Guinea: Informationen zu Wirtschaft, Recht und Steuern sowie Reisen
Sie wollen in Guinea erfolgreich sein? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Ansprechpersonen
- Die Wirtschaft in Guinea
- Recht und Steuern in Guinea
- Nach Guinea reisen
- Nach Guinea exportieren/aus Guinea importieren
Die Wirtschaft in Guinea
Das Wirtschaftswachstum ist während Ebola-Krise auf 0,1% abgesackt, ab 2016 erwartet man wieder rund 4%. Das Rückgrat der guineischen Wirtschaft ist der Bergbau (90% der Güterexporte): Bauxit, Tonerde, Gold und Diamanten. Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Guinea sind bescheiden: Mit der Schließung der letzten österreichischen Zigarettenfabrik im Jahr 2010 brachen die Exporte von 15 Millionen Euro (2009) auf 770.000 Euro im Jahr 2015 ein. Chancen bestehen weiterhin im Bereich Spezialmaschinen für den Bergbau, Beförderungsmittel für die Industrie/Bergbau und Stickereien.
Einen Überblick über die wichtigsten Daten zu Wirtschaft, Politik und Gesellschaft bietet das Länderprofil Guinea der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA und der Stabsabteilung Statistik.
Darüber hinaus steht Ihnen das AußenwirtschaftsCenter Casablanca für Auskünfte und eine persönliche Beratung zur Verfügung: Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.
Recht und Steuern in Guinea
Das Team des AußenwirtschaftsCenter Casablanca hat ein breites Fachwissen und Erfahrung bei lokalen Rechts- und Steuerfragen, das Ihnen für eine juristische und steuerliche Erstberatung gerne zur Verfügung steht. Sollte Ihre Anfrage einer rechtsanwaltlichen Expertise bedürfen, haben wir ein großes Netzwerk an deutsch- und landessprachigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.
Am 12. Dezember 2014 wurde das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement, EPA) der EU mit 13 Ländern Westafrikas (Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Niger, Senegal, Sierra Leone und Togo) unterzeichnet. 2018 folgten Gambia und Mauretanien. Nigeria ist das einzige Land Westafrikas, das das EPA noch nicht unterzeichnet hat. Erst wenn alle Länder Westafrikas das Abkommen unterzeichnet haben, wird dieses zur Ratifizierung vorgelegt.
Bis zur Verabschiedung des vollständigen regionalen EPAs mit Westafrika werden Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (IEPA) mit der Elfenbeinküste (Côte d'Ivoire) und Ghana seit 3. September 2016 bzw. 15. Dezember 2016 vorläufig angewendet.
Diese EPAs und andere EU-Handelsabkommen mit afrikanischen Ländern tragen zur Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA) und zur langfristigen Perspektive eines Handelsabkommens zwischen der EU und Afrika bei. Die EPAs enthalten bereits nützliche Handelsinstrumente für den Aufbau der AfCFTA. Sie bilden einen soliden Rahmen für regionalen Handel und Investitionen zwischen den EPA-Partnern untereinander sowie mit der EU. Sie stärken auch die Handelskapazitäten der EU-Partner.
Darüber hinaus hat Österreich mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht gegenüber einem Unternehmen zukommt, womit eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten verhindert wird.
Das Bundesministerium für Finanzen stellt weitere wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung.
Nach Guinea reisen
Zu Unrecht eines der unbekanntesten Länder Afrikas, ist freier Reiseverkehr für Touristen in Guinea erst seit 1984 erlaubt. Feucht-tropisches Klima mit einer Regenzeit von Mai bis Oktober und Luftfeuchtigkeit annähernd 100 Prozent sind vorerst gewöhnungsbedürftig! Nützen Sie unsere Tipps zur Anreise, Hotels, Restaurants und den wichtigsten Dos and Don’ts im Geschäftsverkehr.