No-Deal-Brexit-ABC
Von A wie Aufenthalt bis Z wie Zollabfertigung

Die Britische Regierung möchte die Europäische Union ehestmöglich verlassen – mit oder ohne Abkommen. Sollte ein ungeregelter „hard“ Brexit eintreten, würde das Land von der EU als Drittstaat behandelt werden, die handelspolitischen Beziehungen fallen auf WTO-Niveau zurück. Unternehmen müssten mit deutlichen Störungen des Geschäftsbetriebes rechnen. Die Wirtschaftskammer gibt im No-Deal-Brexit-ABC einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Falle eines ungeregelten Austritts.
