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Algerien: Neue Regelung bei der Bankeinzugsermächtigung zur Einfuhr von Produkten, die für den Weiterverkauf in unverändertem Zustand bestimmt sind

Neue Gültigkeitsdauer für die Importgenehmigung des Handelsministeriums

Der algerische Bankenverband (ABEF) hat am 28. Mai 2023 in einer Mitteilung informiert, dass Importgenehmigungen des Handelsministeriums 30 Tage ab Unterzeichnung gültig sind.

Die Importgenehmigung war zuvor ab dem Datum ihrer Unterzeichnung durch das Handelsministerium ein Jahr lang gültig.

Das bedeutet, dass algerische Importfirmen von Konsumgütern, die in unverändertem Zustand in Algerien vertrieben werden bzw. einer Importgenehmigung des algerischen Handelsministeriums unterliegen, die Handelsrechnung innerhalb eines Monats, nach der Erlangung der Importgenehmigung, bei der algerischen Geschäftsbank einreichen sollen.

Importgenehmigungen, die zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, verlieren ihre Gültigkeit und werden als nichtig betrachtet.

Die Maßnahme trat am 22. Mai 2023 in Kraft. Darüber hinaus weist der algerische Bankenverband in seiner Mitteilung darauf hin, dass die vor diesem Datum unterschriebenen Importgenehmigungen von dieser Maßnahme nicht betroffen sind und weiterhin die bisherige Gültigkeitsdauer von einem Jahr gilt.

Weitere Informationen hierzu sind unter dem Link zur Pressemitteilung abrufbar.

Bei weiteren Fragen ist das AußenwirtschaftsCenter Algier via E-Mail an algier@wko.at oder telefonisch unter +213 23 47 28 21 erreichbar.

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