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Arbeitsrecht: Österreichische Mitarbeiter:innen im Homeoffice in Norwegen

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Lesedauer: 3 Minuten

Norwegen Beratung

Arbeitsrecht: Österreichische Mitarbeiter:innen im Homeoffice in Norwegen

Spätestens seit der Corona-Pandemie ist klar, dass das Konzept des traditionellen Arbeitsplatzes eine bedeutende Transformation durchgemacht hat. Die Möglichkeit, von überall aus zu arbeiten, das "Homeoffice im Ausland", hat sich zu einer weitverbreiteten Realität entwickelt. Gründe für ein Homeoffice im Ausland aus Sicht der Arbeitnehmer gibt es viele.

Für Arbeitnehmer gibt es jedoch kein Recht darauf, im Ausland für ihren Arbeitgeber tätig zu werden – grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber über den Arbeitsort. Es spricht aber nichts gegen Homeoffice im Ausland, wenn sich beide Seiten einig sind.

Was bedeutet es nun für Ihr Unternehmen, wenn ein Mitarbeiter im Homeoffice in Norwegen arbeiten möchte? 

Es ist für ein ausländisches Unternehmen möglich, eine Person auf Basis eines Dienstvertrags in Norwegen zu beschäftigen, ohne im Land eine Betriebsstätte zu gründen. Der Angestellte wird, wenn er in Norwegen länger als 180 Tage lebt und arbeitet, in Norwegen steuerpflichtig, und für Ihr Unternehmen bedeutet dies, dass es sich in Norwegen als sog. „NUF“ (norwegisch-registriertes ausländisches Unternehmen) registrieren und beim norwegischen Arbeitgeberregister (Aa-register) melden muss. Informationen hierzu (in Englisch) findet man unter nachfolgenden Links:

Für einen ersten Einstieg in den norwegischen Markt melden viele ausländische Unternehmen ein sog. „NUF“ (norwegisch-registriertes ausländische Unternehmen) an, dabei hat man im Großen und Ganzen die gleichen Rechte und Pflichten wie eine norwegische AS (entspricht etwa einer GmbH), muss diese aber nicht mit Eigenkapital (mindestens NOK 30.000 also rd. EUR 3.000) ausstatten, da sie nicht als selbstständige juristische Person angesehen wird. Ihr österreichisches Unternehmen trägt hierbei die juristische/steuerrechtliche Verantwortung für die norwegische „Filiale“.

Eine Alternative könnte sein, dass sich der Angestellte als Unternehmer registriert und dann selbst für die Steuern, Lohn- und Sozialversicherungsabgaben verantwortlich ist. Dies würde für Ihren Angestellten jedoch bedeuten, dass dieser als Selbständiger weniger Rechte hat als ein Angestellter. Ein freier Mitarbeiter hat eine Art "Zwischenposition" zwischen einem Angestellten und einem Selbständigen, siehe nachstehend weitere Informationen hierzu:

DIENSTVERTRAG ODER WERKVERTRAG 

Um Ihnen eine bessere Grundlage zu geben, zeigen wir Ihnen nachstehend auf, welche Alternativen in Norwegen möglich sind:

In Norwegen unterscheidet man zwischen:

  • angestelltem Arbeitnehmer (Dienstvertrag),
  • nicht-angestelltem Arbeitnehmer (freier Mitarbeiter, Freelancer, selbständiger Auftragnehmer oder außerhalb des Dienstverhältnisses sind andere Bezeichnungen möglich) und
  • Selbständigen (z. B. Einzelunternehmer oder Inhaber einer AS, welche einer GmbH entspricht (Werkvertrag))

Ein nicht-angestellter Arbeitnehmer wird als Personen definiert, welche einzelne Arbeitsaufträge ausführt, ohne dass diese den Umfang einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit annimmt. Man darf dies nicht mit temporärer (z. B. Stellvertreter) oder befristeten Anstellungen verwechseln. Letztere gelten für den angestellten Arbeitnehmer.

In steuerrechtlichen Zusammenhängen liegt die Entscheidung, ob eine Selbständigkeit oder ein Arbeitnehmerverhältnis vorliegt, beim Finanzamt. Bei Unsicherheiten sollte man sich an das lokale Finanzamt wenden, um dies eventuell im Voraus zu klären.

Es obliegt dem Arbeitgeber/Auftraggeber zu entscheiden, ob die Bezahlung für ein Arbeitsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit gilt. Es gibt einige Unterschiede, u. a. bei der Steuerzahlung, Arbeitgeber-abgaben etc. Ein wichtiger Unterschied ist z. B., dass der angestellte Arbeitnehmer ab dem ersten Tag Recht auf Krankengeld i. H.v. 100 % der Einkommensgrundlage hat. Dies entspricht meistens seinem Bruttoeinkommen. Der Arbeitgeber muss die ersten 16 Tage bezahlen, danach übernimmt die Sozialversicherung NAV die Fortzahlung. Darauf hat der nicht-angestellte Arbeitnehmer/freie Mitarbeiter kein Anrecht, jedoch müssen auch für ihn Lohnsteuer und Arbeitgeberabgaben vom Auftraggeber einbezahlt werden. Im Grunde genommen hat der freie Mitarbeiter weniger Rechte als der Angestellte. Ein Selbständiger wird vom Sozialversicherungsgesetz her nicht wie ein Arbeitnehmer berücksichtigt. Weiters hat nur der angestellte Arbeitnehmer Recht auf die obligatorische Pensionsbeitragszahlung (OTP). Der freie Mitarbeiter sowie der Selbständige können/müssen eigene Verträge abschließen.

Freie Mitarbeiter findet man in Norwegen meistens in den Berufen Journalist, Textverfasser, Schauspieler, Fotograf. Es ist in der letzten Zeit auch vermehrt eine Tendenz, bei den privaten Gesundheitsunternehmen oder in der Reinigungsbranche, Mitarbeiter dazu zu „zwingen“, als Selbständige zu arbeiten, ohne dass diese die Rechte und Freiheiten erhalten, welche zum selbständigen Arbeiten gehören. Dies ist dann Scheinselbständigkeit und nicht erlaubt. Erstens sind die Mitarbeiter betroffen, welche schlechtere Konditionen erhalten, zweitens entgehen der Steuerbehörde Einnahmen, da sie keine Arbeitgeberabgaben erhalten. Beim norwegischen Finanzamt negativ aufzufallen, kann jahrelang zu Konsequenzen in Form von besonders genauen Prüfungen führen.

Haben Sie Fragen hierzu? Unser AußenwirtschaftsBüro in Oslo steht Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung. Für eine rechtsverbindliche Beratung nennen wir Ihnen zudem gerne lokale Experten für Arbeits- und Steuerrecht.

Stand: 07.06.2023

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