Nach Moldau exportieren / aus Moldau importieren
Grenzen engen uns ein: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre geschäftlichen Grenzen zu überwinden und im Ausland Erfolg zu haben
- Das Exporthandbuch
- Wir unterstützen bei Export und Import
- Zoll- und Importbestimmungen
- Informationen zu Wirtschaft, Recht und Steuern sowie Reisen
Das Exporthandbuch
Warum exportieren? Ganz einfach: Der Markt in Österreich ist begrenzt. Allein der bayrische Markt ist eineinhalb Mal größer als der österreichische. Genauso einfach ist es aber, diese Grenze zu durchbrechen, denn Exportieren ist leichter als man denkt: Die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftskammer Tirol haben in ihrem ausführlichen Exporthandbuch zusammengefasst, was Sie bei Ihren ersten Schritten über die Grenze beachten sollten. Von A wie Ausfuhrbeschränkungen bis Z wie Zollbestimmungen.
Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Die Internationalisierungsoffensive go-international unterstützt Sie auch finanziell bei Ihren Internationalisierungsbestrebungen.
Sie wollen Ihr erstes Mal wagen? Unsere Fachleute aus den Landeskammern helfen Ihnen beim Schritt über die Grenze. Melden Sie sich einfach!
Wir unterstützen bei Export und Import
Damit Ihr geschäftlicher Grenzübertritt kein Sprung ins kalte Wasser wird, beraten wir Sie bei Ihren Export- und Importvorhaben. Und wir wollen, dass Sie möglichst weit springen: Die Internationalisierungsoffensive go-international bietet viele verschiedene Förderprogramme für Markteintritt, Marktbearbeitung und das Bezugsquellengeschäft im Ausland.
Starthilfe für Exporteurinnen und Exporteure
Wer ganz am Anfang steht, den nehmen unsere Fachleute aus den Landeskammern an der Hand und unter die Lupe. Sie prüfen mit Ihnen, ob Sie ausreichend auf Ihr Vorhaben vorbereitet sind, helfen bei der Einschätzung von Aufwand und Erfolgsaussichten und definieren mit Ihnen Zielgruppen und Testmärkte. Am Ende wird aus Ihrer Idee eine Strategie. Die macht dem AußenwirtschaftsCenter, das Ihren ersten Markteintritt begleitet, die Suche nach Partnerinnen und Partnern leicht.
Geben Sie den Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Landeskammer Bescheid! Gemeinsam machen wir die ersten Schritte in den Export.
Exportfinanzierung
Nur wer sät, kann auch ernten. Gerade beim Geschäft über die Grenze dürfen Vorlaufkosten und Risiken nicht unterschätzt werden. Hausbanken, Exportfonds, Kontrollbank, AWS und private Exportversicherer haben viele Antworten auf Fragen zu Finanzierung, Absicherung von Exportgeschäften und Direktinvestitionen.
Unsere Expertinnen und Experten suchen mit Ihnen die beste Lösung und geeignete Partner. Melden Sie sich bei uns!
Exportförderungen
Sie wollen erstmalig exportieren oder einen neuen Exportmarkt erschließen? Sie möchten wissen, welche Fördermöglichkeiten dafür vorgesehen sind? Bei einem Beratungsgespräch evaluieren wir mit Ihnen die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und schnüren ein maßgeschneidertes Exportförderpaket für Ihr Exportvorhaben.
Wir haben den Überblick über alle Fördermaßnahmen und sorgen dafür, dass Sie sich im Förderdschungel zurechtfinden!
Auslandsaktivitäten absichern und finanzieren
Risiken kann man selten ausschließen. – Aber man kann sie minimieren: Mit den Exporthaftungen des Bundes und Refinanzierungen über Ihre Hausbank bietet die Österreichische Kontrollbank (OeKB) kräftige Instrumente, die Österreichs Unternehmen und ihre Partner im weltweiten Wettbewerb stärken.
Hier finden Sie die aktuellen Deckungsrichtlinien für Projektgeschäfte, Investitionsgüterlieferungen und Beteiligungen in Moldau.
