Stadtansicht von Bogota: Blick von oben auf die moderne Stadt von Bogota in Kolumbien mit bunten Wolkenkratzern, blauer Himmel mit Wolken
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Kolumbien: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 5 Minuten

11.10.2023

Export und Import: So geht's 

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

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Importbestimmungen 

Für sämtliche Importe nach Kolumbien wird üblicherweise die Importdeklaration (Declaración de importación) benötigt, dabei spielt es keine Rolle ob es sich um lizenzpflichtige Importe handelt oder nicht. Das Dokument dient sowohl der Bestätigung und Legalisierung der Importe bei der Zollbehörde DIAN als auch zur Berechnung der entsprechenden Zollabgaben und Steuern. Je nach Produkt sind weitere Einfuhrdokumente nötig (beispielsweise für Lebensmittel, Medikamente oder Kosmetika die entsprechende Sanitärregistrierung, Free Sale Certificate, etc.) und eine persönliche Inspektion der Waren durch die Zollbehörde DIAN kann erfolgen.

In der Regel ist für die Einfuhrformalitäten die Einschaltung einer Zollagentur (Agencia de Aduanas) notwendig und empfehlenswert.

Zu importierende Waren werden bis zu maximal einem Monat in autorisierten Depots gelagert, während das Zollverfahren im Gang ist. Für Waren, die nicht innerhalb des ersten Monats nach ihrer Ankunft verzollt werden, kann eine einmalige Verlängerung um ein Monat für die Verzollung beantragt werden. Sollten die Waren innerhalb dieses Zeitraumes nicht verzollt werden, fallen die Waren dem Staat zu und werden später versteigert oder vernichtet. Dennoch kann der Importeur die Waren zurückverlangen, sofern eine Strafe zusätzlich zu den normalen Zollverbindlichkeiten bezahlt wird.

Zollbestimmungen

Kolumbien verwendet das Zollschema der Andengemeinschaft NANDINA (8-stellige vereinheitlichte Codes), welches auf dem Harmonisierten System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (6-stellige internationale Codes) aufbaut.

Es gibt in Kolumbien sogenannte Zollfreizonen (Zona Franca), die für regionale Exporte u.a. als Logistik-Hubs, für die Weiterverarbeitung von Exportwaren oder Dienstleistungen interessante Möglichkeiten bieten.

Der vorübergehende oder temporäre Import ist nur für bestimmte Produktgruppen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dafür ist jedenfalls eine Zollagentur notwendig. Der Carnet ATA findet in Kolumbien keine Anwendung.

Handelsabkommen 

Seit 2013 wird das Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Andengemeinschaft für Kolumbien vorläufig angewendet. Der Schwerpunkt des Abkommens liegt auf dem Abbau der Hemmnisse und Beschränkungen im Handel mit Waren, aber enthält überdies noch Regelungen zu Dienstleistungen, Niederlassungen, E-Commerce, Kapitalverkehr, öffentliches Auftragswesen, geistigem Eigentum und Wettbewerb. Für einen Großteil aller Waren mit Ursprung in der Europäischen Union fielen dadurch die Einführzölle in Kolumbien umgehend weg. Die Zollsätze der restlichen Waren werden mit einigen Ausnahmen über einen Zeitraum von 10 Jahren schrittweise abgebaut. Die Ausnahmen betreffen Agrarprodukte, die über einen Zeitraum von 17 Jahren liberalisiert werden.

Sonstige Einfuhrabgaben

Beim Import fällt die Einfuhrumsatzsteuer an, welche der Mehrwertsteuer entspricht (Normalsteuersatz 19 %). Ausgenommen von der Einfuhrumsatzsteuer sind u.a. temporäre Einfuhr, Importe in Zonen mit speziellem Zollregime, sowie von der Mehrwertsteuer ausgenommene Waren.

Weiters können für bestimmte Produkte zusätzliche Steuern zutreffen, z.B. Verbrauchssteuer für alkoholische Getränke oder Abgabe für Einweg-Kunststoffverpackungen. 

Muster

Für Musterlieferungen gelten folgende Voraussetzungen:

  • Maximaler FOB-Warenwert USD 5.000,-
  • Maximal 10 Einheiten pro Referenz
  • Kennzeichnung der Produkte und Deklaration auf der Rechnung als „Mustersendung ohne kommerziellen Wert“ (muestras sin valor comercial)
  • Erfüllung der produktspezifischen Importbestimmungen/Registrierungen (z.B. Sanitärregistrierung oder Importlizenz, etc.)

E-Commerce

Für E-Commerce-Sendungen können die Bestimmungen des Paketversands angewendet werden. Falls die Grenzwerte überschritten werden, ist ein konventioneller Importprozess durchzuführen. 

