Blick auf die Altstadt mit historischen Häusern von Tiflis in Georgien. Links im Bild sieht man über der Altstadt die alte Festung Nariqala
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Georgien: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 6 Minuten

Export und Import: So geht's 

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Importbestimmungen

Bei Einfuhr der Ware aus Österreich bzw. aus dem Ausland nach Georgien entsteht die Pflicht, Einfuhrzölle wie Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuer und Importsteuer zu zahlen. In einigen, durch das georgische Gesetz definierten Fällen werden die Verwendung von Schutzmaßnahmen beim Handel, Einfuhrbeschränkungen und -verbot, sowie die Erfüllung anderer Voraussetzungen für die Einfuhr verlangt. Zu den Einfuhrbeschränkungen gehören jegliche Art von Genehmigungen, Lizenzen und Registrierungs- und Markierungserfordernisse, die die nationale Gesetzgebung fordert. Das georgische Gesetz über Lizenzen und Genehmigungen listet verschiedene Arten von Genehmigungen bei der Einfuhr auf.

Bei der Einfuhr der Ware kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Zollermäßigung oder Zollbefreiung in Anspruch genommen werden. Diese betreffen unter anderem die präferenziellbegünstigten Ursprungswaren, humanitäre Güter, einige Medizinprodukte und landwirtschaftliche Erzeugnisse und Ernährungs- und Hygieneprodukte für Kinder.

Zollbestimmungen

Bei der Einfuhr nach Georgien kann die Zollanmeldung sowohl elektronisch als auch in Papierform erfolgen. Beide Anmeldeformen stehen gleichberechtigt nebeneinander. Das georgische Zoll- und Steuerportal steht nur in georgischer Sprache zur Verfügung. Österreichische Exporteure wenden sich daher an einen Vertreter oder ihren georgischen Handelspartner, abhängig von den gewählten Lieferbedingungen. Die Zollanmeldung muss entweder vor dem Eintreffen der Sendung in Georgien, oder innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Einfuhr eingereicht werden.

Handelsabkommen

Die EU und Georgien unterzeichneten im Juni 2014 ein Assoziierungsabkommen, welches im Juli 2016 in Kraft getreten ist. Die vertiefte und umfassende Freihandelszone (Deep and Comprehensive Free Trade Area/DCFTA) ist integraler Bestandteil des Abkommens. Dadurch werden die Zölle gesenkt, mit denen europäische Unternehmen bei Ausfuhren nach Georgien konfrontiert sind. Sie erhöht die Effizienz der Zollverfahren. Außerdem erleichtert sie den Handel durch die schrittweise Angleichung der georgischen Rechtsvorschriften, Vorschriften und Verfahren, einschließlich der Normen, an die der EU. Ausgeschlossen von dem DCFTA sind jedoch die Provinzen Abchasien und Südossetien.

Georgien profitiert von der Meistbegünstigungsklausel im Handel und von Zollvorteilen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems – APS für Entwicklungsländer (gültig bis zum 31.12.2023). Dieser Status erlaubt eine zollfreie Einfuhr aus der Republik in die EU (und Türkei) für nahezu 7.200 Produkte.

Sonstige Einfuhrabgaben

Es gibt in Georgien drei Arten von Zollabgaben, die bei der Einfuhr der bestimmten Waren relevant sein könnten: Importsteuer, Verbrauchsteuer und Einfuhrumsatzsteuer. Unter importsteuerpflichtige Erzeugnisse fallen vor allem Waren aus dem Lebensmittelbereich und der Landwirtschaft. Es werden Wertzölle in Höhe von 5 % oder 12 % erhoben. Wertzölle werden in Form eines Prozentsatzes vom Warenwert erhoben. Georgien erhebt Verbrauchsteuer auf folgende Waren: Alkoholische Getränke, Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten-Flüssigkeiten, Ölprodukte, Erdgaskondensat und/oder Erdgas, Kraftfahrzeuge und Motorräder. Die Einfuhrumsatzsteuer wird zum Zeitpunkt der Zollabfertigung bei der Freigabe für den freien Verkehr erhoben und beträgt 18 %. 

Muster

Bei der Einfuhr der Warenmuster und -proben von geringem Wert sind grundsätzlich die allgemeinen Begleitpapiere vorzulegen. In den einzelnen Fällen wird die Einfuhr vereinfacht indem z.B. keine Konformitätsbescheinigung verlangt wird, oder anstatt der EUR.1-Bescheinigung wird die Ursprungserklärung auf die Rechnung als ausreichend für die Importsteuerbefreiung angenommen. Die Erklärung darf aber ausgefertigt werden, wenn der Wert der in einer Sendung enthaltenen Ursprungserzeugnisse EUR 6.000 nicht überschreitet.

Vorübergehende Einfuhr und Carnet ATA

Georgien ist keine Vertragspartei des ATA-Übereinkommens. Grundsätzlich wird für die vorübergehende abgabenfreie Einfuhr von Gebrauchsgütern die Hinterlegung der Einfuhrabgaben (in voller Höhe) verlangt. Vollständig von Abgaben bzw. Hinterlegung befreit sind u.a. Messe- und Ausstellungswaren, Berufsausrüstung, Ausrüstung für sportliche und kulturelle Ereignisse und einige weitere Waren für den persönlichen Gebrauch.

