Georgien: neues Handelsgesetz
Modernisierung und EU-Konformität
Das georgische Gesellschaftsrecht ist seit Anfang des Jahres 2022 grundlegend geändert worden. Zum einen, da das alte Gesetz nicht mehr ausreichend gewesen ist und zum anderen um die Gesetze EU-konform zu machen.
Das neue Gesetz sieht bei der Firmengründung vor, dass ein Gründungsvertrag vorhanden sein muss, in welchem alle grundlegenden Informationen, wie Gesellschaftsform, Unternehmenstätigkeit, sowie Anteilsrechte und Information zu Teilhabern vorhanden sein müssen.
Auch wird die zwingende Informationsangabe auf Geschäftsbriefen, sowie auf der Webseite normiert. Demnach müssen Informationen zum Unternehmen, wie Firmenname, Anschrift und ID-Nummer auf diesen angegeben werden.
Weiterhin wurden viele Neuerungen zum Schutz der Gläubiger eingeführt.
Für nähere Informationen bezüglich des neuen Handelsgesetzes stehen wir Ihnen als Außenwirtschaftsbüro Tiflis unter tiflis@wko.at gerne zur Verfügung.