Exportabwicklung und Exportdokumente
Unsere Exportprofis
- beraten Sie bei Zollverfahren,
- helfen Ihnen bei den Exportdokumenten, die Ihre Exportware begleiten,
- wissen alles über Ausfuhrbestimmungen und Ausfuhrkontrolle und
- unterstützen Sie bei der Feststellung des Ursprungs Ihres Exportproduktes.
- Kurzum: Wir sind Ihre Berater in allen Fragen der Exportabwicklung!
Die Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskammern wissen über Ursprungszeugnisse, Carnet ATA und sonstige für den Export notwendige Dokumente Bescheid und beglaubigen diese auch gerne gleich für Sie.
Importberatung
Man kann sogar von Zuhause aus international tätig sein: Auch andere Märkte haben schöne Produkte und Dienstleistungen. Damit Ihre Lieferungen aus dem Ausland auch reibungslos zu Ihnen finden, haben die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftskammer Tirol in ihrem ausführlichen Importhandbuch zusammengefasst, was Sie bei der Einfuhr oder Verbringung von Waren nach Österreich beachten müssen.
Sie wollen importieren? Die Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskammern helfen Ihnen dabei, alle Welt nach Österreich zu holen. Melden Sie sich einfach!
Bezugsquellen
Wer im Wettbewerb bestehen will, muss ständig sicherstellen, die notwendigen Vorprodukte in der notwendigen Qualität von verlässlichen Lieferantinnen und Lieferanten zu den bestmöglichen Preisen zuzukaufen. Wir identifizieren diese Lieferantinnen und Lieferanten, prüfen deren Bonität und Leistungsfähigkeit, übermitteln Ihre Spezifikationen und holen Angebote ein. Wenn Sie Wert auf Diskretion legen, können Sie sich dabei auch gerne am Anfang hinter uns verstecken. Und dass wir Sie dann auch bei der Abwicklung eines Beschaffungsgeschäftes unterstützen, versteht sich von selbst.
Sie wollen sich eines unserer AußenwirtschaftsCenter als Einkaufsorganisation an Bord holen? Hier gibt es Unterstützung auf den Beschaffungsmärkten dieser Welt.
Marktanalysen
Ein Überblick über die Absatz- und Konkurrenzsituation in einem Zielmarkt gehört ganz oben in den Werkzeugkasten einer Exporteurin und eines Exporteurs. Der Aufstieg zur Aussichtsplattform ist mit uns ein Spaziergang. Jede Warenlieferung über jede Grenze wird weltweit statistisch erfasst. Wir wissen, wie viele Bohrmaschinen Brasilien importiert oder wohin Belgien Babynahrung liefert.
Die Expertinnen und Experten in unserem Servicecenter in Wien werten den Zahlensalat einer riesigen Datenbanken für Sie aus, sagen Ihnen, welche Informationen Sie brauchen, und liefern maßgeschneiderte Warenstromanalysen, die Ihnen helfen, Ihre Nische zu finden.
Zoll- und Importbestimmungen
- Importbestimmungen
- Zollbestimmungen
- Sonstige Einfuhrabgaben
- Muster
- Vorschriften für Versand per Post
- Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
- Begleitpapiere
- Restriktionen
- Artenschutz
Importbestimmungen
Zur Zeit sind folgende Aktivitäten lizenzpflichtig (unten werden nur die Aktivitäten, die mit der Außenwirtschaft zu tun haben, aufgeführt; in der Tat ist die Liste der lizenzpflichtigen Aktivitäten größer, sie ist in dem oben erwähnten Gesetz über die Lizenzierung einiger Aktivitäten enthalten:
- Aktivitäten, die mit Edelmetallen und -steinen zu tun haben;
- Import von Alkohol, alkoholhaltigen Getränken und/oder Bieren;
- Import von Tabak und Tabakerzeugnissen;
- Import von phytosanitären Mitteln und Mitteln, die die Bodenfruchtbarkeit erhöhen;
- Export von Eisenschrott und Buntmetallbruch, von Altakkumulatoren, einschließlich in verarbeiteter Form;
- Import von toxischen chemischen Stoffen und Materialien sowie von haushaltschemischen Erzeugnissen;
- Import und/oder Export von Waffen und Munition;
- Import von Sprengstoffen (einschließlich pyrotechnischen);
- Import und Export von kryptographischen und technischen Informationsschutzmitteln, speziellen technischen Einrichtungen, die für den heimlichen Erhalt der Informationen vorgesehen werden;
- Pharmazeutische Aktivitäten;
- Handel mit medizinischer Technik und Optik.
