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Einfuhrverordnung: Verpflichtende digitale Attestierung von Exportrechnungen mit Wert über AED 10.000

Neue Regelung ab 1.2.2023 in Kraft

Mit Wirkung ab 1. Februar 2023 schreibt die VAE-Zollmitteilung CN11/2022 vor, dass bei Einfuhren in die Vereinigte Arabische Emirate mit einem Rechnungswert von AED 10.000 oder höher, die Vorlage einer attestierten Rechnung erforderlich ist. Dafür wurde das elektronische Attestierungssystem eDAS eingerichtet.

Die notwendige Attestierung der Rechnung kann entweder vor oder bis max. 14 Tage nach der Einfuhr eingeholt werden. (ACHTUNG: Wird die Attestierung der Rechnungen innerhalb der 14-tägigen Frist versäumt, wird ein Bußgeld verhängt und die Einfuhrlizenz des Empfängers kann ausgesetzt werden.)

Ablauf der Attestierung

Die Beantragung der Attestierung ist für jede Exportrechnung ab einer Wertschwelle von AED 10.000 notwendig und kann entweder vom Exporteur, dem Logistikpartner oder dem Importeur via eDAS durchgeführt werden. Die Kosten für die Beglaubigung betragen AED 150 (d.s. ca. EUR 40). Bei Durchführung der Attestierung durch den Logistikpartner können weitere Kosten anfallen. Pro-Forma Rechnungen können nicht attestiert werden. Eine englischsprachige Anleitung zum Ablauf der eDAS Attestierung ist im Downloadbereich verfügbar.

Praxis-Tipp

Die ersten Erfahrungen mit eDAS zeigen, dass das System noch nicht völlig ausgereift bzw. fehlerfrei ist. Wir empfehlen daher in jedem Fall die Rücksprache mit den Kunden in den VAE um sicherzustellen, dass dieser die Attestierung auch tatsächlich vornimmt bzw. vom Logistikpartner durchführen lässt.

Ausnahmen

Ausgenommen von der Attestierungspflicht sind Lieferungen in Freihandelszonen (Freezones) sowie Lieferungen an Privatpersonen (Business to Consumer E-Commerce).

Bei Fragen steht Ihnen das Team des AußenwirtschaftsCenters Abu Dhabi gerne via E-Mail und Telefon zur Verfügung.

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