Blick auf die Corniche von Doha in West Bay, mit vielen modernen Wolkenkratzern, wolkenverhangener Himmel
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Katar: Reisen und vor Ort

Die WKÖ-Wirtschaftsdelegierten geben persönliche Tipps für Ihre Geschäftsreisen 

Lesedauer: 4 Minuten

Reiseinformationen

Damit Sie sicher ankommen und nicht vor verschlossenen Türen stehen, geben Ihnen unsere Wirtschaftsdelegierten einen Überblick über die wichtigsten Informationen zu An- und Abreise, Feiertagen und Geschäftszeiten sowie Sicherheitshinweisen. So kann auf Ihrer Geschäftsreise nichts mehr schiefgehen.

Reiseinformationen finden Sie darüber hinaus im Länderreport Katar.

Einreise

Das Visum für die Einreise nach Katar für ÖsterreicherInnen wird direkt bei der Passkontrolle am Flughafen in Doha ausgestellt, hierfür ist eine Unterkunftsbestätigung und der Vorweis eines Rück- bzw. Weiterflugtickets oder anderer Ausreisebestätigungen (z.B. Kreuzfahrten) notwendig.

Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Einreise mit Notpässen ist nicht möglich. Mit einem israelischen Stempel im Pass kann die Einreise verweigert werden.

Alle Besucher, die länger als 30 Tage in Katar verweilen, müssen vor Einreise in Katar eine katarische Krankenversicherung vorweisen. Informationen und Registrierungsmöglichkeit

Die Anreise per Flugzeug erfolgt über den internationalen Flughafen in Doha, den Hamad International Airport (DOH). Qatar Airlines bieten Direktflüge von Wien nach Doha an. Die Flugdauer beträgt etwa fünf bis sechs Stunden. Mit Umsteigemöglichkeiten bieten sich vor allem Emirates Airlines und Turkish Airlines an.

Das Mitführen von Alkoholika, Rauschgift, Waffen (auch antike Waffen) oder anstößige Literatur ist strengstens verboten. Spiel- sowie Videofilme werden fallweise vom Zoll zensuriert. Es sind keine Impfungen vorgeschrieben. Impfungen können aber dann verlangt werden, wenn die Einreise aus Infektionsgebieten von Gelbfieber erfolgt.

Dos and Don‘ts 

Die Begrüßung erfolgt generell mit Handschlag, bei guten Freunden auch mit einer Umarmung, drei Küssen auf die Wange oder durch das gegenseitige Berühren mit der Nase. Als Mann sollte man einer katarischen Frau im Zweifelsfall nicht die Hand geben, es sei denn man weiß, dass diese einen Handschlag akzeptiert.

Gegenstände und Dokumente (z.B. Visitenkarten oder Geschenke) sollten nur mit der rechten Hand überreicht werden, da die linke Hand als „unrein“ gilt. Ein angebotenes Getränk (z.B. Kaffee, Tee, Wasser) sollte akzeptiert werden, auch wenn man nur einen kleinen Schluck davon trinkt.

Zeit ist ein dehnbarer Begriff in Katar. Meetings werden oft kurzfristig verschoben oder der Gesprächspartner erscheint zu einem viel späteren Zeitpunkt als vereinbart. 

Gespräche mit Einheimischen beginnen im Regelfall mit der Frage nach dem Befinden des Gegenübers beziehungsweise der Familie. Man sollte nie mit gekreuzten Beinen und dabei sichtbaren Fußsohlen gegenüber sitzen, da dies als respektlos aufgefasst wird (Schuhe gelten als unrein). Beim Betreten eines katarischen Hauses oder einer Moschee müssen Schuhe unbedingt ausgezogen werden.

Kataris reagieren empfindlich auf Kritik von Ausländern an ihrem Land, ihrer Familie oder ihrer Religion. Während des Fastenmonats darf bei Tageslicht in der Öffentlichkeit nicht gegessen, getrunken oder geraucht werden. (darunter fällt auch Kaugummi und Wasser!). Man sollte sich alkoholisiert nicht in der Öffentlichkeit aufhalten und keinesfalls mit dem Auto fahren.

Frauen müssen sich nicht verschleiern, jedoch sollte auf freizügige Kleidung in der Öffentlichkeit verzichtet werden. Bekleidung die Schultern, Beine und Dekolleté bedecken wird empfohlen.

Kataris haben generell eine sehr gute Meinung von Österreich und schätzen die Qualität, die Seriosität, Präzision und Verlässlichkeit sowie das Fachwissen von österreichischen Firmen.

Feiertage und Geschäftszeiten

Feiertage 

Bitte beachten Sie, dass die Feiertage für Eid al Fitr und Eid al Adha für öffentliche Stellen (Regierung, Behörden, viele öffentliche Firmen) bis zu 10 Tage lang sind.

Die gesetzlichen Feiertage können im Onlinekalender abonniert werden.
Onlinekalender für Katar

Bei den islamischen Feiertagen, die von der Sichtung des Mondes abhängig sind, kann es zu einer Verschiebung von 1 oder 2 Tagen kommen.

Geschäftszeiten

Behörden und Ämter: Sonntag bis Donnerstag von 8:00 bis 14:00 Uhr geöffnet

Banken: werktags von 8:00 bis 13:00 Uhr

Private Firmen und Büros: zumeist bis 18:00 Uhr offen (abhängig von der jeweiligen Firma)

Geschäfte, Supermärkte und Shopping Malls: 7 Tage die Woche meist bis 22:00 Uhr geöffnet, manche auch bis 24:00 Uhr

Während des Fastenmonats Ramadan gelten andere Öffnungszeiten sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor.

Sonstige Informationen

Landessprache ist Arabisch, im Geschäftsleben reicht Englisch allerdings vollkommen aus. Katar ist ein islamisches Land und daher sind die lokalen kulturellen Gegebenheiten zu beachten. Für Reisende bedeutet dies vor allem:

  • Fotografieren Sie niemals eine arabische Frau
  • Fotografieren Sie keine Einrichtungen der Sicherheitskräfte
  • Während des Fastenmonats darf an öffentlichen Plätzen weder gegessen, getrunken (auch kein Wasser), noch geraucht werden.
  • Frauen müssen sich nicht verschleiern, jedoch ist konservative Kleidung empfohlen.

Sicherheit 

Grundsätzlich ist die Sicherheitslage in Katar gut. Ausländische Staatsangehörige können sich in den Innenstadtgebieten zu Tages- und Nachtzeit problemlos bewegen und es herrscht eine geringe Kriminalität. Überfälle und Diebstähle kommen so gut wie gar nicht vor. Aufgrund der generell angespannten Lage im Nahen und Mittleren Osten wird jedoch zu erhöhter Wachsamkeit geraten, vor allem auf öffentlichen Plätzen und bei Großveranstaltungen. Notrufnummer für Polizei, Rettung und Feuerwehr ist 999.

Weitere Sicherheitsinformationen zu Katar finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Die Wirtschaftskammer Österreich übernimmt keine Gewähr bzw. Haftung für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie gegebenenfalls daraus resultierende Schäden.

Stand: 15.01.2024