskammern haben den Überblick über viele Fördermaßnahmen und helfen Ihnen, sich im Förderdschungel zurechtzufinden!
Investitionsschutz
Österreich hat im Laufe der Zeit über 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, um österreichische Unternehmen, die im Ausland investieren, vor Benachteiligung und entschädigungsloser Enteignung zu schützen. Insbesondere für kleine Betriebe, die den Schritt ins Ausland wagen, sind diese Abkommen von großer Bedeutung: Sie erhöhen die Rechtssicherheit für im Ausland investierende Unternehmen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht eine Liste aller bilateralen österreichischen Investitionsschutzabkommen, einschließlich solcher, die mit anderen EU-Staaten bestehen (Intra-EU-BITs).
Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 ist die Zuständigkeit für ausländische Direktinvestitionen auf die Europäische Union übergegangen (Artikel 207 AEUV). Seither verhandelt auch die EU über Investitionsschutz als Teil von Freihandelsabkommen oder über reine Investitions- und Investitionsschutzabkommen. Dabei dürfen die Mitgliedstaaten weiterhin bilaterale Abkommen mit Drittstaaten abschließen, sofern mit diesen Staaten keine europäischen Abkommen verhandelt werden oder geplant sind.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten.