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Mindestlohn ab 1.1.2023 um 55 % höher

Lebenshaltungskosten steigen weiter

Trotz Pandemie und wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen wächst die türkische Wirtschaft weiter. Dafür steigen jedoch die Preise immer kräftiger an.

Durch die rasant steigende Inflation und um den steigenden Preisen entgegenzuwirken und um nicht unter der Armutsgrenze leben zu müssen, wird seit zwei Jahren der Mindestlohn in der Türkei alle sechs Monate angepasst. Ein Grund für die stark steigenden Preise sind vor allem die Folgen des russischen Krieges, durch den zahlreiche Rohstoffe deutlich teurer geworden sind. Viele BürgerInnen können sich Alltägliches kaum mehr leisten. Besonders die Transport- und Lebensmittelpreise steigen deutlich weiter an. Die hohe Inflation hängt auch mit der schwächelnden Lira zusammen. Im vergangenen Jahr hat die Landeswährung über 40 % an Wert zum Dollar verloren, in diesem Jahr beträgt der Verlust ca. 30 %.

Am 22. Dezember 2022 wurde nun der neue Mindestlohn für 2023 verkündet und beträgt 10.008 TRY Brutto. Netto bekommt der Arbeitnehmer somit 8.500 TRY.
Mit einer Steigerung von 54,66 % ist diese Mindestlohnerhöhung weit unter der offiziell verkündeten Inflationsrate von rund 84 %. Laut inoffiziellen Quellen beträgt die tatsächliche Inflation sogar über 170 %.

Laut dem türkischen Arbeitnehmerverbund wurden die durchschnittlichen Lebenserhaltungskosten einer Familie mit 2 Kindern mit durchschnittlich 25.365 TRY ermittelt.

Weiterhin betragen die Lebenserhaltungskosten für eine einzelne Person 10.170 TRY. Diese Summe ist somit höher als der neue Netto-Mindestlohn.

Diese Zahlen variieren jedoch auch stark nach dem Standort. In Metropolen wie Istanbul, Ankara oder Izmir sind die oben erwähnten Zahlen weniger realistisch, da hier die Lebenshaltungskosten noch höher geschätzt werden. Auch sollte vor Augen gehalten werden, dass mit der Verkündung des neuen Mindestlohns, auch weitere Preissteigerungen im neuen Jahr in allen Bereichen des Lebens auf die türkische Bevölkerung zukommen. Private Unternehmen sind nicht verpflichtet eine Lohnerhöhung von 55 % durchzuführen, solange die Löhne nicht unter dem Mindestlohn liegen. Es wird jedoch empfohlen all diese Faktoren bei einer möglichen Lohnerhöhungsentscheidung mit einzubeziehen.

Wie Sie als österreichisches Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten in der Türkei mit dieser Situation umgehen sollen, evaluieren wir gerne gemeinsam mit Ihnen. 

Informationen zur aktuellen wirtschaftlichen und politischen Lage in der Türkei finden Sie kompakt aufbereitet zum Download in unserem Wirtschaftsbericht Türkei.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Team vom AußenwirtschaftsCenter Istanbul gemeinsam mit dem AußenwirtschaftsBüro Ankara gerne zur Verfügung. 

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