Die marokkanische Zollbehörde verschärft die Kontrollen an den Flughäfen
Null Toleranz für Touristen, Einreisende und Geschäftsleute
Die Zollverwaltung hat neue Regeln eingeführt, die sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise zu beachten sind.
Von Einfuhrzöllen und -steuern befreit sind:
- Geschenke aus dem Ausland in begrenzter Menge und ohne kommerziellen Charakter bis zu einem Gesamtwert von 2.000 Dirham (rund 185 Euro). Über diesen Wert hinaus müssen gegebenenfalls eine Zollerklärung abgegeben sowie die entsprechenden Zölle und Steuern entrichtet werden.
- die Einfuhr durch ausländische Reisende von Gegenständen und Artikeln, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Am Ende des Aufenthalts müssen diese wieder ausgeführt werden oder eine Zollerklärung und Zahlung von den entsprechenden Zöllen und Steuern abgegeben werden.
- Medikamente für den persönlichen Gebrauch, wenn diese durch ein ärztliches Rezept oder eine Bescheinigung belegt werden und die nicht verwendete Menge am Ende des Aufenthalts in Marokko wieder ausgeführt wird.
Weiters wird die Einfuhr von Dirham bis zu einem Betrag von 2.000 Dirham toleriert. Außerdem sind alle Einreisenden verpflichtet, Devisen ab einem Wert von 100.000 Dirham (rund 9.248 Euro) zu deklarieren. Die eingeführten Devisen-Banknoten können wieder ausgeführt werden, wenn ein Beleg oder Dokument vorliegt, das den ausländischen Ursprung dieser Devisen belegt. Für mehr Informationen kontaktieren Sie gerne das AußenwirtschaftsCenter Casablanca.