Verschieden große Pakete stehen in einem lichtdurchfluteten Raum mit großen Glasfronten, eine Person in Unschärfe trägt Pakete im Hintergrund
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Irland Strategie – Post Brexit?

Gründen Sie Ihre Niederlassung in Irland

Lesedauer: 1 Minute

Irland

Viele österreichische Unternehmen behandelten noch bis vor kurzem das Vereinigte Königreich (VK) und Irland strategisch als eine Region. Diese Region wurde oftmals von einem Distributionspartner bzw. mit einer Niederlassung (meist im VK) betreut. Größere Unternehmen belieferten den irischen Markt aus einem Zentrallager im VK, in dem Ersatzteile, etc. für beide Inseln verwahrt wurden.

Österreichische Unternehmen überlegen nun aus verschiedenen Gründen (Kundennähe, Marktchancen, MwSt. Nummer, etc.) eine eigene Niederlassung in der Republik Irland zu gründen bzw. haben dies bereits gemacht. Das AußenwirtschaftsCenter Dublin hat dazu einen Fachreport „Firmengründung und Steuern in Irland“ erstellt. Fordern Sie diesen direkt unter dublin@wko.at an.

Das VK ist am 31.Jänner 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. 

» Weiter Infos zum Brexit: Praxis-Informationen für Unternehmen

Lieferung nach Irland Post-Brexit

Warenlieferungen zwischen Österreich und Irland werden durch den Brexit zoll- und steuerrechtlich nicht beeinträchtigt (Wie die Waren nach Irland kommen (Logistik)? - siehe unser Webinar „Post-Brexit Logistik nach Irland“). Warenlieferungen in und aus dem VK werden als Drittstaatenlieferung qualifiziert.

Warenlager im VK

Ohne Abkommen verlieren laut derzeitigen Stand österreichische Waren, welche im VK eingelagert wurden, den EU Ursprung/EU Zertifzierungen, etc. Beim Re-Export aus dem Zentrallager im VK nach Irland kämen im schlechtesten Fall WTO Zölle zur Anwendung.

Einige österreichische Unternehmen haben in Vorbereitung auf den Ablauf ihre Lieferkette bereits adaptiert und beliefern nun Irland direkt aus Österreich.

Common Travel Agreement (CTA)

Das CTA und verschiedene Vorgänger existieren in dieser Art zwischen der Republik Irland und dem VK seit dem Jahr 1923. Viele der Bestimmungen wurden während der EU Mitgliedschaft beider Staaten durch EU Recht ersetzt. 2019 vereinbarten beide Länder nach dem Austritt des VK aus der EU, Regeln zur Personen- und Niederlassungsfreiheit, wie dies im ursprünglichen CTA vorgesehen waren, wieder aufleben zu lassen.

Servicetechniker, Distributionspartner, Vertreter, etc. mit Sitz im VK können somit auch weiterhin ihre Tätigkeit in der Republik Irland ausführen. Die Verrechnung, inbesondere Mehrwertsteuer, muss extra geklärt werden.

Die CTA würde es österreichischen Unternehmen in Zukunft ermöglichen den EU-Drittmarkt VK aus einer dem EU-Recht (inkl. Datenschutzbestimmungen, etc.) unterworfenen Niederlassung in Irland zu betreuen.

Bei Fragen zu den Auswirkungen des Brexit auf den irischen Markt, ihre Lieferketten nach Irland und Möglichkeiten der Betreuung des VK aus Irland steht Ihnen das Team des AußenwirtschaftsCenter Dublin jederzeit gerne zur Verfügung. Schicken Sie uns eine Email dublin@wko.at

Stand: 30.11.2023