Paketversand

Für den internationalen Paketversand, welcher sich u.a. für Mustersendungen und kleinere E-Commerce-Sendungen anbietet, gelten folgende allgemeine Voraussetzungen (damit die Sendung als „einfacher Import“ abgewickelt werden kann ohne die Notwendigkeit einer Zollagentur):

  • maximaler Warenwert USD 2.000,-
  • maximal 6 Einheiten pro Referenz
  • maximales Gewicht 50 kg
  • maximale Paketbreite 150 cm
  • Erfüllung der produktspezifischen Importbestimmungen/Registrierungen (z.B. Sanitärregistrierung oder Importlizenz, etc.)
  • Falls zutreffend: Deklaration auf der Rechnung und Markierung der Produkte als „Mustersendung ohne kommerziellen Wert“ (muestra sin valor comercial)

Bei einem „einfachen Import“ per Kurierdienst wird ein allgemeiner Zollsatz von 10 % angewendet sowie die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % verrechnet.

Es empfiehlt sich der Versand mit internationalen Kurierdiensten, die auch in Kolumbien präsent sind (z.B. DHL), um die Zustellung zu gewährleisten und nachverfolgen zu können. Beim Versand über Postanbieter, die in Kolumbien keine eigene Präsenz haben und somit mit der kolumbianischen staatlichen Post kooperieren, kann es leider zu großen Zeitverzögerungen oder Sendungsverlust kommen.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Keine besonderen Vorschriften. Die Packstücke sollten auf zwei Seiten mit dem Namen des Importeurs, seinen Kontaktdaten und der Stückzahl, sowie dem Brutto- und Nettogewicht markiert sein. Die Markierung und die Nummerierung der Kolli müssen mit den Rechnungs- und Verschiffungsangaben der Versandpapiere genau übereinstimmen.

Die „Made in“-Kennzeichnung kann produktspezifisch notwendig sein, das Ursprungsland muss jedoch immer in der Importdeklaration angegeben werden. Bestimmte Produkte, wie beispielsweise Medikamente sowie Nahrungsmittel und Getränke, unterliegen beim Import gewissen Etikettierungsvorschriften.

Seit 01.01.2005 wird vom kolumbianischen Zoll die Einhaltung der internationalen Vorschrift über die Behandlung von Holzverpackungen (ISPM #15) verlangt. Alle Holzverpackungsmittel (Paletten, Kisten, usw.) müssen beim Grenzübertritt eine Sanitärgenehmigung aufweisen (Stempel auf der Holz-Verpackung nach internationalen Normen der IPPC-International Phitosanitary Protection Convention).

Begleitpapiere

Die Angaben des Importeurs bzw. der Zollagentur sollten genau beachtet werden, um Schwierigkeiten bei der Verzollung der Ware zu vermeiden. Die Begleitpapiere bzw. Markierungen müssen im Wortlaut exakt übereinstimmen und müssen in Spanisch oder Englisch verfasst sein.

Um Waren zu nationalisieren, die über den Seeweg importiert wurden, muss das Bill of Lading (B/L) im Original vorgelegt werden, ebenso wie die Original-Handelsrechnung, die Packliste und ein Ursprungszeugnis (wenn benötigt). Werden die Waren über den Luftweg geliefert, kommt statt des B/L der Luftfrachtbrief zur Anwendung. Für den Zoll wird ein indossiertes Original mit einer vom Importeur unterschriebenen Ermächtigung benötigt, die dem Zollagenten ermöglicht das Zollverfahren durchzuführen.

Die Rechnung muss folgendes enthalten: die Daten des Exporteurs und des Importeurs, die Bestimmungen der INCOTERMS, die Währung und Zahlungsbedingungen, eine Beschreibung der Güter und die Angaben zur Menge und Wert aller Güter einzeln als auch zum Gesamtwert.

Die Packliste muss in den Gewichts-, Maß- und Inhaltsangaben und der Anzahl der Packstücke mit der Handelsrechnung übereinstimmen.

Um von den Zollpräferenzen des EU-Freihandelsabkommens Gebrauch zu machen ist eine Ursprungserklärung notwendig.

Gesundheitszeugnisse, ausgestellt durch die zuständige Behörde im Ursprungsland, sind u.a. für Nahrungs- und Genussmittel, Medikamente und lebende Tiere erforderlich. Weitere Dokumente (Lizenzen, Registrierungen, Genehmigungen) können je nach Produkt notwendig sein. 

Restriktionen

Grundsätzlich ist der Import von Waffen, Sprengstoffen, Drogenausgangsstoffen, Drogen und Rauschgiften, Militärspielzeug, chemischen, biologischen und nuklearen Waffen sowie Atommüll und giftigen Abfällen verboten. Auch Handelswaren, die nach internationalen Abkommen, denen Kolumbien angehört, verboten sind, dürfen nicht eingeführt werden. Gebrauchte Waren, wie z.B. Fahrzeuge, unterliegen oft Importbeschränkungen.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Bogota hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.