Keine Ausweichmöglichkeit im Inntal mehr bei österreichischer Blockabfertigung

Güterverkehrsbeschränkungen im kleinen deutschen Eck

Lesedauer: 2 Minuten

Deutschland

An Tagen der Blockabfertigung in Tirol (vgl. Dosierkalender des Landes Tirol) verbieten künftig Schilder entlang der Autobahn A8 und A93 dem Transit-LKW-Verkehr ab 7,5t in Kufstein/Kiefersfelden das Ausweichen auf die anliegenden Landstraßen.

Dies stellt de facto ein Abfahrverbot von der Autobahn A93 und A8 an den folgenden Tagen dar: 29.09.23; 05.10.23; 27.10.2023; 02.11.23; 15.+ 16.11.23; 22.+23.11.23; 29.+30.11.23; 11.+12.12.23.

Auf diese Weise sollen die Menschen in den betroffenen Landkreisen Berchtesgadener Land, Miesbach, Rosenheim und Traunstein vom erhöhten Schwerverkehrsaufkommen an den Tagen der Blockabfertigung auf den Nebenstraßen zur Autobahn im kleinen deutschen Eck entlastet werden – so heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr von Ende Juli.

An diesen Tagen werde entsprechend vermehrt die Einhaltung des Verbots kontrolliert bzw. Missachtung bestraft.

Betroffen sind folgende Straßen:

  • Berchtesgadener Land (Pressemitteilung)
    • AS Bad Eichenhall
    • B20
  • Miesbach
    • AS Holzkirchen, AS Weyarn, AS Irschenberg
    • B307, B318, B472
    • ST2010, ST2073, ST2077
    • MB20, MB1
  • Rosenheim 
    • AS Rosenheim-Ost, AS Bad Aibling, AS Reischenhart, AS Frasdorf, AS Rohrdorf, AS Achenmühle
    • ST2363, ST2089, ST2010, ST2093, ST2359
    • RO5
  • Traunstein (Erste Pressemitteilung und zweite Pressemitteilung)
    • AS Übersee, AS Grabenstätt, AS Bergen, AS Siegsdorf-West, AS Traunstein/Siegsdorf
    • B305, B307
    • St 2364, St 2098 

Ausnahmen bestehen für den Ziel- und Quellverkehr. Für den Lieferverkehr, zur Versorgung der Gebiete Berchtesgadener Land, Traunstein, Zell am See und Kitzbühel, gilt Vorgenanntes nicht. 

Die bisherigen Beschränkungen im kleinen deutschen Eck (B20/B21) - Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie Nachtfahrverbot für LKW über 7,5t; Gefahrengutsperre für alle nach ADR kennzeichnungspflichtigen Fahrzeuge - sind unabhängig davon nach wie vor zu beachten. 

Unabhängig vom eingangs genannten Ausweichverbot kommt es zu einer zusätzlichen Beschränkung an der B21 Weißbachbrücke.

Aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes der Brücke über den Weißbach hat das Landratsamt Berchtesgadener Land ein Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen an der B21 Weißbachbrücke beschlossen. Dabei handelt es sich um eine Vorsorgemaßnahme bis endgültige Ergebnisse des in Auftrag gegebenen Gutachtens vorliegen. Laut der Pressemitteilung des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 30. August 2022 sollen finale Ergebnisse allerdings erst in einigen Monaten vorliegen.  

Es werden Hinweisschilder an allen relevanten Kreuzungs- und Einmündungsbereichen im ganzen Landkreis Berchtesgadener Land sowie im Landkreis Traunstein aufgestellt und der Verkehr umgeleitet. Dabei handelt es sich um eine großflächige Umleitung über die Autobahn A8 sowie von Lofer kommend wieder zurück nach Österreich. 

Ausnahmen gelten wiederum für den Lieferverkehr zur Versorgung der Gebiete Berchtesgadener Land, Traunstein, Zell am See und Kitzbühel. Dabei wurde aus Sicherheitsgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die Überfahrt angeordnet. 

» Zur diesbezüglichen Pressemitteilung 

Für Rückfragen stehen die AußenwirtschaftsCenter in München muenchen@wko.at und Berlin berlin@wko.at zur Verfügung. 

Stand: 09.08.2023

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen

    08.01.2024

    Deutschland: Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) / Produktverantwortung
    Weiterlesen
  • Büroalltag mit Laptop, Smartphone, Taschenrechner, Kugelschreiber und Finanzdokumenten

    22.03.2024

    Deutschland: Sozialversicherungsbeiträge 
    Weiterlesen