E-Commerce

Der E-Commerce verdreifachte sich in Georgien seit der Covid-Pandemie. Trotzdem befindet sich diese Branche in der Anfangsphase seiner Entwicklung. Inzwischen ist das Gesetz über den elektronischen Handel – als Teil der Verpflichtung im Rahmen des Assoziierungsabkommens mit der EU – in Kraft getreten. Es regelt die Rechte und Pflichten der Anbieter im elektronischen Geschäftsverkehr und schützt die Verbraucher, indem es die Transparenz der Informationsverarbeitung gewährleistet.

Die beliebtesten Kategorien für grenzüberschreitende E-Commerce-Einkäufe in Georgien sind Elektronik, Kleidung und Accessoires, Kosmetika und Schönheitsprodukte. Die geringere Paketgröße und die damit verbundenen niedrigeren Transportkosten sind die wichtigen Einflussfaktoren bei der Produktauswahl. Dank der gut organisierten lokalen Lieferkanäle („Letzte Meile“) ist der digitale Einkauf von Lebensmitteln in der Hauptstadt Tiflis sehr beliebt.

Ein benutzerfreundliches und effizientes Online-Shopping-Angebot ist in Georgien ein großer Pluspunkt. Den meisten Online-Händlern fehlen grundlegenden Informationen wie z.B.: ein vollständiger Katalog von Produkten und Preisen, detaillierte Produktbeschreibungen, Information über Möglichkeiten zur Rückgabe von Produkten usw. Auch die technischen Funktionalitäten machen einen Unterschied zwischen internationalen und lokalen Online-Shops, wenn es um Seitenbesuche und Produktkauf geht. Mobile Apps spielen keine führende Rolle im georgischen Onlinehandel. Hingegen stehen die sozialen Netzwerke stark im Vordergrund. Viele kleine Unternehmen oder Einzelunternehmer, die keine Ressourcen für die Entwicklung eigener digitaler Plattformen haben, vermarkten ihre Produkte über soziale Medien.

Georgische Finanzinstitutionen gewährleisten den Online-Handelsteilnehmern sichere und einwandfreie Zahlungen. Georgien hat eine hohe Rate an Bankkarten- und Bankkontobesitzern, allerdings ist die Verbreitung von mobilen und Internetbanking immer noch niedrig.

Für nähere Informationen zum Thema empfehlen wir Ihnen die verlinkte Analyse von Galt and Taggert. Das AußenwirtschaftsBüro Tiflis steht Ihnen für weiterführende Informationen und Unterstützung gerne zur Verfügung.

Paketversand

Eine Post- oder Kuriersendung aus dem Ausland muss grundsätzlich beim georgischen Zoll deklariert werden. Ob Zölle und Steuern bezahlt werden müssen, hängt von der Art, Menge und dem Wert der Ware ab. Von den Zollabgaben vollständig befreit sind eine geringe Menge von Nahrungsmitteln, alkoholischen Getränken, Tabakwaren, sowie andere Produkte, deren Gesamtgewicht weniger als 30 kg beträgt und den Gesamtwert von GEL 300 nicht überschreitet. Beschränkungen werden für die kleine Menge von Pflanzen und Pflanzmitteln, Arzneimitteln, Fleisch- und Milchwaren aufgehoben.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Im Bereich Kennzeichnung orientiert sich Georgien größtenteils an internationalen Standards. Eingeführte Produkte, die in Georgien auf den Markt gebracht werden, müssen jedoch in georgischer Sprache gekennzeichnet sein. Es sind einige allgemeine und besondere Kennzeichnungsvorschriften zu beachten. Die Kennzeichnung muss in beiden Fällen eine wahrheitsgemäße Beschreibung des Produkts enthalten. Dabei darf sie für den Verbraucher nicht irreführend sein. Folgende Informationen müssen im Allgemeinen aufgeführt sein:

  • Name und Typ des Produkts
  • Herstellungs- oder Herkunftsangaben
  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Markenname
  • Mindesthaltbarkeitsdatum 
  • Gewicht der Ware
  • Nebenwirkungen
  • Anwendungshinweise 
  • Lagerbedingungen

Besondere Kennzeichnungsvorschriften erfassen zusätzliche Produktinformationen und gelten für verschiedene Warengruppen.

Für Unterstützung und weiterführende Informationen zum Thema steht das AußenwirtschaftsBüro Tiflis Ihnen gerne zur Verfügung.

Begleitpapiere

Folgende Dokumente müssen mit der Zollanmeldung eingereicht werden:

  • Transportdokument: Frachtbrief oder Carnet TIR
  • Vertrag über Erwerb der Ware
  • je nach Art der Ware: Einfuhrerlaubnisse, Lizenzen und Zeugnisse
  • Unterlagen für die Anwendung von Präferenzregelungen oder einer anderen Sonderregelung
  • Packliste oder Angaben über Packstückanzahl und Gewicht auf der Rechnung

Restriktionen

Die Einfuhr einiger Produkte, die den Regelungen für Gesundheit, Umwelt oder dem Staatsschutz entgegenstehen, ist vollständig verboten. Gefährliche Abfälle, bestimmte gefährliche Pestizide und chemische Erzeugnisse, sowie bestimmte nukleare und radioaktive Substanzen unterliegen einem Einfuhrverbot. Folgende Waren dürfen nicht nach Georgien gesendet werden (absolutes Verbot): Betäubungsmittel, Sprengstoffe, unmoralische und obszöne Schriftwerke, Tiere und gefälschte Produkte.

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Stand: 28.02.2023