Die Lizenzen werden durch die Lizenzierungskammer (Camera de Licentiere) sowie durch die anderen durch das Gesetz ermächtigten Organe erteilt.
Folgende Waren können zollfrei eingeführt werden:
- Gepäck, Verpflegung, Ersatzteile, Treibstoff etc., die bei internationalen Personentransporten in der jeweils geltenden Menge mitgeführt werden;
- Waren für den öffentlichen Gebrauch ausländischer Personen im Rahmen der geltenden Gesetze und internationalen Abkommen;
- Landes- und Fremdwährung (ausgenommen jene zu numismatischen Zwecken) sowie Sicherheitszertifikate;
- humanitäre Hilfsgüter mit entsprechender Bestätigung seitens der zuständigen Behörden;
- temporäre Importe (Carnet ATA);
- Transitgüter und Zolllagerbestände, die zu vernichten sind oder zugunsten des Staates abgegeben oder aufgelöst werden;
- Waren für den persönlichen Gebrauch bis zum festgelegten Limit;
- autochthone Waren, die nach max. drei Jahren wiedereingeführt werden;
- Zeitungen sowie Fachbücher für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, Lehrmaterial für die Vorschule und Erziehung und Therapie.
Weitere Zollbefreiungen können dem jeweils gültigen Zolltarif entnommen werden.
Für den Export von Kunstgegenständen muss der Exporteur beim Ministerium für Kultur und Tourismus eine Genehmigung einholen.
Seit 1995 gibt es keine Quoten und andere Exporteinschränkungen mehr.
Zollbestimmungen
Zollgesetzbuch = Codul Vamal (Gesetz Nr. 1149-XIV vom 20.7.2000): Brüsseler Nomenklatur ist seit Oktober 1993 in Kraft. Die Ausfuhrzölle wurden abgeschafft. Mit den Staaten des Stabilitätspaktes für Südosteuropa sowie mit den GUS-Staaten, die den Vertrag über die Schaffung einer Freihandelszone ratifiziert haben oder mit denen die Republik Moldau bilaterale Verträge über den freien Handel abgeschlossen hat, besteht gegenseitige Zollfreiheit hinsichtlich der Waren, die in den betreffenden Ländern hergestellt wurden. Seit dem 1.9.2014 regelt DCFTA (Deep and Comprehensive Free Trade Agreement) die Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Republik Moldau.
Der aktuelle Importzolltarif ist in der Anlage 1 zum Gesetz über Zolltarif Nr. 1380-XII vom 20.11.1997 angeführt. Die Importzölle wurden auf höchstens 20 % begrenzt.
Die Zollabfertigungsgebühren werden lt. Anlage 2 zum Gesetz über den Zolltarif Nr. 1380-XIII vom 20.11.1997 in Landeswährung berechnet.
Im Fall eines Imports gelten folgende Höhen der Zollabfertigungsgebühren:
Zollwert | Zollabfertigungsgebühr |
---|---|
100 bis 1.000 Euro | 4 Euro |
über 1.000 Euro | 0,4 % des Zollwertes, aber nicht mehr als 1.800 Euro |
Um Unterfakturierungen der Waren zu vermeiden, wurde eine strenge Kontrolle des Zollwertes eingeführt.
