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Elektronisches Warenlieferungskontrollsystem EKAER in Ungarn

Der innergemeinschaftliche Erwerb bzw. iG-Verbringung von Getreideprodukten ist auch anmeldepflichtig

Lesedauer: 1 Minute

Ungarn Logistik

In Ungarn wurde per 1.1.2015 das sog. EKÁER eingeführt, damit das Steueramt alle Warenbewegungen im öffentlichen Straßenverkehr innerhalb des Landes elektronisch verfolgen und Steuerhinterziehungen (USt.) verhindern kann.

Seit 1.1.2021 betrifft die Meldepflicht nur noch die Beförderung von als risikoreich eingestuften, anmeldepflichtigen Waren (wenn die Lieferung das Bruttogewicht von 500 kg oder einen Nettowert von 1 Mio. HUF überschreitet). Im Kreise der anmeldepflichtigen Waren gehören u.a. Lebensmittelprodukte, Pflanzen, Düngemittel, Schmiermittel, Natursand, Feldsteine und Kies, Insektizide, Holz und Kleidung.

Im Zuge des Importverbotes für bestimmte landwirtschaftliche Produkte aus der Ukraine wurde die EKÁER-Anmeldepflicht für bestimmte Getreideprodukte ausgedehnt.

Weiterhin gilt, dass bei Lieferungen aus einem anderen Mitgliedstaat nach Ungarn oder aus Ungarn in einen anderen Mitgliedstaat jeweils der ungarische Warenempfänger bzw. der ungarische Warenversender dazu verpflichtet ist, die Beantragung der EKÁER-Nummer vorzunehmen.

Beim Transport von anmeldepflichtigen Waren ist eine Risiko-Sicherstellung in Höhe von 15 % des Netto-Warenwerts der in den letzten 45 Tagen vor EKÁER-Anmeldung (inbegriffen der Tag der Anmeldung) transportierten Waren vom ungarischen Antragsteller der EKÁER-Nummer – also nicht vom Warenbeförderer – zu hinterlegen (Ausnahmen u.a. für schuldenfreie Steuerzahler).

Seit 9. Juli 2021 wurde der Kreis der als risikoreich eingestuften, anmeldepflichtigen Waren mit Rohstoffen und Produkten des Bausektors erweitert, welche in der Regierungsverordnung Nr. 403/2021 (VII.8.) aufgelistet sind. Diese Waren sind aber von der Sicherstellungspflicht ausgenommen!

Weitere Informationen zu den Regulierungen für den Bausektor in Ungarn

Um österreichischen Unternehmen, die weiterhin von der Anmeldepflicht betroffen sind, die wichtigsten Informationen bezüglich EKÁER darzustellen, hat das AußenwirtschaftsCenter Budapest mit der fachlichen Unterstützung von Leitner+Leitner Tax Kft. auch ein aktuelles Merkblatt verfasst.

Wir stellen Ihnen bei Interesse gerne die Liste der anmeldepflichtigen Waren sowie unser Merkblatt zum Thema EKÁER zur Verfügung. Schicken Sie uns ein E-Mail oder rufen Sie uns an.

Stand: 02.02.2024

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