Blick auf den Binnenhof, das niederländische Parlament in Den Haag, historische Häuser gelegen am Wasser unter blauem Himmel. Über das Bild wurde ein weißes Austria A gelegt.
© Sebastian Grote | stock.adobe.com

Niederlande: Reisen und vor Ort

Die WKÖ-Wirtschaftsdelegierten geben persönliche Tipps für Ihre Geschäftsreisen 

Lesedauer: 3 Minuten

Reiseinformationen

Damit Sie sicher ankommen und nicht vor verschlossenen Türen stehen, geben Ihnen unsere Wirtschaftsdelegierten einen Überblick über die wichtigsten Informationen zu An- und Abreise, Feiertagen und Geschäftszeiten sowie Sicherheitshinweisen. So kann auf Ihrer Geschäftsreise nichts mehr schiefgehen.

Restaurant- und Hotelempfehlungen finden Sie darüber hinaus im Länderreport Niederlande.

Einreise 

Die Niederlande sind Mitglied der Europäischen Union. Bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten genügt es, wenn Sie einen gültigen österreichischen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Es besteht eine generelle Ausweispflicht. Ein Flug von Wien dauert rund zwei Stunden. Es gibt drei Flughäfen, die für die Anreise relevant sind: 

  • Amsterdam-Schiphol: Der größte niederländische Flughafen, alle wichtigen internationalen Fluggesellschaften fliegen ihn an. Derzeit bieten Austrian und KLM eine Verbindung von und nach Wien an, Transavia bietet Verbindungen von und nach Innsbruck und Salzburg (saisonaler Flugplan). Am Flughafen Schipol befindet sich im Untergeschoß ein Bahnhof, Sie kommen von dort direkt und schnell in die wichtigsten Städte. 
  • Flughafen Rotterdam/Den Haag: Derzeit fliegt Transavia von und nach Wien, Innsbruck und Salzburg (saisonaler Flugplan). Vom Flughafen gibt es eine Busverbindung nach Rotterdam. 
  • Flughafen Eindhoven: Derzeit fliegt Transavia von und nach Innsbruck und Salzburg (saisonaler Flugplan). Vom Flughafen gibt es eine Busverbindung nach Eindhoven. 

Sie können die Niederlande auch mit der Bahn innerhalb eines Tages erreichen. Es gibt derzeit keinen Direktzug von Österreich in die Niederlande, das heißt es ist zumindest ein Umstieg in Deutschland – etwa München oder Frankfurt/Main – notwendig.

Dos and Don‘ts 

Damit Sie sich weltweit sicher auf dem Parkett bewegen, hat unser AußenwirtschaftsCenter einige Hinweise zu lokalen Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr für Sie vorbereitet. 

Bei mangelnden Sprachkenntnissen beginnen Sie die Kontaktaufnahme bevorzugt in Englisch und nicht in Deutsch. Für Geschäftstermine ist pünktliches Erscheinen und korrekte Kleidung zu empfehlen, grundsätzlich kleiden sich die Niederländer im Geschäftsleben jedoch etwas legerer als Österreicher. 

Die Hierarchien sind in den Niederlanden im Vergleich zu Österreich flacher, Mitarbeiter der unteren Ebenen haben mehr Entscheidungskompetenzen und Einfluss auf den Gang von Verhandlungen. Wer auch immer Ihnen gegenüber sitzt, Sie können davon ausgehen, dass er oder sie Entscheidungen treffen darf. 

Bei Verhandlungen kann man schnell zum Kern der Sache kommen, da die eher nüchternen niederländischen Geschäftsleute wenig Wert auf lange einleitende Floskeln legen und einen sachlichen und zielstrebigen Dialog, wenn auch in entspannter Atmosphäre, bevorzugen. Fragen Sie bei Unsicherheiten nach, oft werden weniger konkrete Aufträge erteilt oder keine schriftlichen Bestätigungen versandt, es wird jedoch erwartet, dass Sie das Besprochene umsetzen. Manchmal wird ein ‚Mach mal‘ schon als definierter Arbeitsauftrag gesehen. 

Der Businesslunch besteht oft nur in Form eines Brötchens (das typische Mittagessen der Niederländer) und eines Getränks. Geschenke sind kaum üblich, Hauseinladungen eher ungewöhnlich. Falls sie jedoch stattfinden, können Sie ein kleines Geschenk mitnehmen. 

Wenn ein Niederländer Sie duzt oder beim Vornamen nennt, ist das weder unhöflich gemeint, noch sind sie deswegen bereits gute Freunde. Im Niederländischen gibt es, so wie im Deutschen, zwar auch eine förmlichere Ansprache, diese wird jedoch von Jüngeren gegenüber Älteren benutzt und nicht um formelle von informellen Kontakten abzugrenzen. Wenn Ihr Gegenüber deutlich älter ist als Sie, oder Sie unsicher sind, dann Siezen Sie erst einmal und warten Sie ab, wie Ihr Geschäftspartner sich verhält. Ein förmliches Anbieten des „Du“ gibt es in den Niederlanden nicht, man geht einfach im Gespräch dazu über.

Feiertage und Geschäftszeiten 

Onlinekalender für die Niederlande
Die gesetzlichen Feiertage können im Onlinekalender abonniert werden.

Geschäftszeiten 

Geschäfte: an Werktagen von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr erlaubt 

Größere Supermärkte nutzen diese Regelung jedoch durchaus großzügig aus. In vielen Städten gibt es einen Einkaufsabend, an dem die Geschäfte länger (meist bis 21:00 Uhr) offen halten, oft ist dies der Donnerstag. Am Samstag finden in fast allen Städten der Niederlande noch Märkte für Lebensmittel, Bekleidung, Schnittblumen etc. mit Ständen im Zentrum statt. In Amsterdam und Den Haag darüber hinaus oft auch noch Bücher- und Antiquitätenmärkte. 

An Sonn- und Feiertagen sind Geschäfte grundsätzlich geschlossen, das Gesetz erlaubt jedoch zwölf verkaufsoffene Sonntage pro Jahr. Darüber hinaus besteht für die Gemeinden die Möglichkeit, Bereiche oder das gesamte Gemeindegebiet als Gebiet von touristischem Interesse ("toeristisch gebied") auszuweisen, und so die Sonntagsöffnung häufiger zu erlauben. Deshalb öffnen viele Einkaufszentren, größere Ketten und Supermärkte bereits zunehmend jeden Sonntag.

Banken: teilweise auch bis 18:00 Uhr

Büros: im Allgemeinen von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr 

Sonstige Informationen 

Landessprache: Niederländisch; generell sehr gute Englischkenntnisse.

Strom: Die Wechselspannung beträgt 220-230 Volt, die Frequenz 50 Hz. Es ist kein Adapter für die Steckdosen nötig.

Sicherheit

Sehr guter Sicherheitsstandard; landesweiter Notruf für Rettung, Polizei und Feuerwehr: 112.

Sicherheitsinformationen zu den Niederlanden finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Die Wirtschaftskammer Österreich übernimmt keine Gewähr bzw. Haftung für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie gegebenenfalls daraus resultierende Schäden.

Stand: 16.01.2024