Sonstige Einfuhrabgaben
Natürliche Personen können folgende Waren pro Person zollfrei (ohne Entrichten von Mehrwertsteuer, Zoll und Zollabfertigungsgebühren) in die Republik Moldau einführen:
Warenbezeichnung | Menge |
---|---|
Malzbier | 5 Liter |
Alkoholische Getränke | 2 Liter |
Zigarren | 50 Stück |
Zigaretten | 200 Stück |
Lederwaren; Reiseartikel, Taschen und ähnliche Produkte | 3 Stück |
Pelz und Erzeugnisse daraus; Kunstpelz | 1 Stück |
Bekleidung und Beiwerk aus Strickstoff | 3 Stücke |
Bekleidung und Beiwerk aus Textilien | 3 Stücke |
Schuhwerk | 2 Paar |
Rechenmaschinen und deren Blöcke | 1 Stück |
Tonband-, Radiotonbandgeräte, einschl. für Pkw, Audioplayer | 1 Stück |
Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte | 1 Stück |
Videokameras | 1 Stück |
Mobiltelefone | 2 Stücke |
Linsen-, Foto- und Filminstrumente und -geräte | je 1 Stück |
Uhren jeder Art | 3 Stücke |
Brillen, Schutzbrillen und ähnliche optische Geräte | 4 Stücke |
Natürliche Personen können zollfrei Waren und Gegenstände für den persönlichen Gebrauch einführen oder diese per internationalen Postdienst erhalten, wenn ihr Zollwert insgesamt
300 Euro nicht überschreitet. Wenn die Waren und Gegenstände für den persönlichen Gebrauch den genannten Grenzwert übersteigen, sind sie mit ihrem gesamten Wert nach allgemeinen Bestimmungen steuer- und zollpflichtig. Die Einfuhr von Personenkraftwagen ist zoll- und mehrwertsteuerfrei, aber verbrauchsteuerpflichtig.
Muster
Muster jeder Art müssen gegenüber dem Zoll deklariert werden.
Geschenke und Werbegeschenke sind bis zu einem Zollwert von 50 Euro abgabenfrei.
Vorschriften für Versand per Post
Es werden die üblichen Postdienstleistungen über http://www.posta.md angeboten.
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Die Information für den Verbraucher muss in rumänischer Sprache erfolgen (es empfiehlt sich auch die Angabe in russischer Sprache). Sie muss die Warenbezeichnung, Herstellungsland, Angaben über den Hersteller, Verpacker, Exporteur, Importeur (Adresse, Telefon), Regel und Bedingungen einer gefahrlosen Lagerung, Transport, Nutzung, Information über die Zertifizierung, Nettogewicht oder Volumen/Größe/Menge, Zusammensetzung, Herstellungsdatum, Nutzungsdauer, Garantiefrist etc. enthalten.
Bei der Einfuhr der Waren in einer Tetra-Pack- oder Kunststoffverpackung werden Extragebühren wegen Umweltverschmutzung erhoben (vgl. Art. 11 des Gesetzes über Bezahlung für die Umweltverschmutzung Nr. 1540 vom 25.2.1998).
Begleitpapiere
Bei der Einfuhr müssen Unternehmen folgende Unterlagen einreichen:
- Faktura und Kaufvertrag
- Transportdokumente (mit Stempel des Export- und/oder Transitlandes)
- Unterlagen über die Versicherung
- Ursprungszeugnis
- je nach Art der Ware Qualitätszeugnis ("certificat de conformitate"), Gesundheitszeugnis, Pflanzenschutzzeugnis, technische und Laborzeugnisse
- Nachweis über die Bezahlung des Zolls, der Zollabfertigungsgebühr, Mehrwertsteuer etc.
Restriktionen
Diese sind warenspezifisch und können erst bei Vorlage der entsprechenden ZTN geklärt werden. In der Regel muss sich um den Erhalt dieser Papiere der moldauische Importeur kümmern.
Artenschutz
Die Republik Moldau hat das Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterzeichnet und mit Gesetz Nr. 2001 vom 3.10.2008 übernommen. Zuständig für dessen Einhaltung ist das Umweltministerium (W www.mediu.gov.md).
Österreich ist 1982 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc.
Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste – zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr –, vom Kauf solcher Souvenirs abzusehen.
Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händlerinnen und Händler, dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die von den Händlerinnen und Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen.
Nähere Informationen sind beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Natur- und Artenschutz, T +43(1)515 22-1402, W www.cites.at (Bereich Natur- und Artenschutz), erhältlich.
Zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.